Interview mit Marjana Schott

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Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrens- und verwaltungskostenrechtlicher Vorschriften

Dienstag, 31. März 2009

Rede von Hermann Schaus zur Ersten Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrens- und verwaltungskostenrechtlicher Vorschriften am 31. März 2009
 
 
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren!
 
Mir ist durch den Kopf geschossen: Es gibt durchaus Aspekte der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie, die positiv sind. In diesem Zusammenhang kann ich mich aber an andere Diskussionen der Vergangenheit erinnern, doch um diese geht es hier nicht.
 
Wie schon dargestellt geht es um einen Gesetzentwurf, durch den die EG-Richtlinie gemäß einem bundesweiten Mustergesetzentwurf verändert wird. Wie bereits dargestellt, sind diese wichtigen Änderungen im Verwaltungsverfahrensrecht sicherlich notwendig und sinnvoll. Im Wesentlichen handelt es sich dabei – so sehen wir es – um Verbesserungen für die Bürger. Aber ich will auch sagen:
 
An dieser Stelle können durchaus auch Probleme auftreten, und die müssen wir in der Tat diskutieren. Die aus unserer Sicht wichtigste Verbesserung ist die Einführung der einheitlichen Stelle. Das haben meine Vorrednerin und meine Vorredner schon dargestellt. Modellhaft wird manches davon bereits über die Nummer 115 praktiziert und wird offensichtlich gut angenommen. Durch diese Änderung soll es den Bürgern zukünftig erspart
werden, die zuständige Behörde für die verschiedenen Verfahren und Formalitäten selbst zu suchen und erfolgreich zu finden. In Zukunft genügt ein Antrag an diese einheitliche Stelle.
 
Nun bin ich kein Jurist und betrachte diesen Gesetzentwurf natürlich aus praktischer Sicht. Dabei ist mir aufgefallen, dass es damit durchaus Probleme geben könnte. Aus unserer Sicht problematisch ist die Einführung der Genehmigungsfiktion. Sie ist in § 42a geregelt, beträgt in der Regel drei Monate und kann nur in begründeten Fällen verlängert werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Genehmigung als fiktiv erteilt.
 
(Zuruf des Abg.Wolfgang Greilich (FDP))
 
–        Herr Greilich, das hört sich zunächst sehr bürgerfreundlich an.
 
(Wolfgang Greilich (FDP): Das ist es ja auch!)
 
Aber das kann nur richtig funktionieren – jetzt kommt die praktische Seite –, wenn insbesondere in sensiblen Bereichen eine ausreichende Personalausstattung gewährleistet wird. Denken wir an das Umweltrecht, an das Lebensmittelrecht, das Gewerbe- oder das Baurecht: Wenn es wegen der Arbeitsüberlastung in diesen Behörden zu ungerechtfertigten fiktiven Genehmigungen kommen kann, dann muss dies in der praktischen Umsetzung dieser gesetzlichen Regelung beachtet werden. Dies wäre nämlich dann eine Deregulierung auf dem kalten Wege, eben durch Untätigkeit. Dies muss meiner Ansicht nach ausgeschlossen werden. Insofern haben wir als Fraktion an dieser Stelle Beratungsbedarf und wollen durchaus mit den Expertinnen und Experten in der Anhörung – Herr Bellino, schriftlich wie mündlich – gern darüber reden, denn Sachverstand ist uns im Parlament immer wichtig. Wir werden unter diesem Gesichtspunkt natürlich sowohl die Haushaltsberatungen als auch die Beratungen mit den Kommunalen Spitzenverbänden begleiten.  – Vielen Dank.
 
(Beifall bei der LINKEN)