Interview mit Marjana Schott
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Erläuterungen zur Schuldenbremse: Ihr Verhalten ist zutiefst undemokratisch
Freitag, 17. Dezember 2010
Rede von Hermann Schaus zur Geschäftsordnung zum Entschließungsantrag Erläuterungen zu dem Gesetz zur Änderung der Verfassung und zu den Eckpunkten zum Ausführungsgesetz am 15. Dezember 2010
Frau Präsidentin,
meine Damen und Herren,
ich habe mich für meine Fraktion zur GO gemeldet, weil ich es für einen ungeheuerlichen Vorgang halte, was hier gerade beschlossen werden soll.
Alle vier Mehrheitsparteien wollen nämlich die heute um 13.45 Uhr vorgelegten Erläuterungen zur Verfassungsänderung und die umfangreichen Eckpunkte für eine Ausführungsgesetz zur Schuldenbremse, ohne Diskussion, unter Ausschaltung von uns als einziger Opposition in Sachen Schuldenbremse, im Huckepackverfahren mit dem Verfassungstext und weiteren Anträgen innerhalb nur zwei Stunden durch das Parlament drücken.
Das ist undemokratisch und möglicherweise sogar verfassungswidrig!
Dabei handelt es sich nicht um ein „einfaches" Gesetz sondern um die Umsetzung der Schuldenbremse. Und es handelt sich nicht um einen gewöhnlichen Entschließungsantrag, sondern um einen Text, der ausschließlich die einseitige Begründung der Mehrheit - aus Steuergeldern finanziert - 4 Mio.- Wahlberechtigten zugestellt werden soll.
Das ist undemokratisch und möglicherweise sogar verfassungswidrig!
Es ist sehr bezeichnend, dass die übrigen vier Fraktionen schon so weit von jeglichem demokratischen Bewusstsein entfernt sind, dass sie bei diesem Eilverfahren keinerlei Skrupel überkommt.
Sie sitzen seit Wochen zusammen und feilen gemeinschaftlich an jeder Formulierung herum, um dem Landtag ihren Text erst am Tag der Abstimmung auf den Tisch zu knallen und uns als Opposition auszuschalten.
Ein demokratisches Verfahren beinhaltet u. E. aber gerade bei einem so entscheidenden Anträgen eine ausführliche parlamentarische Beratung. Deshalb wenden wir uns gegen die Dringlichkeit, gegen die gemeinsame Beratung mit dem TOP 20 (heute 16.05 Uhr) und beantragen zudem die direkte Überweisung der beiden Entschließungsanträge federführend zur Beratung an den Hauptausschuss und mit beratend in den Haushaltsausschuss.









