Interview mit Marjana Schott
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Anpassung des Beamtenrechts in Hessen an das Beamtenstatusgesetz 2
Dienstag, 03. März 2009
Rede von Hermann Schaus zur Zweiten Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Anpassung des Beamtenrechts in Hessen an das Beamtenstatusgesetz am 3. März 2009Â
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Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren!
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Wir haben vor wenigen Tagen über die Grundlagen dieser Gesetzesänderung gesprochen. Deshalb will ich mich darauf beziehen, den Änderungsantrag, den wir eingebracht haben, nochmals darzustellen und zu begründen. Wie Sie alle mitbekommen haben, wurde vor wenigen Tagen ein Tarifabschluss mit der TdL vereinbart, der nicht für Hessen gilt, weil die Hessische Landesregierung in der letzten Legislaturperiode dem mehrheitlichen Wunsch dieses Parlaments nach einem Antrag auf Wiederaufnahme in die TdL nicht gefolgt ist.
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Nach dieser Regelung werden die Beschäftigten in den anderen Bundesländern zum 1. März 2009 3 % mehr Einkommen erhalten. Hinzu kommt ein Sockelbetrag von 40 €. Wir gehen davon aus – zumindest ist es auch die Forderung der Gewerkschaften in den Verhandlungen gewesen –, dass diese Regelungen dann auch auf die jeweiligen Landes- und auch Bundesbeamtinnen und –beamten übertragen werden.
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Da Hessen, wie bekannt ist, nicht Mitglied der TdL ist und ausdrücklich eine landesspezifische Regelung wünscht, müsste man unter logischer Anwendung dieses Tarifergebnisses eine landesspezifische Regelung erwarten, die in der Größenordnung von über 10 % läge.
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(Günter Rudolph (SPD): Wir reden über das Beamtengesetz, Herr Kollege!)
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Herr Rudolph, ich komme schon noch dazu –, weil die Arbeitszeit in den anderen Bundesländern, die der TdL angehören, auch für die Beamtinnen und Beamten wesentlich niedriger ist. In Hessen beträgt sie nicht 39, sondern 42 Stunden pro Woche. Wenn man dies analog anwenden würde, dann müsste dies auch bei der Bezahlung zum Ausdruck gebracht werden.
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Mit dem Austritt aus der TdL im Jahre 2004 hat die Hessische Landesregierung die Arbeitszeiten massiv verändert und zugleich – das ist die logische Folge – einen entsprechenden Abbau von bis zu 10.000 Stellen im öffentlichen Dienst, im Wesentlichen bei den Beamtinnen und Beamten, vorgenommen. Die logische Konsequenz ist, und das ist genau der Punkt:
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(Wolfgang Greilich (FDP): Oh!)
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Millionen von Überstunden müssen in allen Bereichen der Beamtenschaft vollzogen werden – insbesondere bei der Polizei, denn, soweit ich weiß, handelt es sich dort um über 2 Millionen Überstunden, die natürlich ausgeglichen werden müssen, sobald ein   entsprechender Ausgleichszeitraum überschritten wird. Aus Sicht der Landesregierung ist es völlig logisch und konsequent, dass man bei dieser Situation, die man geschaffen hat, den Ausgleichszeitraum erhöhen muss, weil man dann eben mit den drei Monaten nicht mehr auskommt.
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Mit dem Ziel, weitere Kosten zu sparen, haben wir jetzt die Regelung vorliegen, dass der Ausgleichszeitraum zwölf Monate betragen soll. Herr Minister Bouffier hat in der ersten Lesung dargestellt, dass es eine breite Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf gebe. Er hat dabei allerdings übersehen oder nicht genannt, wie ich es einmal vorsichtig sagen will, dass zumindest in der Stellungnahme des DGB und der Gewerkschaft ver.di, die uns vorliegt, genau die Verlängerung dieses Ausgleichszeitraums kritisiert wird. Sie sprechen sich dagegen aus, dies in § 85 des Hessischen Beamtengesetzes vorzunehmen.
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Mit unserem Änderungsantrag verfolgen wir drei Ziele: Das erste ist, dass im Gesetz „Beamtinnen und Beamte“ geschrieben wird. Das hatte man nämlich bei der Überarbeitung insgesamt vergessen. Wir haben das zumindest einmal in unseren Änderungsantrag hineingeschrieben – ganz bewusst.
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(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Bei einem Punkt!)
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Natürlich an einem Punkt. Dies muss man insgesamt machen, das ist völlig klar. Aber diesen Setzpunkt wollen wir dann auch setzen. Wir wissen, dass es Probleme gibt und dass es natürlich auch der Wunsch der Beamtinnen und Beamten ist, den Ausgleichszeitraum in einzelnen Fällen von drei Monaten auf einen längeren Zeitraum zu verlängern. Deshalb haben wir diesen Antrag eingebracht, der sozusagen umkehrt, was seitens der Landesregierung gewünscht wird: Wir wollen nämlich keine dienstherrenseitige Verlängerung, sondern dass die Beamtinnen und Beamten selbst bestimmen können, ob sie eine Verlängerung wollen oder ob es auch eine personalrätliche Vereinbarung im Rahmen einer Dienstvereinbarung geben sollte, um für eine Dienststelle insgesamt eine Regelung zu treffen.
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Mit unserem Antrag geht es uns um die Stärkung des Dialogs zwischen der Dienststellenleitung, den Beschäftigten und den Personalräten. Wir wollen dazu beitragen, dass in den Dienststellen gemeinsame Lösungen gefunden werden – keine Lösungen, die von oben aufoktroyiert werden.
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(Beifall von der LINKEN)









