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Kommunales Wahlrecht ausweiten - eine Frage der Demokratie
Donnerstag, 02. April 2009
Rede von Hermann Schaus zum Antrag der Fraktion DIE LINKE betreffend kommunales Wahlrecht für Drittstaatenangehörige am 2. April 2009Â
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Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren!
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Meine Fraktion hatte in der zurückliegenden Legislaturperiode bereits einen Antrag eingebracht, der wegen der Auflösung des Hessischen Landtags nicht mehr behandelt werden konnte und der das gleiche Ziel verfolgt wie der uns nun vorliegende Antrag, nämlich die Einführung des Kommunalwahlrechts für Drittstaater. Im vorliegenden Antrag wird – das ist neu – ausdrücklich gewürdigt, dass sich inzwischen in Hessen und Rheinland-Pfalz ein breites Bündnis aus Migrantenverbänden, Gewerkschaften, den katholischen und evangelischen Wohlfahrtsverbänden und Jugendverbänden gebildet hat, um unter dem Motto „Demokratie braucht jede Stimme – kommunales Wahlrecht für Drittstaater“ dieses für unsere Demokratie und die Integration wichtige Anliegen durch zivilgesellschaftliches Engagement in das Bewusstsein der Öffentlichkeit und der Politik zu bringen.
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(Beifall bei der LINKEN)
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Lassen Sie mich zunächst eine grundsätzliche Bemerkung machen, weil bereits zwei parlamentarische Initiativen im Geschäftsgang sind, die dieselbe Überzeugung verfolgen. Die LINKE möchte eine Wiederbelebung von Demokratie und Mitbestimmung in unserer Gesellschaft,
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(Axel Wintermeyer (CDU): Wiederbelebung der Demokratie? – Willi van Ooyen (DIE LINKE):
Ach, Herr Wintermeyer!)
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um der Ungleichbehandlung von Menschen, der Politikverdrossenheit, aber auch dem völligen Abheben von Entscheidungsträgern sichtbar und wirksam entgegenzuwirken.
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Demokratie bedeutet Gleichheit und Mitbestimmung aller Menschen. Insofern bin ich immer wieder betroffen, wenn sich CDU und FDP gegen mehr Mitbestimmung und die Ausweitung des demokratischen Prinzips aussprechen und sich gleichzeitig als Hüter der Demokratie schlechthin aufspielen.
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(Beifall bei der LINKEN)
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Ich will hier trotzdem den Versuch machen, mit einigen wenigen Argumenten für mehr Demokratie am Beispiel des Wahlrechts für Drittstaater vor allem zu Ihnen durchzudringen. Auf die allgemeine Politikverdrossenheit, die bei Kommunalwahlen zu Beteiligungen von oft gerade noch einem Drittel der Wahlberechtigten führt, und ihre Gründe will ich nur kurz hinweisen. Hier müssten sich die etablierten Parteien einmal selbstkritisch fragen, was sie eigentlich in der Vergangenheit gemacht haben oder, positiv gewendet, was sie in der Zukunft richtig machen könnten, damit sich wieder mehr Menschen in die politischen Entscheidungsprozesse einbringen. Hierzu können und wollen wir als LINKE gern unseren Beitrag leisten.Â
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Wenn man in Betracht zieht, dass in den Großstädten 20 % der Bevölkerung überhaupt nicht wahlberechtigt sind, weil sie aus Nicht-EU-Staaten zu uns nach Deutschland kamen, dann muss man schlussendlich erkennen, dass die gewählten kommunalen Mandatsträger nur noch einen kleinen Bruchteil der Bevölkerung repräsentieren. Die einen dürfen nicht wählen, weil man ihnen das Wahlrecht abspricht; die anderen wollen nicht wählen, weil mit der Stimmabgabe kaum noch eine Auswahlmöglichkeit und eine Einflussnahme verbunden sind.
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Der vorliegende Antrag zielt darauf ab, dass sich der Hessische Landtag für die Unterstützung einer Bundesratsinitiative ausspricht, die derzeit wegen des Widerstands der Unionsländer auf Eis liegt. Diese Bundesratsinitiative regt an, das Grundgesetz dahin gehend zu ändern, allen Bürgern mit Migrationshintergrund – also auch denen, die aus Ländern außerhalb der EU, teils vor Jahrzehnten, zu uns kamen – endlich ein politisches Mitspracherecht zu geben.
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(Beifall bei der LINKEN – Hans-Jürgen Irmer(CDU): Was machen Sie mit denen, die seit zweiJahren hier sind?)
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 So will es auch die Initiative aus Rheinland-Pfalz, die – das sage ich der Union zum Nachdenken, auch Ihnen, Herr Irmer – auch von allen christlichen Wohlfahrtsverbänden aktive Unterstützung findet.
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(Hans-Jürgen Irmer (CDU): So weit kommts noch!)
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Das kommunale Wahlrecht für Drittstaater ist deshalb richtig, weil es einen positiven Gedanken der europäischen Integration aufgreift, nämlich Bürgern mit Migrationshintergrund das Wahlrecht einzuräumen und somit zur Integration beizutragen, ohne dabei auf den von der Europäischen Union gesetzten Rahmen fixiert zu bleiben. Denn wenn das kommunale Wahlrecht an eine EU-Mitgliedschaft des Herkunftslandes gebunden ist, dann entstehen neue und völlig bizarre Ungleichheiten. Stellen Sie sich nur die Frage, warum ein Zypriote aus dem griechischen Teil des Landes hier kommunales Wahlrecht genießen soll, aber ein Zypriote aus dem türkischen Teil nicht. Das kann nicht sein.
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(Zuruf des Abg.Hans-Jürgen Irmer (CDU))
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Um solchen Umständen Abhilfe zu schaffen, bitte ich Sie um Unterstützung unseres Antrags  und der Initiative. – Vielen Dank.
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(Beifall bei der LINKEN)









