Interview mit Hermann Schaus
Die Sicherheits- interessen der Menschen in der Region dürfen nicht länger den Profitinteressen von Fraport, Lufthansa und Co. Untergeordnet werden.
weiterlesen
Video
 Â
Energiewende
erneuerbar, demokratisch, sozial.
Janine Wissler im Interview
Die Hessische Landesregierung hat das Nachtflugverbot nie gewollt!
Dienstag, 22. Dezember 2009
Rede von Hermann Schaus am 22. Dezember 2009 zur Sondersitzung des Hessischen Landtages zum Flughafenausbau/Klage gegen das NachtflugverbotÂ
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren!
Ein Nachtflugverbot war von der Regierung nie gewollt. CDU und FDP betreiben seit Jahren konsequent und rücksichtslos, ausschließlich das Geschäft von Fluggesellschaften und Fraport.
Also: „Start frei“ für Nachtflüge. In ihrer Zeitung für die Nachbarn des  Frankfurter Flughafens, die in der letzten Woche 100.000fach den regionalen Tageszeitungen beigelegt wurde, wirbt Fraport unverhohlen für Nachtflüge.
Auch wenn das Nachtflugfoto auf der ersten Seite nicht Frankfurt sondern Singapur zeigt, so wird auch gleich für das einzige Nachtrennen der Formel 1 - völlig unkritisch - mitgeworben.
Ich halte es fĂĽr instinktlos, dieses strittige Thema, gerade jetzt, mitten in der Auseinandersetzung um das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, so zu platzieren. Eine klare Ansage zur guten Nachbarschaft zu den Anwohnern, die Fraport ja so gerne fĂĽr sich in Anspruch nimmt.
Â
In dieser Ausgabe stellt Fraport natürlich stolz die planmäßigen Fortschritte bei den Bauarbeiten auf dem gerodeten Gelände, dem ehemaligen Kelsterbacher Wald, dar.
Fraport berichtet hier auch über die Entwicklung der Verkehrszahlen im laufenden Jahr. Demnach fand in 2009 eine Reduzierung der Passagierzahlen um sage und schreibe rund 2, 6 Millionen statt. Auch die Flugbewegungen reduzierten sich um rund 24.000,  was  -5,0 Prozent entspricht.
Doch die immer stärker in der Region und von Verkehrsexperten gestellte Frage nach der Notwendigkeit der Nordwestbahn ĂĽberhaupt, wird hier nicht gestellt. Im Gegenteil. Es wird weiter auf Optimismus gemacht. Und das liest sich dann so:Â
So antwortet der Vorstandsvorsitzende von Fraport, Â Dr. Schulte auf die Frage:
Die Luftverkehrsbranche bekommt die Wirtschaftskrise deutlich zu spĂĽren, auch Fraport. MĂĽssen Sie ihre Wachstumsprognose bei Flugbewegungen und Arbeitsplatzentwicklung korrigieren?
Zitat:
Wir haben im Fracht- und Passagierbereich in der Tat Rückgänge hinnehmen müssen, in der Hochphase hatten wir allein bei der Fracht ein Minus von 30%. Diese Entwicklung ist gestoppt, wir liegen jetzt wieder über den Vergleichsmonaten im Vorjahr.
Zitat Ende
Verschwiegen wird, dass die Vorjahreszahlen aber auch schon unterdurchschnittlich waren.
Es wird weiter, ohne neue gesicherte Zukunftsdaten, auf das Prinzip Hoffnung gesetzt. Das ist fast so wie bei der CDU/FDP-Bundesregierung, die glaubt, durch die Steuersenkungen im sogenannten Wachstumsbeschleunigungsgesetz wĂĽrde die Wirtschaft angekurbelt. Obwohl doch jeder weiĂź, da ist selbst in der Hotelbar nicht mehr los.
Keine Rede davon, dass das geplante Terminal 3 auf unbestimmte Zeit auf Eis gelegt wurde, weil Fraport selbst nicht an Ihre eigenen Prognosen glaubt und weil ihr möglicherweise sogar das Geld für ihre 7 Milliarden-Euro-Großbauprojekte auszugehen droht.
