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Streikrecht für Beamte vom Verwaltungsgericht Kassel bestätigt

Donnerstag, 01. September 2011

Zum heutigen Urteil des Verwaltungsgerichtes Kassel zum Beamtenstreik erklärt Hermann Schaus, gewerkschaftspolitische Sprecher und Parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Wir begrüßen die klare Entscheidung des Kasseler Verwaltungsgerichtes. Hiermit wurde erneut klargestellt, dass auch hessische Beamtinnen und Beamte ein uneingeschränktes Streikrecht besitzen. Sie dürfen wegen der Teilnahme an einem von Gewerkschaften ausgerufenem Streik nicht von ihrem Dienstherren rechtlich benachteiligt werden".

Die seit 2009 bestehende Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte gelte damit auch für alle Beamtinnen und Beamten in Hessen.

Schaus. „Wir gratulieren der Gewerkschaft GEW für diesen wichtigen juristischen Erfolg und fordern die Landesregierung auf, das Urteil uneingeschränkt anzuerkennen. Alle Missbilligungen und Verweise müssen unverzüglich aus den Personalakten entfernt und vernichtet werden."

Der Hintergrund:

Im Anschluss an die Verhandlungen zum Abschluss eines Tarifvertrages für den Öffentlichen Dienst des Landes Hessen hatten die Gewerkschaften eine Übertragung der Regelungen zur Arbeitszeit auf die Beamten gefordert, insbesondere auch auf die Pflichtstunden der Lehrkräfte.

Nach dem die Landesregierung dies abgelehnte, hatte die GEW Hessen ihre Mitglieder für den 17.11.2009 zu einer eintägigen Arbeitsniederlegung aufgerufen, um der Forderung Nachdruck zu verleihen. Gegen verbeamtete Lehrkräfte, die dem Aufruf der GEW gefolgt waren, wurden Missbilligungen und Verweise ausgesprochen. Hiergegen leitete die Rechtsabteilung der hessischen GEW einige Musterverfahren ein. Das erste dieser Musterverfahren hat jetzt zum genannten Urteil geführt.