Interview mit Marjana Schott

100x100_marjanaIn öffentliche Kindertages- betreuung und in ihre QualitÀt investieren!
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Fehlbelegungsabgabe erhalten!

Donnerstag, 09. Juni 2011

Rede von Hermann Schaus zur Zweiten Lesung des Dringlichen Gesetzentwurfs der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fĂŒr ein FĂŒnftes Gesetz zur Änderung des Hessischen Gesetzes zum Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen am 9. Juni 2011 (Redemanuskript)

Herr PrÀsident,

meine sehr geehrten Damen und Herren!

zwei Monate sind seit der letzten Debatte zur Fehlbelegungsabgabe vergangenen. Zwei Monate ohne dass von Seiten der Landesregierung irgendetwas zur Verbesserung der Situation des kommunalen sozialen Wohnungsbaus getan wurde, außer wagen Versprechungen.

Inzwischen dĂŒrfte wohl auch dem Letzten klar sein, dass der Brief von Wirtschaftsminister Posch vom Dezember 2010, in dem er die Möglichkeit eine VerlĂ€ngerung des Gesetzes ankĂŒndigte offenbar als nichts anderes als eine Beruhigungspille fĂŒr die betroffenen 56 Kommunen vor den Kommunalwahlen gedacht war. Heute wissen wir, dass eine VerlĂ€ngerung der Fehlbelegungsabgabe nie gewollt war.

Aber dies sind wir ja inzwischen insbesondere von der FDP gewohnt. Nach dem Nachtflugverbot und den KindertagesstĂ€tten folgt nun das nĂ€chste dĂŒstere Kapitel der FDP-Taktik „Anders handeln als angekĂŒndigt" auch bei der Fehlbelegungsabgabe - soviel zu Ihrem Wahlkampfslogan „Unser Wort gilt auch nach der Wahl"!.

Dabei tĂ€te diese Landesregierung gut daran die Probleme ihrer Wohnungsmarktpolitik insbesondere im Ballungsraum Rhein-Main nicht bloß wie im Wohnungsbericht zu erkennen, sondern sie endlich zu korrigieren.

Seit 1990 hat sich die Anzahl an Sozialwohnungen in Hessen nahezu halbiert und wird sich bis 2015 weiter um rund 18.000 Wohnungen die aus der Sozialbindung herausfallen reduzieren.

Dies liegt sowohl an fehlenden Investitionen in den Bau neuer Sozialwohnungen und auch daran, dass es zugelassen wird, dass sich öffentliche Wohnungsunternehmen nicht mehr auf ihr KerngeschĂ€ft konzentrieren, sondern mehr auf Gewinnmaximierung setzen. Die Sozialbindung ist dabei eher hinderlich! Viel lukrativer ist es da doch fĂŒr die öffentlichen Wohnungsunternehmen ihre Wohnung in Eigentum umzuwandeln und gewinnbringend zu verkaufen. Eine Handlung die wir insbesondere bei Privatisierten Wohnungsbaugesellschaften vorfinden.

Mit der Entscheidung ein wichtiges soziales Steuerungselement wie die Fehlbelegungsabgabe zum 30.06. einfach auslaufen zu lassen entziehen Sie den Kommunen ersatzlos Investitionsmittel von 15 bis 17 Millionen Euro pro Jahr fĂŒr den sozialen Wohnungsbau.

Mittel die vorwiegend fĂŒr Renovierungen und Modernisierungen der noch vorhandenen Wohnungen dringend gebraucht werden.

Vor dem Hintergrund gesunkener Einnahmen und MittelkĂŒrzungen bei den Kommunen ist das Auslaufen des Gesetztes ein weiterer kommunalfeindlicher Akt dieser Landesregierung.

Der soziale Wohnungsbau muss erhalten, ausgebaut und denen zur VerfĂŒgung gestellt werden, die auch die Berechtigung zum dortigen Wohnen haben. Von den Menschen, die diesen Anspruch im Laufe der Zeit verlieren, da ihr Einkommen erheblich ĂŒber die Einkommensgrenze gestiegen ist, ist eine zusĂ€tzliche Zahlung von 1 Euro pro Quadratmeter im Monat solidarisch und gerecht.

Es wĂ€re natĂŒrlich notwendig auch die bestehenden Einkommensgrenzen noch einmal genau unter die Lupe zu nehmen und möglicherweise zu regional unterschiedlichen Überschreitungsgrenzen zu kommen. Auch eine Anpassung nach oben bei den bestehenden Einkommensgrenzen erscheint uns dringend geboten. All dies kann aber sinnvoll nur bei einem bestehenden Gesetz diskutiert werden.

Der Antrag der GrĂŒnen das Gesetz um zwei ÜberprĂŒfungszeitrĂ€ume, also um sechs Jahre zu verlĂ€ngern ist notwendig und richtig und wird von uns unterstĂŒtzt.

Stimmen Sie dieser VerlĂ€ngerung zu, damit weitere Menschen mit geringerem Einkommen bezahlbarer Wohnraum zur VerfĂŒgung gestellt werden kann und lassen Sie uns gemeinsam wĂ€hrend dieser Laufzeit ĂŒber alle notwendigen Änderungen diskutieren.

Vielen Dank!


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