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Für einen Systemwechsel – Abgeordnete sollen in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen

Donnerstag, 06. August 2009

Die Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag hat einen Antrag eingebracht, der eine Änderung des Abgeordnetengesetzes zum Ziel hat. Dazu erklärt Hermann Schaus, innenpolitischer Sprecher und Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion:

„Alle Abgeordneten sollen - wie alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch - in die solidarische gesetzliche Rentenversicherung einzahlen und auch die gleichen Leistungen erhalten. Wie bei anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sollen die Beiträge monatlich je zur Hälfte aus der eigenen Grundentschädigung (Diäten) und aus Mitteln des Landtages (entsprechend den Arbeitgeberbeiträgen) an die Deutsche Rentenversicherung gezahlt werden.“

Dies sei der Kern des Antrags, der nach erster Diskussion im Landtag nun dem Ältestenrat zur weiteren Beratung vorliege, so Schaus. Die Fraktion DIE LINKE. wolle damit sowohl die Privilegien der Abgeordneten beim eigenen Renteneintrittsalter, das derzeit bereits bei 55 bzw. 60 Jahren möglich sei, als auch hinsichtlich der Rentenhöhe abschaffen.

Ein Abgeordneter erwerbe derzeit bereits nach acht Parlamentsjahren Pensionsansprüche in Höhe von 1899.- Euro. Nach 24 Parlamentsjahren betrage der Pensionsanspruch derzeit 4898.- Euro.

Schaus: „Da die von der deutschen Rentenversicherung mögliche gesetzliche Rente nach 45 Versicherungsjahren maximal 2187.- Euro beträgt, ist die Abgeordnetenpension nach erheblich kürzerer Zeit vier Mal so hoch wie die gesetzliche Rente. Diese Ungerechtigkeit will DIE LINKE mit dem Antrag beseitigen. Schließlich gilt es bei denjenigen Politikern, die ständig der Rente mit 67 das Wort reden, auch die eigene Betroffenheit zu erzeugen.“

DIE LINKE. teilt die vom Steuerzahlerbund vorgebrachte Kritik in einem zentralen Punkt: Nur wenn die Politik ihre eigenen Privilegien abschaffe und für eine gerechte und transparente Entschädigung sorge, habe sie die Mehrheit der Bevölkerung auf ihrer Seite.