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SPD-Gesetzentwurf zur Entsendung Hessischer Polizistinnen und Polizisten: Parlamentsvorbehalt richtig, Entsendung in Kriegsgebiete falsch!

Mittwoch, 31. August 2011

Zur heutigen Vorstellung eines SPD-Gesetzentwurfes zur Entsendung von Polizistinnen und Polizisten nach Afghanistan, erklärt Hermann Schaus, innenpolitischer Sprecher und Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Die Landesregierung hat die personalrätliche Mitbestimmung für die Abordnung von Polizistinnen und Polizisten nach Afghanistan missachtet. Nach dem entsprechenden Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden musste sie deshalb nachbessern.

Dass über die Auslandseinsätze von Polizistinnen und Polizisten die Parlamente diskutieren und entscheiden müssen, ist grundsätzlich richtig. Dies gilt sowohl auf Bundesebene, als auch für die Bundesländer, die wesentliche Polizeikontingente in Auslandseinsätze abordnen."

Falsch sei hingegen, dass die Hessen-SPD auf Basis verbesserter Regelungen eine Polizei-Entsendung ins Kriegsgebiet z.B. nach Afghanistan befürworte.

Schaus: „Die Hessen-SPD sollte sich die richtige Entscheidung des SPD-Innenministers aus Brandenburg vor Augen führen, der vor einem Jahr erklärte, dass brandenburgische Polizisten sich nicht an einem Krieg beteiligen werden und ausschließlich einen zivilen Aufbauauftrag hätten.

Die Hessen-SPD täte also gut daran, Entsendungen zur Unterstützung autoritärer Regime wie Saudi-Arabien oder in Kriegsgebiete wie Afghanistan strikt abzulehnen – nicht aber, diese Entsendungen formal besser regeln zu wollen."


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