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DIE LINKE lehnt Verschärfung des Polizeirechts entschieden ab – Bürgerrechte schützen!
Donnerstag, 09. Juli 2009
DIE LINKE hat einen Änderungsantrag  zum Gesetzentwurf der CDU- und der FDP-Fraktion zur Änderung des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung eingebracht, der die Bürger- und Freiheitsrechte vor einem immer weiteren Aushöhlen schützen soll. Hierzu erklärt Hermann Schaus, innen- und gewerkschaftspolitischer Sprecher und Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:
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“Erneut rückt die postliberale FDP von einem ihrer zentralen Wahlaussagen ab, nach denen die Bürger- und Freiheitsrechte mit dem Sicherheitsinteresse in Einklang gebracht werden müssen. Der vorliegende Gesetzentwurf schafft das nicht. Im Gegenteil: das schärfste Polizeirecht der Bundesrepublik wird weiter verschärft, die Bürgerrechte werden weiter ausgehöhlt.“
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DIE LINKE habe daher einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf eingebracht (Drucksache 18/911). Dieser beinhaltet, dass erstens die Rasterfahndung, zweitens das Ausspähen und Abhören von Computern und Online-Telefonaten, drittens geheimes Eindringen in Wohnungen und viertens die automatisierte und massenhafte KFZ-Kennzeichenerfassung einschließlich des Fotografierens der Fahrzeuginsassen, nicht zulässig sein soll. Zudem soll es keine Ingewahrsamnahmen von Personen zur Verhinderung ihrer Teilnahme an politischen Demonstrationen geben.
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Schaus: „Begründet wird die immer weitergehende Überwachung der gesamten Bevölkerung mit der Gefahr durch Terroranschläge. Doch für einen vermeintlichen Gewinn an Sicherheit dürfen keinesfalls wichtige Freiheitsrechte und rechtsstaatliche Grundsätze geopfert werden – dieser Preis ist deutlich zu hoch. Und außerdem gilt: Solange sich Deutschland an weltweiten Kriegseinsätzen beteiligt, besteht die erhöhte Gefahr von Anschlägen.“
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