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’Schwarzer Peter‘ zu den Kommunen verschoben

Donnerstag, 28. Juni 2012

 

Unzureichendes Spielhallengesetz wird den vielfältigen Problemen nicht gerecht

Anlässlich der dritten Lesung des Gesetzentwurf  zum Spielhallengesetz der Landesregierung  erklärt Hermann Schaus, Parlamentarischer Geschäftsführer und innenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Mehr als ein Jahr nach der großspurigen Vorstellung der Eckpunkte des Spielhallengesetzes im Kommunalwahlkampf bleibt der Gesetzentwurf der Landesregierung weit hinter den Ankündigungen zurück.“

Der in dritter Lesung vorgelegte Entwurf werde den vielfältigen Problemen von Spielsucht, über Jugendschutz bis zur Verdrängung von Läden und Geschäften aus den Innenstädten, in keiner Weise gerecht. Vor allem die Abstandsregelungen und zu geringen Sperrzeiten seien nicht geeignet, die bestehenden Probleme zu lösen. Die Probleme würden eher noch verschärfen. Durch Übergangs- und Härtefallregeln bleibe der Status Quo noch über weitere 15 Jahre erhalten.

Schaus: „Es ist ganz offensichtlich, dass die Landesregierung, und dabei allen voran die FDP, vor der Spielautomatenindustrie eingeknickt ist. Weil den Kommunen erstmals die Möglichkeit eröffnet wird, die gesetzliche Abstandsregelung von 300 Metern unterschreiten zu können, wird es nicht eine Spielhalle weniger geben. Der einzige Erfolg, den die Landesregierung mit diesem Gesetzentwurf feiern kann, ist die Übergabe des ‘Schwarzen Peters’ an die Kommunen.“

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