Interview mit Hermann Schaus

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Mitbestimmungsrechte auch bei der Polizei

Mittwoch, 19. Mai 2010

Rede von Hermann Schaus zum Gesetzentwurf der SPD-Fraktion für ein Gesetz zur Schaffung einer/eines Beauftragten des Hessischen Landtags für die Polizei im Lande Hessen am 19. Mai 2010

 

Herr Präsident / Frau Präsidentin,

meine sehr verehrten Damen und Herren,

seit 1999 wurden durch die rechts-konservative Regierungsmehrheit in Hessen tiefe Einschnitte in die Beteiligungsrechte der Personalvertretungen vorgenommen. So wurden die Mitbetimmungsrechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis zur Unkenntlichkeit verstümmelt.

CDU und FDP wollen keine wirksame, keine echte Mitbestimmung der Beschäftigten auf Augenhöhe, weil selbstbewusste Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Widerstand gegen Kürzungen, Personalabbau und Verschlechterungen am Arbeitsplatz organisieren könnten. Sie könnten dann ja auch eigene Vorstellungen zu Arbeitsumgebung, Arbeitsverhalten und der Ordnung im Betrieb einbringen und möglicherweise sogar durchsetzen. Das will auch die Landesregierung nicht.

Die Hessische Polizei war in besonderem Maße von der Zerstörung der Mitbestimmung betroffen. Denn zusätzlich zum Abbau der Mitbestimmungsrechte wurden durch die Organisationsreform bei der Polizei und die Herauslösung aus der allgemeinen Landesverwaltung die Anzahl der Personalräte und auch der freigestellten Personalräte nahezu halbiert.

Es gibt im gesamten Öffentlichen Dienst Hessens und im Vergleich zu den Polizeibehörden anderer Länder keine vergleichbare negative Wirkung, wie diese Umstrukturierung die zur Zentralisierung der Hessischen Polizei führte.

Und da liegt ein mögliches Kernproblem für die zunehmenden Mobbingvorwürfe und die Konflikte die aus den Reihen Polizeibeamtinnen und -Beamten vermehrt zunehmen.

Wenn nämlich die Personalräte, nicht mehr vor Ort, sondern weit entfernt in der Dienststelle sitzen, dann ist auch ihre ausgleichende oder schlichtende Funktion bei innerdienstlichen Problemen und Konflikten geschwächt.

Der Innenminister wäre allein schon deshalb gut beraten, den Forderungen der GdP nachzukommen und die Personalratsstrukturen zu verändern.

Weil die Kolleginnen und Kollegen im Polizeidienst zu Recht sauer sind darüber, dass sie immer mehr für politische Fehlentscheidungen, gesellschaftliche Fehlentwicklungen und Spardiktate den Kopf hinhalten müssen, sie von Überstunden, Schichtdienst und Sondereinsätzen geplagt werden und der auf sie ausgeübte Druck ein Maß annimmt, der ihren Dienstalltag und die persönliche Lebenssituation massiv beeinträchtigen, bräuchten sie umso mehr vertrauenswürdige Ansprechpartner für ihre Probleme und Nöte.

Weil aber die personalrätliche Struktur weitestgehend zerstört wurde und interne Konfliktlösungsmechanismen offensichtlich versagen, haben sich in den zurück liegenden Monaten sehr viele Polizistinnen und Polizisten an die Presse und Öffentlichkeit gewandt. Sie berichten unisono von behördeninternem Stress und Druck, der den Dienstalltag unerträglich macht und sie behaupten, dass die Leitungen auf Beschwerden mit Mobbing und Disziplinarverfahren reagieren.

Wir als Abgeordnete können die Einzelfälle nicht sachgerecht beurteilen, weil wir weder in den Dienstalltag, noch in interne Ermittlungsverfahren hineinschauen können.

Aber als Opposition ist es unsere Pflicht und Schuldigkeit, bei einer so großen Masse und Brisanz von Vorwürfen, Mechanismen vorzuschlagen, mit denen die offensichtlich bestehenden Konflikte bei der Polizei wie in anderen Landesministerien behoben werden können.

