Interview mit Hermann Schaus

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Der "Aktion Düstere Zukunft" folgt die "Aktion ohne Vernunft"!

Mittwoch, 19. Mai 2010

Rede von Hermann Schaus zur Ersten Lesung des Gesetzentwurfs von CDU/FDP zum ersten Gesetz zur Modernisierung des Dienstrechts am 19. Juni 2010

 

Herr Präsident, meine Damen und Herren,

seit Monaten schon werden wir bei Anträgen und Gesetzesinitiativen zu Fragen der hessischen Beamtinnen und Beamten von Seiten der Koalitionsfraktionen und der Regierung immer wieder auf die sog. „große Dienstrechtsreform" vertröstet.

Heute legen die Koalitionsfraktionen eiligst einen dürftigen „ersten Gesetzentwurf" vor und sofort ist klar:

Der Kahlschlag geht weiter! Der "Aktion Düstere Zukunft" folgt die "Aktion ohne Vernunft"!

Nach den angekündigten Sparmaßnahmen für Kommunen, Kitas, Schulen und Hochschulen sind jetzt die Beamtinnen und Beamten wieder einmal dran: So wie schon ab 2003.

Denn das erste Gesetz zur sogenannten Modernisierung des Dienstrechts in Hessen sieht eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit bis zum 67. Lebensjahr vor. Ja sogar bis zum 70. Lebensjahr soll es künftig erlaubt sein freiwillig weiter zu arbeiten.

Wir sind ebenso wie die Gewerkschaften gegen die Erhöhung des Rentenalters auf 67 Jahre, schon deshalb werden wir dieses Gesetz ablehnen.

Dies ist umso mehr abzulehnen, denn die hessischen Beamtinnen und Beamten haben mit 42 Wochenstunden schon die längste Arbeitszeit in Deutschland.

Natürlich macht der Gesetzentwurf auch nicht vor den Schwerbehinderten Beschäftigten halt, auch ihre Lebensarbeitszeit soll um zwei Jahre erhöht werden.

Gleiches soll gelten für alle Beamtinnen und Beamten der Polizei, der Berufsfeuerwehr (obwohl dies vor einigen Monaten im Innenausschuss seitens der Regierung noch vehement verneint wurde) sowie für den Justizvollzugsdienst. Lediglich diejenigen, die mindestens 20 Jahre im Schichtdienst gearbeitet haben sollen ausgenommen werden.

Da tröstet auch die Anpassung der Dienstjubiläumsgabe bei 40 Dienstjahren, von sage und schreibe 410 €, auf das Tarifniveau von 500 € nicht wirklich, Herr Minister. Obwohl hierzu Mehrausgaben zu erwarten sind, weil diese hohe Dienstzeit nun sicherlich mehr Bedienstete erreichen werden. Weshalb auch gleich die Jubiläumsgabe für 50 Dienstjahre auf exorbitante 750 € erhöht werden soll.

Eiligst und in letzter Minute wurde dieses umfangreiche Gesetz, - obwohl im Innenministerium geschrieben - über die Fraktionen von CDU und FDP eingebracht, nur um die nach § 110 HBG vorgeschriebene Anhörung der Gewerkschaften und der kommunalen Spitzenverbände zu umgehen. Warum eigentlich? Hat die Landesregierung etwa Angst vor der Diskussion, Herr Innenminister?

Und genau so eilig hat man es offenbar mit der parlamentarischen Beratung, denn bereits für heute Abend ist auf Antrag der CDU Fraktion eine Sondersitzung des Innenausschusses zu diesem Punkt vorgesehen. Warum denn nur, will die CDU-FDP-Landesregierung nun auch noch die öffentliche Anhörung der Gewerkschaften und der Kommunalen Spitzenverbände im Eiltempo durchziehen oder gar gänzlich verhindern?

Dabei ist eine Eile überhaupt nicht notwendig, denn die wesentlichen Regelungen treten erst zu Beginn des Jahres 2012 in Kraft. Wir haben also genug Zeit zur intensiven Beratung und die wollen wir auch nutzen!

Weitere Fragen drängen sich uns auf: Hier wird namentlich ein erstes Gesetz zur Modernisierung des Dienstrechts vorgelegt. Ihm folgt also ein zweites, möglicherweise auch noch ein drittes, viertes, fünftes Gesetz. Wir werden es nicht zulassen, Herr Innenminister, dass Sie die längst überfällige Dienstrechtsreform in Hessen nun aus taktischen Gründen in kleine Teile aufzuspalten versuchen.

Seit der Föderalismusreform im Jahr 2006 mahnen die Gewerkschaften die dringend notwendige Reform des Dienstrechtes in Hessen an.

Im September 2009 hat der DGB Hessen umfangreiche Grundsatzpositionen zur Reform des Dienstrechtes vorgelegt, die aber von der Landesregierung und den Koalitionsfraktionen im Landtag offensichtlich bisher ignoriert wurden.

„Die Erhöhung des Regelalters für den Pensionseintritt der Beamtinnen und Beamten auf 67 Jahre ist falsch. Statt mehr Menschen in Beschäftigung zu bringen soll einmal mehr auf Kosten der Beamtinnen und Beamten der Staatshaushalt saniert werden. Dies steht sogar so in der Begründung zum Gesetzentwurf und ist an Zynismus kaum zu überbieten.

Wir fordern die Landtagsabgeordneten auf, den Gesetzentwurf abzulehnen und Verhandlungen mit den Gewerkschaften über eine tatsächliche und überfällige Modernisierung des Dienstrechtes aufzunehmen"

kritisiert Stefan Körzell, Vorsitzender des DGB Bezirkes Hessen-Thüringen, den Gesetzentwurf von CDU und FDP.

Diesen klaren Aussagen ist nichts mehr hinzuzufügen!



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