Interview mit Marjana Schott
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Datenschutz ist nicht verhandelbar
Donnerstag, 18. Juni 2009
Rede von Hermann Schaus zum 36. Tätigkeitsbericht des Hessischen Datenschutzbeauftragten am 18. Juni 2009Â
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Herr Präsident, sehr geehrter Herr Prof. Ronellenfitsch, meine Damen und Herren!
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Ich denke, dass es wichtig ist, die Debatte um den Datenschutzbericht zu erweitern und insbesondere die Frage des Schutzes von Persönlichkeitsrechten, sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich, zu diskutieren. Insofern sind wir dankbar für den Bericht. Wir sind dankbar für die Kritik und die Informationen, weil es unserer Meinung nach nach wie vor notwendig ist, ein Bewusstsein für Datenschutz zu schaffen.
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Es gibt in unserer modernen Kommunikation, die sehr schnell und sehr praktisch ist, gewollt oder ungewollt eine Missbrauchsanfälligkeit. Wenn man alle Teile zusammennimmt und betrachtet, wo überall Daten gesammelt und aufbewahrt werden – nicht nur im Internet und bei E-Mails, selbst beim Mobilfunk, bei Onlinebanking, privaten Kreditkarten, Bonussystemen und vielem mehr –, dann wird die Dimension deutlich. Noch deutlicher ist sie bei den Datenskandalen in den privaten Unternehmen geworden, auf die ich noch zu sprechen kommen will. Sämtliche Kommunikationsdaten, die gespeichert werden, unterlagen früher dem Post- und Fernmeldegeheimnis und waren in öffentlichen Einrichtungen gesichert.
Heute liegt die Masse der Daten zweifelsohne im privaten Bereich. Von daher stellt sich die Frage, wie weit es mit dem Post- und Fernmeldegeheimnis her ist, wie weit das gesichert wird, wie weit das eingehalten wird und vor allem – diese Frage werden wir auch weiter diskutieren – wie das kontrolliert werden soll.
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Dass heute schnell Daten erhoben werden und nahezu unbegrenzt gespeichert und zusammengeführt werden können, lässt Persönlichkeits-, Verhaltens- und Bewegungsprofile zu, wenn man dies will und wenn man dies kann. Es gibt leider in weiten Teilen der Bevölkerung, wie ich finde, in besonderem Maße sogar der Jüngeren unter uns, ein mangelndes Datenschutzproblembewusstsein.
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(Janine Wissler (DIE LINKE): Meinst du mich?)
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– Janine, dich nehme ich davon aus. – Im Internet werden soziale Netzwerke geknüpft, es findet ein Austausch über dieses Medium statt. Ich wundere mich aber sehr oft, was alles an persönlichen Informationen und Daten preisgegeben wird – freiwillig preisgegeben wird. Insofern ist auch darüber nachzudenken, wie man ein Datenschutzbewusstsein schaffen kann, auch für die eigenen Daten, und inwieweit es notwendig ist, z. B. in den Schulen damit zu beginnen, dieses Bewusstsein zu entwickeln und ein Stück weit zu erlernen.
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Lassen Sie mich zu den Datenschutzskandalen in den Unternehmen kommen. Das sind sehr gravierende Datenschutzverstöße gewesen, wo Arbeitgeber ohne Kenntnis der Betriebsräte, ohne Kenntnis der Beschäftigten in einer gigantischen Art und Weise Daten gesammelt und ausgewertet haben, teilweise bis in den privaten Bereich hinein.
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In einem Artikel der 24. Ausgabe des „Spiegels“ dieses Jahres ist der ehemalige Bundesinnenminister und Sonderermittler für die Datenschutzaffäre bei der Bahn
und bei der Telekom, Herr Gerhart Baum, ausführlich befragt worden. Interessanterweise heißt dieser Artikel:
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„Spitze des Eisbergs“. Ich glaube, dass es in der Tat so ist, dass nur einige Dinge in die Öffentlichkeit gekommen sind und dass der Datenschutz gerade im privaten Bereich auch in vielen, vielen anderen Betrieben genauso im Argen liegt, nur dass das in der Öffentlichkeit nicht bekannt ist, es noch nicht aufgeflogen ist. Herr Baum sagt – insofern gibt es einen Zusammenhang der Verantwortung von uns als Gesetzgeber und staatlichen Stellen; ich darf zitieren –: „Der Kontrollwahn ist Ergebnis einer Mentalität, die staatliche Stellen vorgelebt haben.“
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Da haben wir die Verbindung zwischen staatlichen Stellen und den Privaten. Ich denke, da geht es auch darum, was die Behörden mit den Daten tun, und um den zitierten Kontrollwahn. Leben sie etwas vor, was die Privaten dazu verführt, entsprechend sorglos und gezielt vorzugehen?
