Interview mit Marjana Schott
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Der Landespolizeibeauftragte muss unabhängig vom Ministerium sein
Freitag, 17. Dezember 2010
Rede von Hermann Schaus zur 2. Lesung des Gesetzentwurf der SPD betreffend Landesbeauftragte oder Landesbeauftragter für die hessische Polizei beim Hessischen Landtag am 15. Dezember 2010
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Herr Präsident / Frau Präsidentin,
meine verehrten Damen und Herren,
ein Schrecken ohne erkennbares Ende, das sind die ständigen Skandale und Affären bei der hessischen Polizei.
Sie, Herr Innenminister, und vor allem Sie, Herr ehemaliger Innenminister Bouffier, hatten in den vergangen Monaten und Jahren ja schließlich genug Hinweise, dass es Führungsprobleme, dass es Mobbing in größerem Ausmaß gibt und es in der Hessischen Polizei heftig rumort.
Aber Sie haben die vielen Hinweise ignoriert, sie ausgesessen und unsere Vorschläge barsch zurückgewiesen. Es erfüllt uns nicht mit Freude, dass Sie Herr Minister Rhein nun in der Not und nach massivem öffentlichen Druck, der Spitze der internen Seilschaft, Herrn Nedela in den Ruhestand versetzen mussten. Genau so wenig wie die Ablösung der erst wenige Monate zuvor hoch gelobten Frau LPP Thurau.
Warum hat es so lange gedauert? Warum wurden wir sogar beschimpft als wir im Innenausschuss auf diese Probleme aufmerksam gemacht haben?
Bereits vor einem Jahr hatten wir die Einsetzung eines unabhängigen Ombudsmannes bei der Polizei gefordert. Ebenso lange hat es gedauert, bis nach unserer Kritik die Beauftragung des Zentralen Psychologischen Dienst mit internen Gutachten eingestellt wurde.
Das sind wichtige Veränderungen, aber reichen sie aus oder sind sie eher Kosmetik für die Öffentlichkeit?
Tatsache ist, dass der nun überraschend eingesetzte Polizeibeauftragte nicht unabhängig ist. Es mag zwar sein, dass er unabhängig agieren kann, aber entscheidend für seinen Erfolg bleibt seine Akzeptanz bei den Betroffenen. Und da taucht schon das erste Problem auf.
Nach Informationen des Betreibers der Webseite www.behördenstress.de, bezweifelt die Mehrheit der dort erfassten 75 Mobbingopfer aus der Polizei die Unabhängigkeit des Polizeibeauftragten und ist deshalb nicht zur Zusammenarbeit bereit.
Dies ist auch nicht verwunderlich, dass diese Personen nach ihren schlimmen Erfahrungen wenig Vertrauen in einen vom Minister eingesetzten und letztlich kontrollierten Polizeibeauftragten haben. Ihr Beauftragter, Herr Minister, kann nur so unabhängig arbeiten, wie Sie ihn lassen; das ist nun mal Fakt!
Wenn es aber darum geht eine echte Aufarbeitung der internen Missstände vorzunehmen, dann muss die Organisation und die Arbeitsweise eines eingesetzten Polizeibeauftragten so vertrauensvoll sein, dass er auch die größten Skeptiker erreicht.
Deshalb unterstützen wir den Gesetzentwurf der SPD, weil er die organisatorischen Voraussetzungen für einen wirklich unabhängigen Polizeibeauftragten, angebunden an den Landtag und nur den Abgeordneten verantwortlich, bietet.
Deshalb muss mit der Einrichtung dieser Stelle die Hinweise der Sachverständigen in der Anhörung des Innenausschusses umgesetzt und die Unabhängigkeit des Beauftragten für die hessischen Polizistinnen und Polizisten in jeglicher Hinsicht gewährleistet werden.
Als zentrale Kriterien für den Polizeibeauftragten wurden von den Sachverständigen benannt:
1. Die Stelle ist außerhalb der Strukturen der Polizei und außerhalb der Strukturen des Innenministeriums eingerichtet werden.
2. Die Stelle muss mit ausreichend Sachmitteln und Personal ausgestattet werde
3. Die Stelle muss mit einem Akteneinsichts- und amtsinternen Ermittlungsrecht ausgestattet sein.
4. Die Arbeit muss durch den Landtag überprüfbar und nachvollziehbar sein. Dem Landtag ist regelmäßig Bericht zu erstatten.
5. Eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Polizeibeauftragten und den Personalräten ist wichtig.
Der SPD-Gesetzentwurf fasst viele dieser Forderungen zusammen: Unabhängigkeit, Überparteilichkeit, eine angemessene Ausstattung mit Mitteln und Befugnissen.
Kein Sachverständiger hat sich dafür ausgesprochen, die Stelle im Ministerium anzusiedeln, dem Minister direkt zu unterstellen und nur ihm Bericht zu erstatten. Das ist eben keine Unabhängigkeit!
Ich denke, wir werden noch einige Zeit brauchen, bis in der Polizei wieder ein betrieblicher Normalzustand einkehrt. Der vorliegende Gesetzentwurf und seine Umsetzung wäre ein wichtiger Schritt dazu.