Keine Rede dabei auch von den sich stets verschlechterten Arbeitsbedingungen der ArbeitnehmerInnen am Flughafen. Keine Rede von Outsourcing bei Fraport oder von dem mit tatkräftiger Unterstützung der Lufthansa, den Gewerkschaften abgetrotzte neue Tarifvertrag für die über 5000 Beschäftigten der Bodenverkehrsdienste, wo die künftigen Beschäftigten 25 Prozent weniger Lohn zu erwarten haben. Die sind es nämlich, die diese Ausbau-Gigantomanie im dicht besiedelten Rhein-Main-Gebiet zu erhebliche Teilen zahlen müssen!
Und natĂĽrlich auch keine Rede von den Gesundheitsgefährdungen fĂĽr die Menschen in den Anrainerstädten und Gemeinden.Â
Fluglärm macht krank. Das ist das Ergebnis der Studie, die der Bremer Mediziner und Epidemiologe Eberhard Greiser im Auftrag des Umweltbundesamtes durchgeführt hat. Er hat unter anderem untersucht, wie sich Fluglärm auf die Entstehung von Herzinfarkten und Schlaganfällen auswirkt. Dazu hat er im Großraum des Köln-Bonner Flughafens die Krankenkassendaten von mehr als einer Millionen Menschen ausgewertet.
Ergebnis: Als besonders gefährlich gilt dabei der Fluglärm in der Nacht, der Stress erzeugt und die Menschen nicht zur Ruhe kommen lässt. Das beginnt bereits bei 40 Dezibel. Ein weiterer Ausbau des Flughafens in Frankfurt hätte beispielsweise für die Mainzer Oberstadt einen Anstieg von heute schon 46 bis 50 auf 55 bis 57 Dezibel zur Folge. In anderen Städten steigt die Lärmbelastung ebenso. Der Mediziner ist überzeugt, dass seine Ergebnisse auch auf die Rhein-Main-Region übertragbar sind. Solche Fakten machen aber eine Gesamtbelastungsstudie für das Rhein-Main-Gebiet dringend erforderlich.
Und auch keine Rede von den Einschränkungen der Entwicklungsmöglichkeiten der umliegenden Städte und Gemeinden.  Der Verwaltungsgerichtshof hat mit seinem Urteil klargestellt, dass die im Regionalen Raumordnungsplan Südhessen ausgewiesenen Siedlungsbeschränkungsbereiche, in denen wegen der hohen Lärmbelastung keine neuen Siedlungen genehmigt werden dürfen, gelten.
Die betroffenen Kommunen sind also in ihrer Entwicklung zum Teil erheblich eingeschränkt. Sie können keine neuen Siedlungsgebiete ausweisen und müssen sich erheblich einschränken.
Noch schwerwiegender ist aber, dass in diesen Siedlungsbeschränkungsbereichen schon jetzt hundertausende Menschen leben, deren Gesundheit auch ohne Ausbau aktuell geschädigt wird. Das Beispiel Frankfurt habe ich früher schon einmal angesprochen – aber man kann diese Zahlen nicht oft genug wiederholen.
Im Bericht des Magistrats der Stadt Frankfurt vom 19.06.2009 (B 552) ist es nachzulesen: „Betroffen sind alleine in Frankfurt circa 85.000 Menschen. Davon 5260 Schulkinder, circa 4000 Kinder in Kindertagesstätten und 3000 Menschen in Alten- und Pflegeheimen. Von der sozialen Infrastruktur in Frankfurt sind 57 Spielplätze, 47 Sportplätze, 21 Kleingartenanlagen und 4 Freibäder betroffen.
Bei allen diesen Einrichtungen können die Freiflächen nicht mehr oder nur noch sehr eingeschränkt benutzt werden. Neue Ansiedlungen und bauliche Veränderungen dürfen in diesen Bereichen aber wegen der hohen Lärmbelastung nicht mehr erfolgen. In Offenbach sind 80 Prozent des Stadtgebietes davon betroffen.
