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HSOG: CDU-FDP-Koalition plant eine umfassende Bürgerüberwachung in Hessen
Mittwoch, 24. Juni 2009
Zur geplanten Neuregelung des Hessischen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (HSOG) durch CDU und FDP erklärt Hermann Schaus, innenpolitischer Sprecher und Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:
„Obwohl das Bundesverfassungsgericht bereits das jetzige hessische Polizeigesetz wegen seiner Überwachungsregelungen teilweise für verfassungswidrig erklärt hat, will die Landesregierung es weiter verschärfen. Mit einem neuen §14a HSOG soll nunmehr in großem Umfang durch den verdeckten Einsatz technischer Mittel automatisch Bilder von Fahrzeugen und deren Kennzeichen erfasst werden - wobei sogar die Autoinsassen miterfasst werden dürfen.
Dies soll ohne jeden Verdacht gegen eine bestimmte Person für allgemeine Zecke der Identitätsfeststellung nach § 18 HSOG erfolgen können. Damit wird eine Totalüberwachung des öffentlichen Straßenraumes eingeleitet."
Nach dem neuen § 15 Abs. 7 HSOG seien nunmehr ausdrücklich Wohnungseinbrüche durch die Polizei zum Zweck der Anbringung von Abhörwanzen vorgesehen, so Schaus. Auch sonst zeige eine erste Durchsicht des Entwurfs, dass die polizeilichen Überwachungsbefugnisse in einer in Deutschland einmaligen Weise erweitert werden sollten.
Schaus: „Es ist schon erstaunlich, dass sich die FDP für so etwas hergibt. Damit wird klar, was wir von der CDU-FDP-Regierung zu erwarten haben."









