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Anpassung des Beamtenrechts in Hessen an das Beamtenstatusgesetz

Mittwoch, 18. Februar 2009

Rede von Hermann Schaus zur Ersten Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Anpassung des Beamtenrechts in Hessen an das Beamtenstatusgesetz am 18. Februar 2009
 
 
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren!
 
Wie meine Vorredner schon dargestellt haben, haben wir hier ein durchaus umfangreiches Änderungswerk verschiedener Beamtengesetze vorliegen, die darauf basieren, dass aufgrund der Föderalismusreform Kompetenzen von Bundesseite auf die Länder übertragen wurden. Die DGB-Gewerkschaften haben sich, und das ist uns als LINKE wichtig, dagegen ausgesprochen, hier sozusagen in Kleinstaaterei zu verfallen. Was die Besoldung, die Versorgung sowie das materielle Beamtenrecht angeht, wird vorgeschlagen, bei bundeseinheitlichen Regelungen zu bleiben und nicht in Konkurrenz zwischen den einzelnen
Bundesländern zu verfallen. Ich denke, es ist nach wie vor wichtig, dies an dieser Stelle noch einmal anzusprechen und zu betonen, auch wenn es sich bei der Gesetzesvorlage nur – das sage ich in Anführungszeichen; das hätte man auch anders machen können – um eine technische Anpassung handelt. Es ist klar, dass die Anpassung unter anderem deshalb notwendig wurde, weil nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, auf die schon meine Vorredner hingewiesen haben, die Regelung der Führungspositionen auf Zeit so nicht mehr haltbar war.
 
Nun habe ich heute Morgen – mit Datum von heute – um 10:09 Uhr per Fax die Stellungnahmen des Anhörungsverfahrens vom August und September letzten Jahres erhalten. Jetzt weiß ich nicht, ob dies nur bei unserer Fraktion der Fall war. Jedenfalls konnte ich sie, wie Sie vorhin treffend festgestellt haben, bis zu diesem Zeitpunkt nicht lesen, da ich mich im Kelsterbacher Wald befunden habe.
 
 (Axel Wintermeyer (CDU): Sie haben sie nicht lesen können, weil Sie Ihren Abgeordnetenpflichten nicht nachkamen und im Kelsterbacher Wald waren!)
 
Es ist schon sehr interessant, dass uns die Hessische Landesregierung am Tag der Parlamentsberatung – und nicht einen oder zwei Tage vorher – in dieser Art und Weise informiert.
 
(Rafael Reißer (CDU): Zweimal nicht gelesen!)
 
Da wir vorhin bei der Diskussion um Rechtmäßigkeit und Rechtswidrigkeit –
 
(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nun kommen Sie dazu!)
 
–        Herr Frömmrich, ich komme gleich noch zu diesem Thema. Ich komme nämlich zu einem anderen Ergebnis als Sie. – Wir haben vorhin über Rechtmäßigkeit und Rechtswidrigkeit gesprochen. Es ist zweifelsohne so, dass ein Gesetzentwurf, der durch die Landesregierung in beamtenrechtlichen Fragen eingebracht wird, gemäß § 110 Hessisches Beamtengesetz der vorherigen Anhörung der Verbände und Gewerkschaften bedarf.
–         
(Horst Klee (CDU): Das ist doch erfolgt!)
 
Herr Klee, nein, die ist eben nicht erfolgt. Die Anhörung, die sich auf den Gesetzentwurf bezieht, ist eine Anhörung der 17. Legislaturperiode. Wie Sie sicherlich besser wissen als ich, ist die 17. Legislaturperiode zu Ende, und all dies, was dort getätigt wurde, ist in diesem Fall nicht mehr zu verwenden. Ich wäre aber noch bereit, zu akzeptieren, dass diese Stellungnahmen, die uns nun verspätet erreicht haben, dann Gültigkeit haben, wenn es sich um die gleiche Vorlage handeln würde, wie seinerzeit hier im Parlament beraten wurde. Das ist aber nicht der Fall.
 
Wir haben zumindest eine Änderung, nämlich die Änderung im Zusammenhang mit dem § 19b des Hessischen Beamtengesetzes, und damit haben wir keine identische Gesetzesvorlage. Weil wir über Gesetzmäßigkeit diskutiert haben und wir der Meinung sind, dass das nicht so nebenbei behandelt werden kann, sind wir nicht bereit, zu akzeptieren, dass das Anhörungsverfahren aus der 17. Legislaturperiode hiermit sozusagen angewandt wird.
 
Wir werden auch im Ausschuss darauf bestehen, dass die Gewerkschaften und Verbände in  geordneter Art und Weise – zumindest schriftlich, und das ist bis zum 01.04. auch möglich – angehört werden und dass in einem Anhörungsverfahren des Parlaments geheilt wird, was vonseiten des Ministeriums nicht möglich war oder versäumt wurde.
 
Lassen Sie mich an dieser Stelle noch ein paar Worte zur Gesetzesvorlage selbst sagen. Wir haben – das haben die Vorrednerinnen und Vorredner noch nicht erwähnt – in der Gesetzesvorlage eine Regelung, die unsere Zustimmung natürlich auf keinen Fall finden wird, nämlich § 85 des Hessischen Beamtengesetzes, wo eine Verlängerung des Ausgleichs für geleistete Mehrarbeit von derzeit drei Monaten auf zwölf Monate vorgenommen wird. Das führt zu einer weiteren Arbeitszeitflexibilisierung, die wir ablehnen.
 
Nun ist schon darauf hingewiesen worden, dass eine große Dienstrechtsreform ansteht. Deshalb will ich an dieser Stelle auch nur noch einmal darauf hinweisen, dass es uns als LINKE im Rahmen dieser parlamentarischen Diskussion darum geht, dass Beamtinnen und Beamte in Hessen eine Perspektive und echte Beteiligungsrechte erhalten. Wenn wir schon im Land in der Lage sind, eine eigene Beamtengesetzgebung vorzunehmen, soll sie auch für andere Landesparlamente ein Schrittmacher sein, was die Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte der Beamtinnen und Beamten angeht, sozusagen nach dem alten Slogan – den ich nach wie vor gut finde –: „Hessen vorn“ oder „Hessen wieder vorn“. Das ist der Ansatz, mit dem wir in diese Debatte gehen. Darunter verstehen wir z. B. die Reduzierung der Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten auf maximal 39 Stunden. Wie Sie wissen, haben wir in Hessen mit 42 Stunden in der Woche die längsten Arbeitszeiten. Das ist weder akzeptabel, noch ist es den Beamtinnen und Beamten auf Dauer weiterhin zuzumuten.
 
Wir treten für kooperative Führungsstrukturen und für eine Mitbestimmung ein, die ihren Namen verdient. In diesem Zusammenhang will ich nur darauf hinweisen, dass wir für die nächste Plenarsitzung den Gesetzentwurf zur Novellierung des Hessischen Personalvertretungsgesetzes eingebracht haben, der von den DGB-Gewerkschaften entwickelt wurde und der zumindest das an Mitbestimmungsrechten wiederherstellen soll, was es in Hessen vor 1999 gegeben hat, damit man auch tatsächlich von Mitbestimmung reden kann.
 
Gleichzeitig fordern wir eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern.  Zusammengefasst heißt unsere Position bei der Dienstrechtsreform: Wir wollen mündige und selbstbewusste Beschäftigte in allen Bereichen des öffentlichen Dienstes. – Vielen Dank.
 
(Beifall bei der LINKEN)