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Flughafen Frankfurt: Wurde die Landebahn nicht ordnungsgemäß genehmigt?

Donnerstag, 01. Dezember 2011

Zum zweiten Mal verlangt das Hessische Verkehrsministerium eine Fristverlängerung zur Beantwortung der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag betreffend ‚Umsetzungen der Nebenbestimmungen aus dem Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Frankfurter Flughafens'. Dazu erklärt Hermann Schaus, innenpolitischer Sprecher und Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Wir haben den Verdacht, dass die genehmigenden Behörden versuchen eine unzureichende Umsetzung der Auflagen aus dem Planfeststellungsbeschluss schön zu schreiben.

Sechs Wochen nach der Eröffnung der Landebahn sind die genehmigenden Behörden immer noch nicht in der Lage mitzuteilen, ob alle Bestimmungen aus dem Planfeststellungsbeschluss umgesetzt worden sind. Nach dem Vogelschlagvorfall vom 21. November, als die Landebahn gesperrt werden musste, sind unsere Fragen drängender denn je."

Nun habe das Wirtschafts- und Verkehrsministerium die Frist zur Beantwortung der Anfrage der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag wieder verlängert– jetzt bis Ende Dezember. Angeblich bestehe noch ‚fachlicher Abstimmungsbedarf' - so die Begründung des Ministeriums.

Schaus: „Wir stellen uns die Frage, was es sechs Wochen nach der Eröffnung der Landebahn noch abzustimmen gibt. Alle Nebenbestimmungen aus dem Planfeststellungsbeschluss müssten bei Inbetriebnahme der Landebahn erfüllt gewesen sein, sonst hätte sie nicht in Betrieb gehen dürfen.

Das wäre hinsichtlich der Tatsache, dass Teile des Rhein-Main-Gebiets nach der Flughafenerweiterung de facto unbewohnbar geworden sind, ohnehin die richtige Entscheidung gewesen. Die neuen Bahn hätte niemals gebaut werden dürfen."


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