Interview mit Marjana Schott

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Ein Nachtflugverbot war nie das Ziel

Donnerstag, 10. Dezember 2009

Rede von Hermann Schaus zu den Aktuellen Stunden von SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN betreffend Woche der Wahrheit: Schluss mit dem Wortbruch der Landesregierung - Nachtflugverbot umsetzen und Die Landesregierung soll Ruhe geben - kein Wortbruch beim Nachtflugverbot


Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren,

der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat keinen Zweifel daran gelassen, dass die Nachtflugregelung des Planfeststellungsbeschlusses den betroffen Menschen keine ausreichende Nachtruhe ermöglicht und deshalb nachgebessert werden muss.
Pikant daran ist, dass das Gericht die Hessische Landesregierung dazu auffordert das zu machen, was Ministerpräsident Koch in öffentlichen Reden immer wieder versprochen hat, was die Landesregierung aber nie betrieben hat.
Der Verwaltungsgerichtshof  hat auch klargestellt, dass die im Regionalen Raumordnungsplan Südhessen ausgewiesenen Siedlungsbeschränkungsbereiche, in denen wegen der hohen Lärmbelastung keine neuen Siedlungen genehmigt werden dürfen, keine Makulatur sind.
Die betroffenen Kommunen sind in ihrer Entwicklung z.T. erheblich eingeschränkt.
Noch schwerwiegender ist aber, dass in diesen Siedlungsbeschränkungsbereichen schon jetzt Menschen leben, deren Gesundheit auch ohne Ausbau aktuell geschädigt wird.
Das Beispiel Frankfurt habe ich an dieser Stelle schon einmal angeführt – aber Wiederholung tut hier offensichtlich Not.

Im Bericht des Magistrats der Stadt Frankfurt vom 19.06.2009 (B 552)ist nachzulesen: „Betroffen sind alleine in Frankfurt ca. 85.000 Menschen. Davon 5260 Schulkinder, ca. 4000 Kinder in Kindertagesstätten und 3000 Menschen in Alten- und Pflegeheimen. Von der sozialen Infrastruktur in Frankfurt sind 57 Spielplätze, 47 Sportplätze, 21 Kleingartenanlagen und 4 Freibäder betroffen. Bei allen diesen Einrichtungen können die Freiflächen nicht mehr oder nur noch sehr eingeschränkt benutz werden. Neue Ansiedlungen und bauliche Veränderungen dürfen in diesen Bereichen aber wegen der hohen Lärmbelastung nicht mehr erfolgen. In Offenbach sind 80% des Stadtgebietes davon betroffen.“
Das ist die andere Seite des vielgelobten Flughafenausbaus!
Als Konsequenz  muss die Landesregierung – ob mit oder ohne Nachtflugverbot – umgehend die Möglichkeit der Verlagerung aller betroffenen Einrichtungen untersuchen. Es müssen beispielsweise Fragen geklärt werden,
ob eine Verlagerung prinzipiell möglich ist?
ob die in den betroffenen Gemeinden weniger verlärmte Liegenschaften zur Verfügung stehen und wie viel diese Verlagerungen kosten würden?

Darum stellen sie sich schon mal auf eine Folgekostenberechnung des Flughafenausbaus ein die Unsummen an öffentlichen Mitteln kosten wird. Die natürlich nicht Fraport zahlt, sondern die Steuerzahler in Hessen!

Meine Damen und Herren von der FDP, der CDU und auch der SPD, was schlagen sie denn für die Städte und Gemeinden vor, in denen eine solche Verlagerung der sozialen Infrastruktur nicht möglich sein sollte?
·        schließen?
·        überdachen?
·        mit Geld entschädigen?
Wer das anfängt zu denken, dem werden die brutalen Folgen des Ausbaus für die vom Fluglärm betroffenen Menschen schnell klar.
Die Menschen die in den Siedlungsbeschränkungsbereichen leben und die Nutzer der sozialen Einrichtungen stehen quasi unter Hausarrest. Nur im Haus helfen der passive Lärmschutz und das nur, wenn Mensch auch bei sommerlichen 30 Grad die Fenster geschlossen hält.
Dieser rein passive Lärmschutz  war von Anfang an die Strategie der Landesregierung!