Das ist die andere Seite des vielgelobten Flughafenausbaus! Was bedeutet, dass wir uns schon mal auf eine Folgekostenberechnung des Flughafenausbaus einstellen müssen, die Unsummen an öffentlichen Mitteln kosten wird. Die natürlich nicht Fraport zahlt, sondern die Steuerzahler in Hessen. Also wir alle – mit Ausnahme der Familie Wolski.
Â
Kommen wir zu den NachtflĂĽgen.
In einer Pressemitteilung der Kommission zur Abwehr des Fluglärms, Vorstandssprecher sind Thomas Jühe (Bürgermeister der Stadt Raunheim, SPD), Wolfgang Reichel (Beigeordneter der Stadt Mainz, CDU) und Horst Gölzenleuchter (Bürgermeister der Gemeinde Büttelborn, SPD) war jüngst zu lesen
Ich darf zitieren:
„Uns liegt ein vertrauliches Protokoll der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) vom 22./23.03.2007 vor, in dem die Strategie zur Überwindung von Nachtschutzregelungen an Flughäfen preisgegeben wird“
[Zitat aus dem Protokoll]:
„Herr Mäder (Flughafen Dresden) weist darauf hin, dass infolge jüngerer Urteile des BVerwG (…) ein generelles Nachtflugverbot für alle Flughäfen droht, die eine Planfeststellung anstreben und den Nachweis eines dringenden Bedarfs an Nachtflugverkehr nicht gerichtsfest führen können.“
Genau diesen Nachweis – meine Damen und Herren – konnten laut des Urteils des Hessischen Verwaltungsgerichts Fraport nicht erbringen.
Und weiter aus dem Protokoll der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen:
„Dies ist ein Paradigmenwechsel der Rechtsprechung, dem die ADV entgegenwirken muss. Dazu wären Anforderungen an einen qualifizierten Bedarfsnachweis für Nachtflüge festzulegen und auf eine Änderung bzw. Klarstellung des § 29b LuftVG [Luftverkehrsgesetz] hinzuwirken, auf den sich das BVerwG bei seinen Entscheidungen stützt.“
Zitat Ende!
Hier ist klar geworden, dass das Wissen um die juristische Problematik der Nachtflüge schon vor der Entscheidung über den Planfeststellungsbeschlusses vorhanden war. Schließlich sitzen ja mit Herren Minister Weimar als Vorsitzender und Herrn Minister Hahn zwei Mitglieder der Regierungsfraktionen im Aufsichtsrat von Fraport, denen solche internen strategischen Überlegungen nicht verborgen geblieben sein können.
Oder wollen Sie behaupten, die Herrn Minister nehmen ihre Kontrollfunktion als Aufsichtsräte bei Fraport nicht umfassend war?
Ich glaube nicht, angesichts der intensiven Debatte, die der Bau der Nordwestlandebahn und der Flughafenausbau insgesamt ausgelöst haben, dass Sie behaupten können, von den Überlegungen der Fluggesellschaften und von Fraport zur Einschätzung der Rechtslage – bis hin zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts – nichts gewusst zu haben. Das nehme ich Ihnen nicht ab.
Dennoch haben Sie im Dezember 2007 im Planfeststellungsbeschluss die Genehmigung von 17 Nachtflügen damit begründet, dass ein Nachtflugverbot juristisch wahrscheinlich nicht durchsetzbar sei – also entgegen der Aussagen der Experten.
Â
Nun hat der Herr Ministerpräsident, am Samstag, der Frankfurter neuen Presse ein bemerkenswertes Interview unter der ebenso bemerkenswerten Überschrift „Das Prinzip der Mediation ist erfüllt“ gegeben:
In dem er sagt - ich darf zitieren:
„Natürlich ist es für mich und für alle anderen, die an der Entscheidung beteiligt sind, ärgerlich und schwierig, sagen zu müssen, dass sich durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Annahmen, die ich persönlich gehabt habe, als unhaltbar erwiesen haben. Schließlich war ich es ja, der die Fraport AG seinerzeit genötigt hatte, ein Nachtflugverbot für den Frankfurter Flughafen zu beantragen. Ohne mein Zutun wäre dieser Antrag nämlich so nie gestellt worden.“
Zitat Ende.