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Mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten möchte ich ein weiteres Zitat aus der Pressemitteilung zu dem 22.Tätigkeitsbericht des Bundesdatenschutzbeauftragten in diesem Zusammenhang vortragen. Er sagt dazu: Die vielfältigen Datenschutzvorfälle in der Privatwirtschaft dürfen aber nicht den Blick dafür verstellen, dass staatlichen Sicherheitsinteressen auch in den vergangenen ... Jahren Vorrang vor der Privatsphäre des Einzelnen eingeräumt wurde. Mit Onlinedurchsuchung, – das ist mehrmals angesprochen worden – Vorratsdatenspeicherung und dem immer regeren Informationsaustausch zwischen verschiedenen staatlichen Stellen sind wir auch für den Staat zunehmend auf dem Weg zu einem gläsernen Bürger.
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Meine Damen und Herren, ich denke, das gilt es in der Tat zu verhindern. Deswegen wundert es mich, wenn Herr Reißer hier im Zusammenhang mit dem Informationsfreiheitsgesetz von einem Bürokratiemonster spricht, das es zu verhindern gelte. Wir hingegen sind der Meinung, dass – und zwar unabhängig von der Nutzung – das Recht des einzelnen Bürgers auf die Einsicht in entsprechende behördliche Daten, und damit ein Gleichgewicht zwischen Bürgern und Behörden und staatlichen Stellen, erst entwickelt werden muss, natürlich auf eine – das ist völlig klar – praxistaugliche Art und Weise. Insofern denken wir, dass ein Informationsfreiheitsgesetz, das dieses Gleichgewicht zwischen den Bürgern und den staatlichen Behörden gewährleistet, wichtig und notwendig ist. Wir werden das in den nächsten Wochen in den Ausschüssen und im Plenum wieder diskutieren.
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Es ist auch Aufgabe dieser Debatte im Plenum zum 36. Rechenschaftsbericht, Lösungsansätze zu diskutieren. Deswegen will ich mich sehr konkret darauf beziehen, was im privaten Bereich notwendig ist. Die Gewerkschaften fordern schon seit Jahren ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz. Sie sagen, es sei notwendig, dass der Gesetzgeber die Grundrechte schützt, und dass Sanktionen notwendig sind, die mit diesem Arbeitnehmerdatenschutzgesetz umgesetzt werden sollen. Es geht um die Verhinderung von gezielter Überwachung am Arbeitsplatz. Diese soll verboten werden. Es geht auch um konkrete Aufklärung von Verdachtsmomenten und weitere Maßnahmen. Jegliche Datenverarbeitung muss unter Zustimmung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erfolgen, und hierfür ist es sicher sinnvoll und notwendig, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen abzuschließen.
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(Beifall bei der LINKEN)
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Es gilt im Übrigen auch die Stärkung und die Unabhängigkeit von betrieblichen Datenschutzbeauftragten vorzunehmen und auch ein Verbandsklagerecht im privatrechtlichen Bereich einzuführen. Das sind einige von vielen zentralen Forderungen, die die Gewerkschaften zum Arbeitnehmerdatenschutz haben und die wir unterstützen.
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Lassen Sie mich zum Schluss meiner Ausführungen nur noch darauf hinweisen, dass wir als Gesetzgeber angesichts der Tragweite der aktuellen Datenskandale und auch angesichts der Bedrohungen, denen die freiheitliche Gesellschaft durch die Entwicklung hin zu einem gläsernen Bürger ausgesetzt ist, jetzt klare Grenzen ziehen und die richtigen Signale setzen müssen. Datenschutz ist Bürgerschutz, ist Kundenschutz, ist Arbeitsschutz. In diesem Sinne werden wir die Diskussion um die Zusammenlegung des öffentlichen und des privaten Bereichs weiter führen. – Vielen Dank.
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(Beifall bei der LINKEN)









