Interview mit Marjana Schott
In öffentliche Kindertages- betreuung und in ihre Qualität investieren!
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Motto der Landesregierung: Wir wissen, was wir abstimmen werden; dazu brauchen wir weder Sachverständige noch deren Sachverstand
Donnerstag, 05. März 2009
Rede von Hermann Schaus zur Änderung der Geschäftsordnung auf Antrag der Fraktion DIE LINKE am 5. März 2009Â
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Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren!
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Es ist in der Tat ungewöhnlich, dass wir hier als Fraktion einen weiteren Geschäftsordnungsantrag einbringen. Aber es gibt einen konkreten Sachverhalt. Lassen Sie mich jedoch zunächst einmal die Gemeinsamkeiten betonen, die es in der Tat gegeben hat und die auch in dem von Herrn Wintermeyer angesprochenen gemeinsamen Antrag aller Fraktionen zur Änderung der Geschäftsordnung zum Ausdruck kommen. Wir haben mit den parlamentarischen Geschäftsführern in mehreren Sitzungen darüber beraten. Das einvernehmliche Ergebnis, zu dem es auch mit der Zustimmung und Beteiligung unserer Fraktion kam, liegt Ihnen vor. Insofern gibt es sehr wohl einen Konsens über die Geschäftsordnung, zumindest über wesentliche Teile davon. Aber mitten in die Beratungen über diesen Antrag platzte ein Vorgang im Innenausschuss, der uns veranlasst hat, jetzt diesen Änderungsantrag einzubringen. Meines Wissens ist es zumindest in den zurückliegenden Jahren nicht vorgekommen, dass man sich in einem Ausschuss nicht einvernehmlich darauf verständigt hat, eine Anhörung von Expertinnen und Experten durchzuführen.
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Wir haben in der letzten Plenarwoche unseren Gesetzentwurf zum Mitbestimmungswiederherstellungsgesetz eingebracht und sind selbstverständlich davon ausgegangen, dass ein Gesetzentwurf, der so umfangreich ist wie dieser und so weitreichende Folgen für die Mitbestimmung im öffentlichen Dienst hat, mit Expertinnen und Experten sowie mit Sachverständigen beraten und erst dann in den parlamentarischen Gang und ins Plenum zurückgeführt wird. Aber die Koalitionsfraktionen haben es ohne eine Begründung schlichtweg abgelehnt, hierzu eine Anhörung durchzuführen. Herr Wintermeyer, insofern brauchen wir in diesem Parlament und auch in anderen Parlamenten sehr wohl Minderheitenrechte. Das ist die Basis unseres Änderungsantrags.
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(Beifall bei der LINKEN)
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Mit unserem Antrag beanspruchen wir auch für die Opposition das Recht, Sachverständigenanhörungen in den Ausschüssen durchführen zu lassen. Dieses Recht entspricht den üblichen Gepflogenheiten in einer parlamentarischen Demokratie. „Hessen ist eine demokratische und parlamentarische Republik“ – zumindest steht das in Art. 65 der Hessischen Verfassung.
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Unstreitig ist: In der gesamten Verfassungslehre beinhaltet der Begriff „demokratisch“ – das ist sowohl im Sinn der Hessischen Verfassung als auch im Sinn des Grundgesetzes –, dass eine Opposition existiert, der die Möglichkeit der tatsächlichen und effektiven Ausübung dieser Opposition eingeräumt werden muss, auch im Parlament. Dieses Recht wurde und wird verletzt, wenn wesentliche Mitwirkungsmöglichkeiten der Opposition in der parlamentarischen Arbeit unter den Vorbehalt der einfachen Mehrheit der Regierungsfraktionen gestellt werden. Dies steht im Gegensatz zum Geist der Verfassung.
So war es bisher üblich, dass Anhörungen von Sachverständigen in den Ausschüssen nicht durch Mehrheitsentscheidungen abgeblockt wurden, sondern dass einem entsprechenden
Begehren der Opposition entsprochen wurde. Dies war bisher allgemeiner parlamentarischer
Brauch.
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Im Deutschen Bundestag kann zur Vorbereitung von wichtigen Entscheidungen eine Enquetekommission des Bundestages eingesetzt werden. Auf Antrag eines Viertels der Mitglieder des Bundestages muss eine solche überwiegend mit Sachverständigen zu besetzende Kommission eingesetzt werden. Das dort geltende Quorum von einem Viertel entspricht dem im Bundesrecht enthaltenen Quorum für die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen im Deutschen Bundestag. In Hessen beträgt dieses Quorum nach Art. 92 der Hessischen Verfassung ein Fünftel der Mitglieder des Landtags.
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Nachdem die Regierungsmehrheit neuerlich begonnen hat, Anträge auf die Durchführung von Sachverständigenanhörungen nach Gutdünken zu bescheiden und auch abzulehnen,
ist es erforderlich, in unserer Geschäftsordnung die entsprechenden Rechte der Opposition ausdrücklich festzuschreiben.
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(Beifall bei der LINKEN)
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Es kann nicht sein, dass die Regierungsmehrheit in der parlamentarischen Beratung einfach nach dem Motto verfährt: Wir wissen, was wir abstimmen werden; dazu brauchen wir weder Sachverständige noch deren Sachverstand. – Vielen Dank.
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(Beifall bei der LINKEN)