Mehrere Aussagen sind hierbei bemerkenswert.
1.   Herr Ministerpräsident, sie haben also Vorkämpfer für ein absolutes Nachtflugverbot gewirkt und die Fraport AG genötigt einen Antrag mit Nachtflugverbot zu stellen? Nötigung ist immerhin ein Straftatbestand!
2.   Herr Ministerpräsident, sie haben sich also über die  Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes geärgert, weil es Nachtflüge in Urteilen zu Berlin und Leipzig bestätigt hat?
Herr Ministerpräsident, wenn sie aber ein so großer Vorkämpfer eines Nachtflugverbots sind, warum sind sie dann mit dem Urteil des VGH nicht zufrieden, da haben sie doch ihr Ziel erreicht?!
Oder wollen Sie zum Bundesverwaltungsgericht um dort für eine veränderte höchstrichterliche Entscheidung, also für ein Nachtflugverbot in ganz Deutschland, zu kämpfen?
Â
Nein, nein, ich weiĂź schon: Es geht Ihnen um die Rechtsklarheit.
Ich darf aus dem Interview nochmals zitieren:
„Wir haben uns an eine Recht(s)sprechung des Bundesverwaltungsgerichts gehalten. Und es bringt uns leider nichts, wenn wir uns mit einer untergerichtlichen Entscheidungsinstanz glücklich und zufrieden zur Seite legen. Würde Wirtschaftsminister Dieter Posch jetzt ein Planergänzungsverfahren eröffnen, ginge auch dessen Ergebnis wieder durch die gerichtlichen Instanzen. Und es würde drei Jahre länger dauern, eine Entscheidung zu bekommen, ob die bisherige Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichts gilt – der der VGH widersprochen hat – oder ob sich das Bundesverwaltungsgericht den Argumenten des VGH anschließt. Deshalb verstehe ich Dieter Posch, der schnellstmöglich Rechtsklarheit haben will“. Zitat Ende.
Höre ich da etwa Gerichtsschelte am VGH heraus, dass sich nicht an die höchstrichterliche Rechtsprechung gehalten hat und doch tatsächlich Ihrem Landesentwicklungsplan große Bedeutung beigemessen hat?
Eigentlich müssten Sie sich doch freuen, dass Ihrem Landesentwicklungsplan, als dem hessischen „Spezialgesetz“ Vorrang vor dem Luftverkehrsgesetz eingeräumt wurde? Warum freuen Sie sich denn nicht?
Ich weiß: Es soll Rechtsklarheit in einem Jahr für alle bestehen, dass ist angeblich Ihr zentrales Motiv?
Aber, Herr Ministerpräsident, wenn Sie davon ausgehen, dass im Ergebnis wenige – wahrscheinlich deutlich weniger als 17 Nachtflüge herauskommen, bedarf es dann keines Planänderungsvertrages mehr, gegen den erneut geklagt werden könnte und wo die vermeintliche Rechtsunsicherheit weiter und noch länger bestünde?
Soviel, meine Damen und Herren zu den Themen Offenheit, Ehrlichkeit und GlaubwĂĽrdigkeit.
Die können (nach diesem Interview) bei Ihnen aber nicht in Frage gestellt werden, denn Sie haben schließlich den WählerInnen wenige Wochen vor der Landtagswahl 2008 gesagt, dass Sie 17 Nachtflüge genehmigen müssen!
Mit Verlaub: Ich habe selten in einem Interview so viel Verdrehungen gelesen.
Tatsache ist doch, dass Sie, wenige Wochen vor der Wahl 2008, sicherstellen wollten, dass dem Wunsch von Lufthansa und Fraport entsprechend ausreichend NachtflĂĽge genehmigt werden.
Deshalb haben Sie ja auch den Sofortvollzug des Planfeststellungsbeschlusses angeordnet.
