Interview mit Marjana Schott
In öffentliche Kindertages- betreuung und in ihre Qualität investieren!
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Die Koalition lässt wieder qualmen, aber weißer Rauch steigt nicht auf!
Donnerstag, 04. März 2010
Rede von Hermann Schaus zur Zweiten Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Nichtraucherschutzgesetzes mit Zweiter Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens vom 3. März 2010
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Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren!
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Ein wirksamer Nichtraucherschutz muss vor allem einen umfassenden Kinderschutz und Arbeitnehmerschutz gewährleisten
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Seit knapp drei Jahren ist das hessische Gesetz zum Nichtraucherschutz in Kraft und weitestgehend akzeptiert. Nach anfänglicher kontroverser Diskussion wird es mittlerweile von fast allen akzeptiert, fast alle haben sich daran gewöhnt, so dass eine Änderung der geltenden Bestimmungen ausschließlich auf der Grundlage der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vorzunehmen wäre.
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Das Bundesverfassungsgericht hat im Juli 2008 entschieden:
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Zitat aus der Pressemitteilung:
 „Zwar wäre der Gesetzgeber nicht gehindert, ein striktes, ausnahmsloses Rauchverbot in Gaststätten zu verhängen. Entscheidet er sich aber für eine Konzeption, bei der das Ziel des Gesundheitsschutzes mit verminderter Intensität verfolgt und mit Rücksicht insbesondere auf dieberuflichen Interessen der Gastwirte Ausnahmen vom Rauchverbot zugelassen werden, so müssen diese Ausnahmen auch die durch das Rauchverbot wirtschaftlich besonders stark belastete getränkegeprägte Kleingastronomie ("Eckkneipen") miterfassen.“
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Die Existenz der Eckkneipen ist gesichert und wird in dem genannten Rahmen, wie ihn das Bundesverfassungsgericht abgesteckt hat, auch von uns akzeptiert.
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Der CDU FDP Gesetzentwurf sieht aber weitere Ausnahmen vor: die geschlossene Gesellschaft, also im Wesentlichen Familienfeste. Dort sind vom Passivrauchen – aber auch Kinder und Arbeitnehmer/innen betroffen.
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Zwar hat das Bundesverfassungsgericht das rauchen in Festzelten für zulässig im Rahmen von Ausnahmeregelungen gehalten, aber die im CDU /FDP- Gesetzentwurf enthaltene Regelung ist weder durchdacht und vernünftig.
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Ich stelle mir das praktisch vor. Am Sonntagmittag, wenn die Familie zur Kirmes geht und gemeinsam etwas trinken oder essen will, dann findet dort eine Ausgrenzung statt: Der Papa geht hinein, holt etwas zu essen, und die Kinder müssen draußen warten, weil sie ja in das Raucherzelt nicht hineindürfen. – Ich habe deshalb große Zweifel, dass dies praxistauglich ist.
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Das zudem die Spielcasinos ausgenommen werden sollen ist wohl ausschließlich auf die Lobbyarbeit der Automatenindustrie zurückzuführen. Auch dort sind wieder Beschäftigte betroffen. Ebenso unklar bleibt die Ausweitung der Regelung bei Diskotheken und Tanzlokalen. Und in dem jetzigen Gesetzentwurf ist unklar, welche weiteren Ausnahmen vorgenommen werden, „wenn durch technische Vorkehrungen ein gleichwertiger Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens wie bei einem Rauchverbot gewährleistet werden kann“.
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Was wir in diesem Gesetzentwurf vorfinden, ist ein Freibrief für weitere Aufweichungen des Rauchverbots. Das ist für uns nicht akzeptabel. Unsere Position ist, dass der Nichtraucherschutz Gesundheitsschutz ist und dass der Gesetzgeber darauf bedacht sein muss, dass alle Arbeitnehmer vor gesundheitlichen Risiken zu schützen sind. Der Gesetzgeber muss darüber hinaus alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr vor diesen gesundheitlichen Risiken schützen. Das ist mit dem vorliegenden Gesetzentwurf überhaupt nicht gewährleistet.  Deshalb werden wir ihn auch ablehnen.
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Der Gesetzentwurf der Grünen geht den vom Bundesverfassungsgericht für rechtens erklärten Weg des grundsätzlichen Verbotes und beschreibt davon Ausnahmen. Ob aber die darin enthaltenen Ausnahmen verfassungsrechtlich zulässig sind bleibt offen. Zumindest hat dieser Entwurf aber höhere Zustimmung bei der Anhörung gefunden.
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Da für uns der Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer/innen, wie der Kinder im Vordergrund steht, halten wir den im Ausschuss beratenen und abgelehnten Änderungsantrag der SPD, der die Bedienung in Eckkneipen und in Raucherräumen von Gaststätten nur durch die Inhaber zulassen möchte, für zwingend.
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Denn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist es nicht freigestellt darüber selbstständig zu entscheiden, ob sie sich als Beschäftigte in den Gaststätten, in den Diskotheken, in den Festzelten usw. diesem Rauch aussetzen wollen. Sie haben keine Entscheidungsfreiheit.
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Aus den vorgenannten Gründen werden wir uns beim Antrag der Grünen der Stimme enthalten.
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Zum Schluss: Wenn sich selbstständige Wirtsleute entscheiden, sich in eine Räucherkammer zu stellen und dort ihrem Gewerbe nachzugehen, dann mögen sie das für sich entscheiden und auch für die Folgen eigenständig Verantwortung tragen.
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Die Koalition lässt wieder qualmen, aber weißer Rauch steigt nicht auf!
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Vielen Dank.









