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Fall Bergstedt: Im Namen des Volkers - wir sind Bananen-Republik!

Donnerstag, 03. November 2011

Zur heutigen Debatte im Innenausschuss zum Fall Jörg Bergstedt, der vor Jahren mehrere Tage zu Unrecht inhaftiert wurde, erklärt Hermann Schaus, Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Das erschütternde Ergebnis der heutigen Innenausschusssitzung lautet: Die Hessische Polizei- und Ministeriumsspitze waren in rechtswidrige Vorgänge involviert.

Fakt ist: Ein Mensch wurde wissentlich zu Unrecht inhaftiert. Gleichzeitig wurden das Parlament und die Öffentlichkeit vom Innenminister über ein Jahr lang hinters Licht geführt. Das ist ein Polizei- und Politikskandal ersten Ranges und ein erneuter Tiefpunkt des Regierungsversagens in Hessen!“

Das Ganze erinnere nur noch an Zustände in Bananen-Republiken:  Gerichte stellten, wie in diesem Fall geschehen, in ihrem Urteil Vergleiche zu Schutzhaftmethoden der Nazi-Zeit her. Anwälte legten Belege für die Verfolgung Unschuldiger und Strafvereitelung im Amt durch höchste Stellen vor. Und Regierung und Regierungsfraktionen könnten nichts zur Entkräftung derartiger Vorwürfe beitragen. Stattdessen übe sich Schwarz-Gelb im Nebelkerzenwerfen und in der Vertuschung der Vorgänge. 

Schaus: „Das Verhalten von Innenminister Boris Rhein (CDU), zu verharmlosen und viele Fragen schlicht nicht zu beantworten, ist dabei das i-Tüpfelchen der Affäre: Er hat damit erneut versucht, die Öffentlichkeit hinters Licht zu führen um die rechtsstaatliche Grundsätze außer Kraft setzenden Methoden seines Vorgängers Volker Bouffier, heute Hessischer Ministerpräsident, zu verheimlichen. Hessen braucht dringend einen demokratischen Neustart – ohne Bouffier, Rhein und Co.“

Hinweis:

Aus dem Gerichtsurteil in Sachen illegale Inhaftierung: "Da das Instrument des Gewahrsams während der Nazizeit äußerst massiv missbraucht wurde, sollte es durch die Tatbestandsmerkmale 'unerlässlich' und 'unmittelbar bevorstehend' rechtlich unmöglich gemacht werden, dass die Vorschrift zu einer Ermächtigung zum sog. Vorbeugegewahrsam (früher: Schutzhaft) ausgeweitet wird."  - und  fügt dann in Bezug auf den konkreten Fall an: "Diese Voraussetzungen lagen hier von Anfang an sämtlich nicht vor."

Vgl. http://www.projektwerkstatt.de/weggesperrt/beschluss.html und
http://www.projektwerkstatt.de/weggesperrt/download/olg_beschluss.pdf