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Kaltstellen unliebsamer Mitarbeiter auch im Hessischen Innenministerium?

Donnerstag, 03. September 2009

DIE LINKE fordert Aufklärung wegen neuer Vorwürfe bezüglich Mobbing und Gefälligkeitsgutachten in CDU-geführten Ministerien

Zu dem heute (3.9.2009) im Rüsselsheimer Echo abgedruckten Artikel ‚In den Ruhestand gemobbt’ und den darin erhobenen Vorwürfen gegen Innenminister Volker Bouffier (CDU) des Mobbings und des Einsatzes zweifelhafter Gutachten im Hessischen Innenministerium erklärt Hermann Schaus, Parlamentarischer Geschäftsführer und innenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Nach dem Kaltstellen von mutigen Steuerfahndern durch das Finanzministerium werfen die jüngsten Meldungen über die Erstellung zweifelhafter Gesundheitsgutachten und Mobbings ein schlechtes Licht auf die Hessische Landesregierung. Mobbing und die Verwendung dubioser Gutachten sind offenbar nicht nur im Hessischen Finanzministerium ein Problem, sondern ein generelles der CDU-geführter Ministerien.

Die bekannt gewordenen Fälle machen deutlich: Durch die personalpolitische Führung nach Gutsherrenart werden die Rechte unliebsamer Beschäftigter systematisch verletzt.“

Es stehe die Frage im Raum, so Schaus, in wieweit unter der Regierungsverantwortung der CDU flächendeckend Gefälligkeitsgutachten und Mobbing gang und gäbe gewesen seien. Dass sich in Hessen Beschäftigte nur durch mediale Unterstützung und Gerichte ihre Rechte erkämpfen müssten, sei ein Skandal.

Schaus: „DIE LINKE. Fraktion fordert von Innenminister Volker Bouffier Aufklärung zu den erhobenen Vorwürfen des systematischen Mobbings und des Einsatzes zweifelhafter Gesundheitsgutachten. Wir haben deshalb einen Fragenkatalog an den Innenminister gesandt und erwarten zügig Auskunft.“

 

Folgende Fragen hat DIE LINKE-Fraktion an das Hessische Innenministerium gesandt:

Sehr geehrter Herr Staatsminister Bouffier,

vor dem Hintergrund der Berichterstattung um die Versetzung des Polizisten Dirk Lauer in den vorzeitigen Ruhestand aufgrund eines fragwürdigen ärztlichen Gutachtens stellen sich einige Fragen. Wir dürfen Sie daher als zuständiges Organ der Fachaufsicht bitten, uns  die folgenden Fragen zu beantworten.

In  wie vielen und welchen weiteren Fällen vorzeitiger Pensionierungen ist der gleiche Gutachter durch das Innenministerium oder die Dienststelle bestellt worden?

In wie vielen Fällen wurde Beamte ohne Anerkennung ihrer Dienstunfälle in den vorzeitigen Ruhestand versetzt, obwohl sie das Vorliegen eines Dienstunfalls geltend gemacht hatten?

Wie erklärt sich das hessische Innenministerium die Widersprüchlichkeit der vielen medizinischen Gutachten  im Fall Dirk Lauer?

Wer hat die Auswahl des Gutachters getroffen und welche fachlichen Gesichtspunkte waren ausschlaggebend?

Wie weit erfolgte persönlicher Kontakt oder Einflussnahme der Dienststelle vor Erstellung der der medizinischen Gutachten im Falle von Dirk Lauer und möglichen weiteren Fällen?

Sind entsprechende Zweitgutachten eingeleitet worden?

Sind dem hessischen Innenministerium Vorwürfe der „Nötigung“ und des Ausstellens „unrichtiger Gesundheitszeugnisse“ von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber Dienstvorgesetzten bekannt?

Sind dem Innenministerium Ermittlungsverfahren und Beschwerden von Bediensteten und ehemaligen Bediensteten wegen  der Anfertigung unrichtige oder zweifelhafter  Gutachten gegen durch die Dienstelle beauftragte Gutachter aus dem Bereich des hessischen Innenministeriums bekannt? Falls ja, welche Konsequenzen zieht die Landesregierung hinsichtlich der künftigen Beauftragung von ärztlichen Gutachtern?   

Sind dem Innenminister Korrespondenzen bekannt, in denen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegen grobe Pflichtverletzungen im Rahmen der medizinischen Begutachtung interveniert hatten? Wenn ja, was hat er daraufhin unternommen um solchen Vorwürfen nachzugehen und wie ist mit entsprechende Beschwerden umgegangen worden?

Wie viele Beamtinnen und Beamte aus dem Zuständigkeitsbereich des Innenministeriums incl. Der Polizei und den Polizeibehörden wurden seit 1999 in den Ruhestand versetzt?

Wie viele von diesen Beamten wurden ohne deren Zustimmung aus dem Landesdienst gem. § 53 HBG entlassen?

Wie viele Beamtinnen klagten oder klagen seit 1999 gegen die entsprechenden  Ruhevorstandsversetzungen? In wie vielen Fällen endeten die Verfahren zu Gunsten der Klagenden?

Sind dem Innenminister Fälle bekannt, in denen nach Kritik und schwerwiegenden Vorwürfen an Dienstvorgesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter länger berufsunfähig waren oder als dienstunfähig eingestuft wurden?   Wenn ja, wie viele seit 1999?

Da es sich überwiegend um statistische Daten handelt, von denen wir annehmen, dass Sie im Ministerium vorgehalten werden, wären wir Ihnen für die Beantwortung der Fragen bis zur kommenden Plenarsitzung verbunden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Hermann Schaus

Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE im Hessischen Landtag


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