Interview mit Marjana Schott
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Gebühren und Abgaben sind kein Ausgleich für verfehlte Finanzpolitik von Bund und Land.
Mittwoch, 14. September 2011
Rede von Hermann Schaus zum SPD-Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) am 13. September 2011 (Manuskript, unkorr.)Â
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Herr Präsident,
Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Das von der SPD Fraktion eingebrachte Gesetz zur Einführung wiederkehrender Straßenbeiträge durch Einfügung eines neuen § 11 a in das Gesetz über kommunale Abgaben wäre ja grundsätzlich zu begrüßen. Die bisherige Regelung von Einmalzahlungen der Beiträge stellen in der Tat hohe Belastungen für viele betroffenen Grundstückseigentümer dar, die durch eine – ich nenne es mal - „Ratenzahlung" entschärft werden könnte.
Allerdings sehen wir in einer solchen Ratenzahlung durchaus auch eine Gefahr. Durch kleinere jährlich wiederkehrende Beiträge ist es denkbar, dass versucht wird eine Akzeptanz für diese Beiträge zu erreichen. In Folge dieser Akzeptanz lässt aber die Aufmerksamkeit der zahlenden Anlieger nach, was eine schleichende Beitragssteigerung zur Folge haben könnte, denn die Kommunen sind mehr als klamm!
Diese Form der Konsolidierung der kommunalen Haushalte, die zu weiteren direkten Belastungen der Menschen vor Ort führen würde, lehnen wir ab. Die von vormaligen und der jetzigen Bundesregierung und auch dieser hessischen Landesregierung ruinierten Kommunen müssen stattdessen in ihren eigenen Einnahmen deutlich gestärkt werden, dann brauchen sie auch nicht ihre Einwohner stärker zu schröpfen.
Vor allem vor dem Hintergrund des drohenden „Entschuldungsfonds" befürchten wir, dass mit dieser Regelung ein weiteres Druckmittel auf die Kommunen entsteht, das die kommunale Selbstverwaltung weiter aushöhlt.
Die bisherige Argumentation, dass viele Menschen in den Städten und Gemeinden sich solche Einmalzahlungen nicht leisten können, ist richtig. Schließlich handelt es sich oftmals um Hauseigentümer, die ein Leben lang für ihr Eigenheim schwer arbeiten mussten.
Deshalb wäre eher zu überlegen, eine Regelung zu schaffen, bei der es bei den einmaligen Beiträgen bleibt, die aber auf Wunsch der Anlieger in mehrjährigen kleinen Raten entrichtet werden können. Das wäre ein echter Vorteil für die Betroffenen!
Darüber hinaus ist der vorliegende Gesetzentwurf zumindest an einer Stelle konkretisierungsbedürftig. Die bestehende Formulierung des § 11 Absatz 3 ist eine andere, als die in § 11a Absatz 3 gewählte Formulierung. „Verkehrsaufkommen" kann streng genommen nämlich gar nicht analog zu den Regelungen „innerörtlich" und „überörtlich" des § 11 Absatz 3 angewendet werden, denn es ist zwar oft so, dass Straßen mit einem hohen Verkehrsaufkommen überörtliche Straßen sind, aber dies ist nicht zwangsläufig.
Es gibt aber Fälle, in denen innerörtliche Straßen ein weitaus höheres Verkehrsaufkommen aufweisen, dann aber bei einer Anwendung gemäß § 11 Absatz 3 der Gemeindeanteil kurioserweise lediglich bei 50% liegen würde, während auf einer überörtlichen Straße mit weniger Verkehrsaufkommen dieser Anteil bei 75% läge. Wenn man § 11 und § 11a analog zu einander anwenden will, muss klar sein worüber man spricht.
Abschließend bleibt jedoch festzuhalten: Gebühren und Abgaben dürfen nicht dazu missbraucht werden, die verfehlte Finanzpolitik von Bund und Land auszugleichen.
Gute Kommunalpolitik zeichnet sich dadurch aus, die kommunale Selbstverwaltung durch eine ausreichende und verlässliche Finanzierung der Kommunen zu stärken und die Einflussnahme der Kommunalaufsicht zurückzudrängen.









