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Urteil des Staatsgerichtshofs zur ‚Polizeichef-Affäre': CDU und FDP können Aufklärung nicht länger verhindern
Mittwoch, 16. November 2011
DIE LINKE wird Rechtsgutachten offiziell einbringen
Zum Urteil des Staatsgerichtshofes in der so genannten ‚Polizeichef-Affäre' erklärt Hermann Schaus, Obmann im Untersuchungsausschuss 18/2 der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:
„DIE LINKE ist erfreut über das Urteil. Der Versuch von CDU und FDP, die Ausschussarbeit und Aufklärung in der Polizeichef-Affäre zu verhindern, ist auf der ganzen Linie gescheitert. Das rechtswidrige Verhalten der Regierungsfraktionen, mit Mehrheitsentscheidungen Aufklärung in der Sache zu verhindern, spricht für sich."
DIE LINKE sei zudem erfreut, dass der Antrag auf Erstellung eines Rechtsgutachtens, welcher ursprünglich von der LINKEN gestellt und von SPD und Grünen übernommen wurde, vom Staatsgerichtshof ebenso positiv beschieden wurde, wie die weitere Vernehmung von Zeugen.
Schaus: „DIE LINKE hat das Rechtsgutachten inzwischen ja selbst in Auftrag gegeben. Der beauftragte Verwaltungsjurist Strauch stieß auf 17 Rechtsverstöße der Landesregierung. Wir werden das Gutachten nun offiziell in den Ausschuss einbringen."









