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HSOG: Wir wollen keinen Überwachungsstaat
Dienstag, 05. Januar 2010
Rede von Hermann Schaus zur Zweiten Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) am 8. Dezember 2009Herr Präsident, meine Damen und Herren,
der vorliegende Novellierungsvorschlag zum hessischen Polizeirecht macht zunächst eine Vorbemerkung erforderlich, um böswilligen Unterstellungen oder auch nur schlichten Missverständnissen klar entgegenzutreten:
DIE LINKE hat große Achtung vor der schweren Arbeit der Polizei, bei der Gefahrenabwehr, bei der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, bei der Verbrechensbekämpfung. Wir wissen, dass die Polizeibeamten oft auch unter Gefährdung von eigenem Leib und Leben ihren Dienst für die Allgemeinheit leisten und dabei mitunter bis an die Grenzen ihrer physischen und psychischen Belastbarkeit stoßen. Das wissen wir und deshalb setzen wir uns dafür ein, die sachliche und personelle Ausstattung der Polizei zu verbessern; wir fordern mehr Polizeibeamte, bessere Dienstbedingungen und eine ordentliche Bezahlung für die Polizei.
Probleme ergeben sich dann, wenn die Polizei durch eine falsche politische Führung in Konflikte zu Bürgerrechten gebracht wird und dadurch die Akzeptanz der Polizei insgesamt gefährdet wird.
Das ist dann in der Regel kein Verschulden von einzelnen Polizeibeamten, sondern das Ergebnis einer falschen Politik.
Es lässt sich ja nicht bezweifeln, dass es in der Innenpolitik bei Fragen der Polizeigesetzgebung ein Spannungsfeld gibt zwischen Freiheits- und Bürgerrechten einerseits und der polizeilichen Effektivität und einer manchmal sehr vereinfachenden Staatsräson andererseits.
Die vorliegende Novellierung hat einen klar erkennbaren Schwerpunkt bei dem Recht der Informationserhebung und der Informationsverarbeitung durch die Polizei. Und da ist es eben so, dass die Polizei nicht alles wissen darf. Der Kernbereich der privaten Lebensgestaltung muss unangetastet bleiben, sonst marschieren wir in einen unkontrollierbaren Überwachungsstaat. Das gilt für das gesamte Arsenal heimlicher Überwachungsmethoden der Polizeien und der Geheimdienste.
Erschwerend kommt hinzu, dass die Überwachungsdaten zwar dezentral in der Länderzuständigkeit erhoben werden, wir aber zugleich die Entwicklung eines polizeilichen Zentralismus erleben, der auf der europäischen Ebene ohne wirksame Kontrolle die Verwendung der dezentral erhobenen Daten zunehmend möglich macht.
Eine Vereinfachung des Austauschs von Informationen und Erkenntnissen zwischen den europäischen Polizeien mag in vielen Fällen sinnvoll sein, aber gerade dann ist es erforderlich, dass die erhobenen Daten die Bürger- und Freiheitsrechte umfassend respektieren.
Wir wollen Ihnen nicht absprechen, dass Sie versuchen, die verfassungsrechtlichen Grenzen, die das Bundesverfassungsgericht gesetzt hat, einzuhalten. Wo genau diese Grenzen liegen, ist aber streitig und war auch unter den Sachverständigen umstritten. Die entscheidende Frage ist doch aber, ob das notwendig ist, die Bürger- und Freiheitsrechte im Bereich der Überwachung bis an die äußersten verfassungsrechtlichen Grenzen einzuschränken. Nicht alles, was technisch möglich und verfassungsrechtlich vielleicht gerade noch so zulässig ist, muss auch gemacht werden.
Dieser Vorwurf geht – wenn auch eingeschränkt – auch an die SPD, die das in gewissem Umfang mitmacht, auch wenn sie die verfassungsrechtlichen Grenzen enger zieht, gleichwohl aber an Lauschangriff und der Rasterfahndung festhält. Dennoch erkennen wir an, dass es im SPD-Antrag einige gute Veränderungsvorschläge gibt, die wir mittragen und unterstützen werden.
Wir selbst haben einen Änderungsantrag eingebracht, der im Kern den polizeirechtlichen Zustand aus der Zeit vor der Regierungsübernahme Kochs wiederherstellt. Wir glauben nicht, dass Hessen in dem damaligen Rechtszustand unsicherer war und das Leben hier gefährlicher. Ein Ausbau des Überwachungsapparats war deshalb weder erforderlich noch notwendig.
Wir lehnen die automatisierte Kfz-Kennzeichenerfassung nach wie vor ab, weil sie auch unter Berücksichtigung der von der Regierungskoalition vorgeschlagenen Änderungen immer noch zu einer großräumigen Bürgerüberwachung führt und mit entsprechenden Gefahren verbunden ist. Wir freuen uns, dass die SPD in ihrem Änderungsantrag ebenfalls für die Streichung dieses Punktes eintritt.
Wir lehnen Lauschangriffe ab, weil damit zwangsläufig in den absolut geschützten Kernbereich der Intimsphäre und der privaten Lebensgestaltung eingegriffen wird und alle insoweit vorgeschlagenen Einschränkungen letztlich nur eine Feigenblattfunktion haben. Aus gleichen Gründen lehnen wir infiltrierende Eingriffe in die persönlichen Daten im Internet ab.
Wir lehnen die Rasterfahndung ab, weil sie neben ihrer Nutzlosigkeit für die Gefahrenabwehr eine Einteilung von Menschen nach Gruppen vornimmt, die zwar eine Vielzahl persönlicher Merkmale enthalten, aber eben auch rassistische Gesichtspunkte einbezieht, und damit stets eine so zusammengestellte Bevölkerungsgruppe pauschal zu Verdächtigen macht.
Das ist mit uns nicht zu machen. Da Sie zu substantiellen Änderungen offenkundig nicht bereit sind, werden wir den Entwurf der Regierungskoalition ablehnen.









