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Allgemeines Ausländerwahlrecht: FDP erweist sich als Integrationsverweigerer

Donnerstag, 06. Oktober 2011

Zur Aktuellen Stunde der FDP ‚Wahlrecht ist Staatsbürgerrecht‘ erklärt Hermann Schaus, Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Bei der FDP besteht noch nicht mal die Offenheit, sich des Themas Wahlrecht für Menschen ohne deutschen Pass anzunehmen oder zumindest eine inhaltlich fundierte Debatte dazu zu führen. Das ist ihre Form der Integrationsverweigerung.
Das Wahlrecht ist eine Voraussetzung für die Identifikation von Menschen mit Migrationshintergrund mit dem Land, in dem sie leben. Es ist ein wichtiger Beitrag zu einer umfassenden Integration.“

Die Trennung von Wahlrecht und Staatsbürgerschaft durch Einführung eines umfassenden Wahlrechts auf kommunaler Ebene sei nach 21 Jahren Debatte zeitgemäß und der Vorwurf der FDP, die Änderung sei ein Verstoß gegen die Verfassung, längst überholt.

Schaus: „Einer Änderung der Hessischen Gemeindeordnung stehen keine rechtlichen Bedenken entgegen. Vielmehr kommt die Rechtsentwicklung der letzten 21 Jahre der Einführung des kommunalen Wahlrechts für Drittstaatsangehörige entgegen, so wie wir dies in unserem Gesetzentwurf bereits fordern.

DIE LINKE steht darüber hinaus auch für Einführung des aktiven Wahlrechts für Einwohnerinnen und Einwohner der Bundesrepublik, die seit mindestens fünf Jahren in Deutschland angemeldet sind, ohne die deutsche Staatsangehörigkeit zu besitzen. Ziel ist, sie hier deutschen Staatsangehörigen endlich gleichzustellen.“