Deshalb haben Sie das Projekt vorangetrieben, weil Sie nicht wussten, wie die Wahl ausgeht und sichergehen wollten, dass der Bau der Nordwestlandebahn und die NachtflĂĽge genehmigt sind.
Mein Opa pflegte immer zu sagen: Alles andere können Sie nur jemandem erzählen, der sich die Hose mit der Beißzange anzieht!
Herr Ministerpräsident, Sie sind nicht Opfer, sondern Täter in diesem schändlichen Spiel!
Denn Sie gehen sogar noch weiter: Sie wollen auf Nummer sicher gehen und habe selbst für den Fall einer weiteren Niederlage vor dem Bundesverwaltungsgericht schon wieder Pläne auf Bundesebene geschmiedet.
Â
Die von den Fraport-Vertretern bereits im März 2007 geforderte „Klarstellung“ entspricht exakt der im Koalitionsvertrag von Union und FDP auf Bundesebene geforderten „Präzisierung“ des Luftverkehrsgesetzes.
Im Koalitionsvertrag heißt es nämlich - ich darf zitieren:
„Neben einer Kapazitätsentwicklung der Flughäfen werden wir insbesondere international wettbewerbsfähige Betriebszeiten sicherstellen.
Die dazu erforderliche Präzisierung im Luftverkehrsgesetz soll eine gleichberechtigte und konsequente Nachhaltigkeitsabwägung von wirtschaftlichen, betrieblichen und dem Lärmschutz geschuldeten Erfordernissen auch bei Nachtflügen sicherstellen. Die Wahrung des öffentlichen Erschließungsinteresses der Bundesrepublik Deutschland ist dabei zu gewährleisten.“
Zitat Ende.
Meine Damen und Herren, man muss sich einmal klar machen, was hier passiert:
Es gibt reihenweise Wortbrüche von Ministerpräsident Koch und Wirtschaftsminister Posch im Zuge des Genehmigungsverfahrens Stichwort „Ausbau nur mit Nachtflugverbot“
Die FDP täuscht die Wähler mit ihrer offensichtlich nur wahlkampfrethorischen Aussage „Unser Wort gilt“– einzuhalten natürlich nur gegenüber Fraport und Lufthansa!
Und bei den Koalitionsverhandlungen zwischen FDP und CDU auf Bundesebene wird auf Betreiben hessischer Regierungsmitglieder eine Änderung des Luftverkehrsgesetzes angestrebt, mit dem Ziel wirksame Nachtflugverbote bundesweit unmöglich zu machen.
Â
Sie handeln bewusst fahrlässig und stellen juristische Fragen nur in den Vordergrund, um Ihrem Ziel, Nachtflüge durchzusetzen und die Interessen von Fraport und der Lufthansa zu bedienen, Rechnung zu tragen – in der Hoffnung, dass das Bundesverwaltungsgericht dies mitträgt.
Um die Position unserer Fraktion noch einmal deutlich zu machen: Wenn wir von Nachtflügen reden, dann reden wir von einem Nachtflugverbot in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr. Da geht es um erheblich mehr Flüge. Da geht es nicht nur um 6.000 Flüge im Jahr – bei einem Nachtflugverbot zwischen 23 und 5 Uhr, sondern um 55.000 Nachtflüge zwischen 22 und 6 Uhr.
Wir streiten weiter fĂĽr einen Stopp der Nordwestlandebahn.
Wir unterstützen weiter die Forderungen der Bürgerinitiativen und Umweltverbände nach einer Gesamtbelastungsstudie und einer Untersuchung der der gesundheitlichen Schädigungen des Fluglärms.
Â
Das sind wir der Region und den dort lebenden Menschen mehr als schuldig, die schon ĂĽber Jahre diese Belastungen aushalten mĂĽssen.
Â
Sie haben das Mediationsverfahren schon genug ad absurdum geführt und damit alle Gutwilligen und Gutgläubigen, die auf die Seriosität der politisch Verantwortlichen vertraut haben vor den Kopf gestoßen.
Sie haben schon brutalstmöglichen Schaden in der Region angerichtet. Verzichten Sie endlich auf eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht.