Es reicht nicht, wenn ausgerechnet der Herr Innenminister Bouffier, der in denkbar unglücklicher Art und Weise liebsames Personal ein- und austauscht, behauptet, die von ihm geschaffene Führungskultur und Fürsorge gegenüber den Beschäftigten sei in jeder Hinsicht vorbildlich. die Beschäftigten und ihre Gewerkschaften behaupten genau das Gegenteil.

DIE LINKE hat deshalb vorgeschlagen.

Erstens: Die Mitbestimmungsrechte der Beschäftigten in Hessen wieder zu stärken. Leider wollten sie unseren Gesetzentwurf zum HPVG im letzten Jahr nicht einmal mit Gewerkschaften und Experten beraten. Das sagt schon viel aus!

Zweitens: Ein/e unabhängig/e Ombudsfrau/mann für den Öffentlichen Dienst einzurichten, der ähnlich wie es in Skandinavien gelebte und erfolgreiche Praxis ist, unabhängig von der Regierung als neutraler Ansprechpartner für Beschäftigte und Bürger agieren kann.

Wir sind der SPD für den vorliegenden Entwurf durchaus dankbar, weil er die Diskussion hierzu anschieben helfen kann. Leider haben die Regierungsfraktionen schon am Tag der Veröffentlichung des Entwurfs, also noch bevor auch nur ein einziger Betroffener und Sachverständiger gehört werden konnte signalisiert, dass sie schon die Diskussion für überflüssig halten. Eine Position die an Arroganz der Macht kaum zu überbieten ist.

Wir hingegen sagen, lassen Sie uns über den SPD-Vorschlag intensiv mit allen Beteiligten diskutieren.

Und lassen sie uns dabei folgende offene Fragen angehen:

1. Die Unabhängigkeit bei gleichzeitiger Kompetenz des oder der Beauftragten muss unbedingt gewährleistet sein. Denn zweifellos hätten wir nichts gewonnen, wenn sich ein oder eine Polizeibeauftragte/r entweder nicht mit der Polizei auskennt oder sich durch eine allzu große Nähe zur Führungsspitze der hessischen Polizei auszeichnet.

2. Ein/e Beauftragte/r kann eine personalrätliche Struktur nicht ersetzen und darf auch nicht als Parallelstruktur bestehen. Nicht nur die Personalräte, auch die Frauenbeauftragten und Schwerbehindertenvertretungen müssten mit einem Beauftragten verzahnt werden und sollten nicht in Konkurrenz zueinander geraten.

3. Als ich den Vorschlag für eine/n Ombudsfrau/mann in den Raum gestellt habe, geschah dies zwar vor dem Hintergrund anhaltender Berichte über Mobbing, Vorwürfen zu Fehlverhalten von Führungskräften und der schlechten Stimmung in etlichen Bereichen bei der Hessischen Polizei.

Aber mein Vorschlag erfolgte auch auf dem Hintergrund vergleichbarer berichte und Vorwürfe aus anderen Bereichen und Ministerien. Auch in anderen Behörden scheint die Personalzufriedenheit nicht gerade auf dem Höhepunkt zu sein, wenn ich mir die vielen Zuschriften und Gespräche mit Personalvertretungen und Beschäftigten vor Augen führe.

Deshalb ist es auch notwendig gleichermaßen über entsprechende Ombudsleute in den anderen Ministerien, und zwar gemeinsam mit den gewählten Interessenvertretungen nachzudenken!

Die Mitbestimmung muss bei einer Diskussion über die Verbesserung der Situation im Öffentlichen Dienst natürlich mitgedacht werden.

Dem sollte sich die Regierung nicht länger verschließen.

Der SPD Gesetzentwurf bezieht sich zunächst alleine auf die Polizei. Dies ist ein wichtiger Bereich diese Diskussion zu eröffnen.

Unsere Forderungen gehen allerdings weiter. Wir wollen hierbei alle Landesbereiche und alle gewählten Personalvertretungen von Anbeginn mit einbezogen sehen.



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