Interview mit Marjana Schott
In öffentliche Kindertages- betreuung und in ihre Qualität investieren!
Weiterlesen
Ladenöffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen dürfen nicht auch unter die Räder kommen
Dienstag, 05. Januar 2010
Rede von Hermann Schaus zur Zweiten Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Feiertagsgesetzes und des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes am 10. Dezember 2009Â
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren,
Â
uns liegt heute in zweiter Lesung erneut ein Gesetzentwurf von CDU und FDP vor, den wir in ähnlicher Form bereits im letzten Jahr beraten und aus guten Gründen mehrheitlich abgelehnt hatten. Damals gab es noch eine breite Mehrheit gegen einen FDP-Antrag zur Sonntagsöffnung von Videotheken.
Â
Nach Fünf Jahren und im dritten Anlauf scheint es nun der FDP zu gelingen dieses, für sie so bedeutende Gesetz, durchzubringen. Die in 2005 und 2008 von Herrn Minister Bouffier geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken scheinen sich in der Zwischenzeit in der sauerstoffarmen Koalitionsluft völlig aufgelöst zu haben:
Â
Ich darf aus der Rede des Herrn Innenministers zitieren:
Â
„140 Grundgesetz und auch in Art. 53 der Hessischen Verfassung verankert ist und besagt, dass Sonn- und Feiertage Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung sind."
Â
Herr Kollege Hahn, Sie haben recht, es gibt natürlich veränderte gesellschaftliche Umstände. Aber diese verfassungsrechtliche Grundentscheidung, von der ich ausgehe, dass niemand sie in Zweifel zieht, hat eine Grundbedeutung.
Â
Das heißt, dass an Sonn- und Feiertagen gerade nicht geöffnet wird und dass eine Ausnahme ganz besondere Bedingungen braucht. Diese besonderen Bedingungen kann die Landesregierung beim Thema Videotheken wirklich nicht erkennen."
 Â
In der Anhörung im Innenausschuss gab es - je nach Interessenlage - unterschiedliche Aussagen. So ist in der Stellungnahme der Evangelischen Kirchen in Hessen nachzulesen: Ich zitiere:
Â
„Die vorgesehene Ausnahmen stellen erneut einen weiteren Eingriff in den verfassungsrechtlich gewährten Schutz der Sonn- und Feiertage dar.“Â
Â
In der Stellungnahme des Kommissariats der katholischen Bischöfe in Lande Hessen lesen wir darüber hinaus noch: Ich zitiere:
Â
„darüber hinaus umfasst der Schutz des Sonntags weder liturgisch noch rechtlich allein die Gottesdienstzeiten am Vormittag, sondern z.B. auch nachmittägliche und abendliche Gottesdienste sowie liturgische feiern. Geschützt ist mithin der gesamte Tag (Art. 4 GG, Art. 1540 i. V. mit art. 139 WRV sowie Art. 53 Hess. Verf.), sodass der vorgesehene schmale Schutzkorridor bis 13.00 Uhr nicht den rechtlichen und auch nicht den praktischen Erfordernissen entspricht.“
Â
Â
Da sind sie also wieder, die verfassungsrechtlichen Bedenken von denen der Herr Innenminister seinerzeit sprach und die jetzt in der neuen Koalition keine Bedeutung mehr haben sollen!
Â
Nun hat ja bekanntlich das Bundesverfassungsgericht erst vor wenigen Tagen (am 01.12.2009) eine Entscheidung zum Berliner Ladenöffnungsgesetz getroffen, die wir als LINKE in Hessen (um das gleich zur Vermeidung zu erwartender Zwischenrufe) sehr begrüßen.
Â
Auf Klage der Ev. Kirche Berlin-Brandenburg-schleswigsche Oberlausitz, verkündet und entschieden, dass alle bisher genehmigungsfreien Ladenöffnungen, zwischen 13.00 und 20.00 Uhr, an den vier Adventssonntagen mit Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 139 der WRV, unvereinbar ist.
Â
Inwieweit diese brandneue Entscheidung auch beim vorliegenden Gesetzentwurf berücksichtigt werden muss, sollte nun intensiv geprüft und diskutiert werden. Deshalb halten wir eine weitere Lesung und die Rückverweisung an den Innenausschuss für zwingend und beantragen die dritte Lesung!
Â
Damit Sie, Herr Minister Hahn, aber nicht ganz so traurig sind, dass sie insbesondere in der bevorstehenden Weihnachtszeit nicht sonntags Filme ausleihen können habe ich Ihnen ein Geschenk mitgebracht und möchte ihnen gerne den Videofilm
„Ein Mann kämpft gegen die amerikanische Automobilindustrie“ als kleines Trostpflaster überreichen.
Â
Ich verbinde dies mit der Hoffnung, dass wir alle gemeinsam zur Einsicht kommen und von der Gesetzesinitiative Abstand nehmen.Â
Â
Â
Â
Â









