Interview mit Marjana Schott
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DIE LINKE für Verlängerung der Altersteilzeitregelung - Unsicherheiten schnell beenden!
Freitag, 06. März 2009
Zum Auslaufen der Altersteilzeitregelung für die hessischen Beamtinnen und Beamten Ende 2009 erklärt Hermann Schaus, innen- und gewerkschaftspolitischer Sprecher und Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:„DIE LINKE möchte diese sinnvolle und in der Vergangenheit von vielen Beamtinnen und Beamten in Anspruch genommene Regelung erhalten. Neben der zeitnahen Entscheidung für die Verlängerung der Altersteilzeitregelung sollte auch eine Stufenregelung zum schrittweisen Abschied aus dem Arbeitsleben in das Gesetz aufgenommen werden."
Schaus zeigt sich überrascht, dass trotz zigfacher Stellungnahmen von Personalräten und Betroffenen bislang nicht erkennbar sei, ob, wann und wie die Landesregierung die Altersteilzeitregelung verlängern möchte.
„Unsere Fraktion hat eine Anfrage an die Landesregierung gestellt, damit wir eine Grundlage zur Diskussion über den Umfang des Betroffenenkreises, die Wirkung und Kosten der Regelung in der Vergangenheit und zu den Absichten der Landesregierung für die Zukunft bekommen."
Keinesfalls dürfe eine Neuregelung und Verlängerung weiterhin auf die lange Bank geschoben oder gar zum Teil eines Verhandlungspaketes gemacht werden.
Schaus: „Die Landesregierung kann und muss die Unsicherheit schnell beenden. Es wäre perfide, eine von allen Beteiligten gewünschte und bewährte Regelung zur Spielmasse eines größeren Verhandlungspaketes zu machen.
Der §85 b Hessisches Beamtengesetz (HBG) gestattet unter dort geregelten Voraussetzungen die Möglichkeit, unter Inkaufnahme von Einkommenseinbußen die Dienstzeit bis zum Ausscheiden aus dem Dienst zu halbieren. Von dieser Möglichkeit wurde seit Einführung der Regelung vor allem von Lehrerinnen und Lehrern reger Gebrauch gemacht. Die Rate der Frühpensionierungen ging entsprechend zurück. Die Regelung ist für das Land weitgehend kostenneutral. Die Altersteilzeit muss nach bisheriger Gesetzeslage vor dem 1. Januar 2010 beginnen und müsste daher verlängert werden."









