Interview mit Marjana Schott
In öffentliche Kindertages- betreuung und in ihre Qualität investieren!
Weiterlesen
Kontakt: Presse

Thomas Klein
(Pressesprecher)
Zimmer: 210 M
0611 - 350.6079
0176 - 80 12 81 97
t.klein@ltg.hessen.de
Lärmschutzbereichsverordnung: Zu den Folgen des deutlichen Anstiegs des Fluglärms fragen Sie Ihren Arzt und die Landesregierung
Dienstag, 27. September 2011
Anlässlich der Vorstellung einer Lärmschutzbereichsverordnung durch die Landesregierung und Fraport erklärt Hermann Schaus, Parlamentarischer Geschäftsführer und innenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:
„Obwohl das Bundesverwaltungsgericht über die Klagen gegen den Ausbau des Frankfurter Flughafens noch nicht endgültig entschieden hat, soll am 21. Oktober die neue Nordlandebahn in Betrieb genommen werden.
Damit dies möglich wird, hat jetzt Verkehrsminister Dieter Posch (FDP) eine so genannte Lärmschutzbereichsverordnung herausgeben. Mit dieser wird den zunehmend lärmgeplagten Menschen im Rhein-Main-Gebiet suggeriert, sie würden vor dem Lärm geschützt. Doch das Gegenteil ist der Fall. Besonders in den Bereichen, die seit März dieses Jahres besonders betroffen sind, wird der Fluglärm mit der Inbetriebnahme weiter steigen."
Es sei zynisch, angesichts weiterer Klagen von Städten und Landkreisen gegen die neuen Flughöhen und –routen von einer Verringerung des Fluglärms zu sprechen und die neue Verordnung als ein wirksames Mittel gegen Fluglärm verkaufen zu wollen.
Darüber hinaus sei die Verkehrssicherheit - insbesondere durch das Vogelschlagrisiko – nicht ausreichend sichergestellt.
Schaus: „Die im Planfeststellungsbeschluss vorgesehenen Verkehrssicherungssysteme gegen den Vogelschlag wurden nicht frühzeitig installiert und auch nicht im Echtbetrieb ausreichend getestet. Solange die Klagen vor dem Bundesverwaltungsgericht noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind, darf die Nordlandebahn nicht in Betrieb gehen."