Mit Erlaubnis zitiere ich aus einer Pressemitteilung der Kommission zur Abwehr des Fluglärms, Vorsitzender ist der Bürgermeister von Raunheim, Thomas Jühe (SPD):
„Den Vorstandssprechern der Frankfurter Fluglärmkommission Thomas Jühe (Bürgermeister der Stadt Raunheim, SPD), Wolfgang Reichel (Beigeordneter der Stadt Mainz, CDU) und Horst Gölzenleuchter (Bürgermeister der Gemeinde Büttelborn, SPD) liegt ein vertrauliches Protokoll der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) vom 22./23.03.2007 vor, in dem die Strategie zur Überwindung von Nachtschutzregelungen an Flughäfen preisgegeben wird“ [Zitat aus dem Protokoll]:
„Herr Mäder (Flughafen Dresden) weist darauf hin, dass infolge jüngerer Urteile des BVerwG (…) ein generelles Nachtflugverbot für alle Flughäfen droht, die eine Planfeststellung anstreben und den Nachweis eines dringenden Bedarfs an Nachtflugverkehr nicht gerichtsfest führen können.“
Genau diesen Nachweis – meine Damen und Herren – konnten laut der Urteilsbegründung des Hessischen Verwaltungsgerichts die Fraport nicht erbringen.
Und weiter aus dem Protokoll der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen: „Dies ist ein Paradigmenwechsel der Rechtsprechung, dem die ADV entgegenwirken muss. Dazu wären Anforderungen an einen qualifizierten Bedarfsnachweis für Nachtflüge festzulegen und auf eine Änderung bzw. Klarstellung des § 29b LuftVG [Luftverkehrsgesetz] hinzuwirken, auf den sich das BVerwG bei seinen Entscheidungen stützt. (…) Herr Lurz (Fraport) weist darauf hin, dass insbesondere klargestellt werden muss, was unter Nachtruhe zu verstehen ist. Nachtruhe muss mit „ungestörtem Schlaf“ gleichgesetzt werden, nicht mit absoluter Nachtruhe im Außenbereich. Er (…) sieht die Notwendigkeit (…) ADV-intern tätig zu werden.“
Und Herr Lurz ist „intern“ tätig geworden. Z.B. im Regionalen Dialogforum und offensichtlich auch bei der Landesregierung.

Die vom Fraport-Vertreter Lurz geforderte „Klarstellung“ entspricht exakt der im Koalitionsvertrag von Union und FDP auf Bundesebene geforderten „Präzisierung“ des Luftverkehrsgesetzes.
Im Koalitionsvertrag heißt es nämlich: „Neben einer Kapazitätsentwicklung der Flughäfen werden wir insbesondere international wettbewerbsfähige Betriebszeiten sicherstellen.
Die dazu erforderliche Präzisierung im Luftverkehrsgesetz soll eine gleichberechtigte und konsequente Nachhaltigkeitsabwägung von wirtschaftlichen, betrieblichen und dem Lärmschutz geschuldeten Erfordernissen auch bei Nachtflügen sicherstellen. Die Wahrung des öffentlichen Erschließungsinteresses der Bundesrepublik Deutschland ist dabei zu gewährleisten.“
Hier soll also die gesetzliche Grundlage geschaffen werden, dass passive Schallschutzmaßnamen – sprich Schallschutzfenster – für die Sicherung der Nachtruhe ausreichen sollen, um den durchgängigen Flugverkehr von 55.000 Maschinen zwischen 22 und 6 Uhr pro Jahr zu ermöglichen.
Meine Damen und Herren, man muss sich einmal klar machen was hier passiert:
Es gibt reihenweise Wortbrüche von Ministerpräsident Koch und Wirtschaftsminister Posch im Zuge des Genehmigungsverfahrens -Stichwort „Ausbau nur mit Nachtflugverbot.“
Die FDP täuscht die Wähler mit ihrer offensichtlich nur wahlkampf-rethorischen Aussage „Unser Wort gilt“; einzuhalten natürlich nur gegenüber Fraport und Lufthansa!
Die Landesregierung überlegt angeblich immer noch, ob sie nicht gegen die gerichtliche Anordnung in Revision geht. Wir fordern Sie, angesichts Ihrer vielen Wortbrüche auf es sein zu lassen!
Und, bei den Koalitionsverhandlungen zwischen FDP und CDU auf Bundesebene wird auf Betreiben Hessischer Regierungsmitglieder eine Änderung des Luftverkehrsgesetz im Sinne der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen angestrebt, mit dem Ziel wirksame Nachtflugverbote bundesweit unmöglich zu machen.
 
Meine Damen und Herren:
Wenn wir aus anderen Ländern solche Nachrichten hören, dann ist da meist von Filz und Klientelwirtschaft die Rede und die Zustände werden als undemokratisch bezeichnet.
Das Verhalten der Landesregierung macht deutlich, dass ihr Ziel von Anfang an ein Flughafenausbau ohne Nachtflugverbot war – ja mehr noch:
Für den Fall, dass die Gerichte nicht mitspielen würden, haben sie schon seit 2007 den Plan B in der Schublade, via Gesetzesänderung bundesweit wirksame Nachtschutzregelungen zu verhindern.
Sie haben die Menschen hintergangen und belogen und führen das aus, was die Lobbyverbände Ihnen souffliert haben!
Eins ist sicher: Wir halten Wort; mit uns wird es niemals eine Zustimmung zum Bau der Nordwestbahn geben!
 

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