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Hessen braucht eine neue Kommunalverfassung

Donnerstag, 18. November 2010

Rede von Hermann Schaus zur Ersten Lesung der GesetzentwĂŒrfe der LINKEN zur Novellierung der HGO und HKO am 18. November 2010

Herr PrÀsident, meine sehr verehrten Damen und Herren,

Hessen braucht eine neue Kommunalverfassung, denn Hessen ist im Vergleich mit anderen BundeslÀndern weit hinten, wenn es um die direkte Mitbestimmung der Menschen geht.

Von wem und warum in Stadt, Kreis und Gemeinde oder ihren Unternehmen bestimmte Entscheidungen getroffen werden, ist fĂŒr die Menschen zudem nicht transparent. Hinzu kommt, dass viele Menschen mit Migrationshintergrund von Kommunalwahlen ausgeschlossen sind, selbst dann, wenn sie bereits jahrzehntelang mit uns hier leben.

Die hessischen Kommunen werden in ihrer eigenen WirtschaftstĂ€tigkeit, selbst im Bereich der Daseinsvorsorge, seit Jahren gegenĂŒber der privaten Wirtschaft benachteiligt.

Öffentliches Eigentum soll demnach vorrangig privatisiert und an den Markt gebracht werden.

Wir haben deshalb ein Gesetz zur StĂ€rkung von BĂŒrgerbeteiligung, Transparenz sowie einer effektiven, bĂŒrgernahen und nachhaltigen Wirtschaftordnung fĂŒr die Hessischen Kommunen und Landkreise eingebracht.

Wir halten diese Diskussionen angesichts der kommunalen Finanzkrise und auch angesichts einer demokratischen Krise, in der sich immer mehr Menschen von der Politik abwenden, fĂŒr dringend notwendig.

Unser Gesetzentwurf beinhaltet folgende Themenfelder:

· StÀrkung der Kommunalen Selbstverwaltung:

Die Informationsrechte der gewĂ€hlten Vertreter gegenĂŒber Gemeindevorstand und Magistrat sollen erweitert werden.

Ebenso sollen die Rechte der BeirÀte, also der OrtsbeirÀte, AuslÀnderbeirÀte, Kinder- und JugendbeirÀte sowie der Frauenbeauftragten gestÀrkt werden. So sollen sie z. B. Antrags- und Rederechte zu ihren eigenen AntrÀgen im Kommunalparlament erhalten.

Ebenso wollen wir neue Mitwirkungs- und Kontrollmöglichkeiten der Gemeindevertreterinnen in den Aufsichtsgremien kommunaler Unternehmen schaffen.

Wir folgen darin unserer Auffassung, dass, wenn man schon Gremien wĂ€hlt und diskutieren lĂ€sst, diese auch tatsĂ€chlich etwas zu entscheiden haben mĂŒssen. Kommunale Selbstverwaltung ist keine Alibiveranstaltung.

· Mehr Demokratie und Transparenz:

Die in Hessen zu hohen HĂŒrden fĂŒr BĂŒrgerbegehren und BĂŒrgerentscheid wollen wir erheblich absenken. Dabei haben wir uns an Regelungen, die sich in Bayern bewĂ€hrt haben, orientiert.

Meine Damen und Herren, wir sind dabei nicht nur an die Quoren herangegangen, sondern haben viele fortschrittliche und in anderen LĂ€ndern bewĂ€hrte Instrumente mit aufgenommen, damit die Menschen besser entscheiden können: Es geht um Kompromissregelungen, die Verkleinerung der Ausschlusskataloge, Fairnessregeln und vieles mehr. Und natĂŒrlich auch um direkte Demokratie auf Kreisebene.

DarĂŒber hinaus wollen wir aber auch den Gemeindeantrag sowie ein kommunales Petitionsrecht in Hessen einfĂŒhren.

Das sind sehr unmittelbare Beteiligungsrechte, die es in vielen anderen BundeslÀndern bereits gibt.

· Verbessertes (weil erweitertes) Wahlrecht

Das aktive kommunale Wahlrecht soll bereits ab 16 Jahren gelten. Diese Regelung gilt bereits in fĂŒnf anderen BundeslĂ€ndern.

DarĂŒber hinaus sollen alle mindestens drei Monate in der Gemeinde lebenden Menschen, also auch alle nicht EU-BĂŒrger/innen wahlberechtigt werden.

Denn warum sollte eine Schwedin, die seit drei Monaten in einer Gemeinde lebt wĂ€hlen, eine Norwegerin, die möglicherweise schon seit drei Jahrzehnten dort wohnt aber nicht? Auch hierzu gibt es in vielen anderen europĂ€ischen LĂ€ndern Vorbilder, wo Integration und Wahlrecht einander nicht ausschließen, sondern bedingen.

· Haushalt und wirtschaftliche BetÀtigung:

Die Aufsichtsbehörden nehmen zunehmend mehr Einfluss auf die einzelnen Haushalte. Dies schrĂ€nkt die kommunale Selbstverwaltung erheblich ein. Wir wollen aber, dass Kommunen investierend tĂ€tig sein können, indem fĂŒr die Ausgeglichenheit eines Haushaltes ein mehrjĂ€hriger Zeitraum zugrunde gelegt wird.

Die öffentliche WirtschaftstĂ€tigkeit soll einen neuen Stellenwert erhalten, indem der Begriff „öffentlicher Zweck" erweitert und die SubsidiaritĂ€tsklausel entschĂ€rft wird.

Als neues Rechtsinstitut sollen „Kommunalunternehmen des öffentlichen Rechts" eingefĂŒhrt werden um weitere Privatisierungen oder Ausgliederungen in privatrechtliche Gesellschaften (GmbH oder AG) zu vermeiden.

Die Rekommunalisierung wollen wir durch den Eigenbetriebsvorbehalt fördern, die Privatisierung hingegen soll weitestgehend verhindert werden.

Damit kĂŒnftig nicht lĂ€nger im Geheimen und am Willen der Gemeindeangehörigen vorbei kommunales Vermögen verĂ€ußert werden kann, sollen solche BeschlĂŒsse nur noch in öffentlichen Sitzungen der Gemeindevertretung gefasst werden.

· Kommunaler Umweltschutz und Klimaziele

Zur Erreichung regionaler Klimaschutzziele und der Vermeidung von Umweltbelastungen sollen die neuen Regelungen zum Anschluss- und Benutzungszwang dienen, damit die Gemeinden im Klimaschutz und Energieerzeugung aktiv werden können.

DarĂŒber hinaus sollen die grĂ¶ĂŸeren Kommunen und die Kreise verpflichtet werden Umwelt- und klimaschutzbeauftragte zu bestellen, der konkrete VorschlĂ€ge zur Nutzung nationaler und internationaler Förderprogramme macht und lokale Klimaschutz- und Energieziele verfolgt.

Der Gesetzentwurf wurde unter Bezugnahme auf § 11a der HGO bewusst nur in weiblicher Schreibweise abgefasst!

Meine Damen und Herren, DIE LINKE will die Demokratie beleben, indem in den Kommunen und Menschen bessere Möglichkeiten zur direkten Teilhabe, zur Transparenz von Entscheidungen und fĂŒr eine kommunale und nachhaltige Wirtschaft in öffentlichem Eigentum gegeben wird.


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