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Gerichtsurteile gegen Nazis im Schwalm-Eder-Kreis: Entschlossener Kampf gegen neo-faschistische Gewalttäter sieht anders aus!

Donnerstag, 02. Juli 2009

Erneut sind neo-faschistische Gewalttäter der Freien-Kräfte Schwalm-Eder mit äußerst milden Gerichtsurteilen belegt worden, die auch im Verfahrensverlauf viele Fragen offen lassen. Dazu erklärt Hermann Schaus, innenpolitischer Sprecher und Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Bei einem Überfall der Freien-Kräften Schwalm-Eder auf ein alternatives Jugendzentrum im Juni vergangenen Jahres sind mehrere Jugendliche von insgesamt 12 Neo-Faschisten mit Pflastersteinen beworfen, an den Haaren über die Straße gezerrt und getreten worden. Nach Aussagen von Beteiligten ist damals Kevin S., der einen Monat später ein dreizehnjähriges schlafendes Mädchen fast erschlagen hat, einer der Ideengeber gewesen. Je länger die Verfahren um die Verbrechen der Freien-Kräfte Schwalm-Eder dauern, desto offensichtlicher wird das Versagen staatlicher Stellen im Umgang mit dem organisierten Neo-Faschismus: Der Polizei ist der Überfall von Todenhausen nicht mal eine Pressemeldung wert gewesen. Die Gerichtsverhandlungen finden nun erst über ein Jahr nach der Tat statt und sind aus unerfindlichen Gründen in drei Verfahren aufgeteilt.“

Befremdlich sei auch, dass den Tätern im Verfahren abgenommen worden sei, heute keinerlei Kontakte mehr zur rechten Szene zu haben, obwohl sie sich von einem NPD-Aktivisten rechtlich vertreten ließen, so Schaus. Wegen Landfriedensbruch sei zudem offenbar gar nicht erst ermittelt worden.

Selbst einer der Ideengeber des Überfalls, Florian B., der zur Tatzeit kurz vor der Volljährigkeit stand, komme mit gerade mal einer Woche Jugendarrest davon. Skandalös sei zudem, dass vor Eröffnung des Gerichtsverfahrens wegen des lebensgefährlichen Überfalls auf das 13-jährige Mädchen zwar drei Ermittlungsverfahren gegen Kevin S. eröffnet wurden, doch weil keines davon zum Abschluss kam, dieser mit einer vermeintlich weißen Weste vor Gericht stand.

Schaus: „Seine Beteiligung an dem Überfall von Todenhausen wird nun erst im September verhandelt. Kevin S. muss leider auch dort so behandelt werden, als hätte er eine ‚saubere Weste’, denn die von ihm initiierte Tat in Todenhausen lag zeitlich vor seinem Überfall auf das schlafende Mädchen. Es ist ein besonderer Zynismus, dass Kevin S. also weiter damit rechnen kann, dass der von ihm mit initiierte Überfall als Bagatelle endet.“

 


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