Interview mit Marjana Schott

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Sie verweigern sich der Auseinandersetzung

Donnerstag, 14. Mai 2009

Rede von Hermann Schaus zur Dritten Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion DIE LINKE für ein Gesetz zur Wiederherstellung des bewährten Mitbestimmungsstandards der Personalräte in Hessen– Mitbestimmungswiederherstellungsgesetz (MWG) –
und zur Ersten Lesung des Dringlichen Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Erweiterung der Mitbestimmung am 14. Mai 2009

 
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren!
 
Wir haben uns darauf verständigt, dass wir hier beide Gesetzentwürfe gemeinsam beraten. Daher will ich mich zunächst auf unseren Gesetzentwurf zum Mitbestimmungswiederherstellungsgesetz in dritter Lesung beziehen. Das ist im Parlament schon zweimal angesprochen worden.
 
Wir waren noch einmal bemüht, die Koalitionsfraktionen im Innenausschuss davon zu überzeugen, dass es Sinn macht und notwendig ist, zum Thema Mitbestimmung und Hessisches Personalvertretungsgesetz eine Anhörung mit den Gewerkschaften, dem Städte- und Gemeindebund und auch mit den Behördenleiterinnen und –leitern durchzuführen, um nach den erheblichen Verschlechterungen, die in den letzten zehn Jahren durch die Koalitionsregierung bzw. die Alleinregierung der CDU vorgenommen wurden, die Mitbestimmungsrechte wieder in den alten Stand zu versetzen.
 
Ich habe es an dieser Stelle schon einmal gesagt: Dieser Gesetzentwurf kommt vom Deutschen Gewerkschaftsbund. Damit Herr Frömmrich das nicht gleich anzusprechen braucht, will ich es an dieser Stelle sagen, genauso wie ich es auch im Ausschuss schon getan habe.
 
(Zurufe der Abg. Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Hans-Jürgen Irmer
(CDU))
 
Ja, es ist in Ordnung. Ich will es gerade erklären. Herr Irmer, Herr Frömmrich, unsere Position ist die, dass diejenigen, die sozusagen als Experten in einer bestimmten Materie Sach- und Fachkenntnisse haben, dann auch unsere Unterstützung bekommen, auch die parlamentarische Unterstützung, wenn wir deren Begehren für richtig halten.
 
Wer sind denn wir, welche Expertenmeinung haben wir denn im Einzelnen zu sehr detaillierten Fragen?
 
(Hans-Jürgen Irmer (CDU): Das frage ich mich auch!) 
 
Insofern gereicht es uns aus unserer Sicht – Sie mögen das gerne kritisieren und anders sehen – nicht zur Kritik, sondern zur Ehre, wenn wir den DGB-Entwurf –
 
(Zuruf des Abg. Hans-Jürgen Irmer (CDU))
 
– Wer soll in Sachen Mitbestimmung denn ein besserer Experte sein als der Deutsche Gewerkschaftsbund, wenn wir den DGB-Entwurf übernehmen, der ja an alle Fraktionen geschickt wurde, und ihn auch hier in das Gesetzgebungsverfahren einbringen?
 
Das ist unser Selbstverständnis, und dieses Recht werden wir uns auch in anderen Fragen mit Sozialverbänden, Gewerkschaften und anderen vorbehalten. Wir laden diese Organisationen durchaus ein, verstärkt auf uns zuzukommen. Das sage ich, damit das Thema auch einmal hier im Parlament geklärt ist.
 
Wir haben das schon im Ausschuss rauf und runter diskutiert.
 
(Hans-Jürgen Irmer (CDU): Erzählen Sie mal etwas zur Mitbestimmung!)
 
–        Ja, ich erzähle Ihnen gern etwas zur Mitbestimmung.
 
(Zuruf von der CDU: Das machen wir im Ausschuss, Herr Schaus!)
 
– Eben. Ich wollte das eigentlich nicht noch einmal wiederholen. Aber wenn ich hier so nett aufgefordert werde, etwas zur Mitbestimmung zu erzählen, dann will ich wenigstens drei Aspekte noch einmal ansprechen.
 
Der Abbau der Mitbestimmungsrechte drückt sich in der Umwandlung in Mitwirkungsrechte aus, was letztendlich dazu führt, dass es kein Letztentscheidungsrecht der Einigungsstelle gibt.
 
(Zuruf des Abg. Peter Beuth (CDU))
 
Auch das haben Sie geschliffen. Und Sie haben in den letzten Jahren Verschlechterungen bei den Freistellungsregelungen vorgenommen. Hier kam es insbesondere, aber nicht nur infolge der Polizeistrukturreform nahezu zu einer Halbierung der Freistellungen bei den Personalräten.
 
All dies haben wir aufgegriffen. Wir wollten dies beraten. Sie haben mehrheitlich gesagt, Sie wollen keine Beratungen mit den Experten darüber führen. Sie wollen nicht über das Mitbestimmungsgesetz sprechen. Das muss ich zur Kenntnis nehmen. Das müssen auch die Gewerkschaften und die Personalräte zur Kenntnis nehmen. Das werden sie sicherlich auch tun. Von daher ist dieses Thema für mich an dieser Stelle abgeschlossen. Ich bedauere Ihre
Haltung ausdrücklich.
 
(Beifall bei der LINKEN)
 
Lassen Sie mich mit nur wenigen Worten auf den Gesetzentwurf der SPD eingehen. Wir begrüßen und unterstützen selbstverständlich den Gesetzentwurf der SPD. Hier geht es zum einen um die Frage, die beim Hessischen Rundfunk aufgetaucht ist, nämlich inwieweit arbeitnehmerähnliche Personen auch wahlberechtigt und wählbar für den dortigen Personalrat sind. Wir haben dieses Problem auch an anderen Stellen, z. B. bei den Volkshochschulen.  Dort ist das auch sehr aktuell und führt immer wieder zu Komplikationen. Es macht Sinn, dies zu regeln, und zwar so, wie es ursprünglich geregelt war, sodass diese Personengruppen mit einbezogen sind.
 
In dem Gesetzentwurf selbst sind aber darüber hinaus auch Mitbestimmungstatbestände genereller Art angesprochen. Hier geht es uns – das ist völlig klar – so wie auch der SPD darum, Mitbestimmung auszubauen. Auch das wird von uns unterstützt. Wir hoffen, dass wir diese Diskussion über die Mitbestimmung im Hessischen Personalvertretungsgesetz, wenn es schon nicht anhand unseres Gesetzentwurfs ist, dann aber in grundsätzlicher Angelegenheit über den Gesetzentwurf der SPD nun parlamentarisch und vielleicht auch öffentlich mit den Betroffenen weiterführen können. Ich weiß nicht, wie Sie sich dazu verhalten und ob es da eine Anhörung gibt oder nicht. Das werden wir dann im Ausschuss sehen. – Vielen Dank.
 
(Beifall bei der LINKEN und bei Abgeordneten der SPD)