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Kein Sonderopfer durch Beamtinnen und Beamte - Landesbedienstete einheitlich, angemessen und fair besolden

Donnerstag, 06. Oktober 2011

Rede von Hermann Schaus zur 2. Lesung des Hessischen Besoldungsanpassungsgesetzes am 4. Oktober 2011 (unkorrigiertes Redemanuskript)


Herr Präsident,
meine Damen und Herren,

bereits im März haben wir während der laufenden Tarifverhandlungen zum TV-H im Landtag über die Tarif- und Besoldungsrunde 2011 beraten.

Dieser Debatte lagen die gewerkschaftlichen Forderungen zugrunde, wie sie z. B. im Schreiben von ver.di vom 16. Dezember 2010 an den Herrn Innenminister zum Ausdruck kamen.

Schon in seiner Überschrift spricht ver.di von Forderungen zur Tarif- und Besoldungsrunde 2011 und stellt damit klar, dass – trotz unterschiedlicher rechtlicher Grundlage - die verhandelnden Gewerkschaften auch die Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten des Landes und der Kommunen zum Ziel hatte und hat.

Zu Beginn der Tarifverhandlungen schreibt ver.di  in ihrer Presseerklärung vom  9. Februar  2011 dann auch „ Bestandteil unserer Forderungen ist auch eine zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die 106.000 Beamtinnen und Beamten“.

Damit ist klar, dass die Höhe der gewerkschaftlichen Forderungen und der Tarifabschluss selbst auch stets davon geprägt war, wie stark der Landeshaushalt durch das Tarifergebnis für die 33.660 Arbeitnehmer und die 106.00 Beamtinnen und Beamten belastet sein wird.

Die Beamtenbesoldung war also immer imaginärer Bestandteil der Tarifverhandlungen.

Wenn nun das Tarifergebnis nicht zeit- und inhaltsgleich auf die Beamtinnen im Land und den Kommunen übertragen wird, dann stellt dies ein Vertrauensbruch gegenüber den Gewerkschaften dar.

Schon mehrfach haben wir in den letzten Monaten im Landtag über die Besoldung und die unterschiedlichen Arbeitszeiten der Beamtinnen und Beamten diskutiert. Wir haben in Hessen mit 42 Wochenstunden die höchste Arbeitszeit aller Bundesländer und sind drauf und dran die schlechtesten Besoldungsbedingungen  zu schaffen.

Im Mai 2011 haben Sie,  Herr Minister Rhein, in der Presse erklärt, dass das spezifische hessische Tarifergebnis im prozentualen Bereich  eins zu eins übertragen werde.

Die  Hoffnung bei den Betroffenen und ihren Gewerkschaften hielt nicht lange an. Mit dem Gesetzentwurf von CDU und FDP war schnell klar, dass die Beamtinnen und Beamten in Hessen nach Berechnungen des Deutschen Beamtenbundes dbb im Durchschnitt 1000 Euro weniger als vergleichbare Angestellte erhalten sollen.

Deshalb haben wir bereits zu einem frühen Zeitpunkt unseren Änderungsantrag – der die volle Übernahme des Tarifergebnisses vorsieht - in die parlamentarischen Beratungen eingebracht.

In der vom Innenausschuss durchgeführten Anhörung haben nahezu alle Experten Kritik an ihrem Gesetzentwurf geübt und unseren Änderungsantrag begrüßt und unterstützt.

Nach der Anhörung haben dann die Grünen einen Vorschlag nach einer gestaffelten Erhöhung bei Eingriffen in die Beihilfe vorgelegt.

Dazu nahm der  Vorsitzende des DGB Hessen–Thüringen Stefan Körzell in einer Presseerklärung Stellung und wies den Vorschlag eindeutig zurück.

Zitat:
„Es ist guter Brauch in der Bundesrepublik Deutschland, dass das Beamtenrecht dem Tarifrecht folgt. In Hessen wird wieder ein Sonderweg gegangen, der jedoch dazu führt, dass die Beamtinnen und Beamten einmal mehr ein Sonderopfer bringen müssen. Den Vorschlag der Grünen bezeichnete Körzell als eine „Verschlimmbesserung.“

„Ich hätte mehr Verständnis dafür gehabt, wenn die Grünen sich dafür einsetzen würden, dass der Grundsatz ’Beamtenrecht folgt dem Tarifrecht’ auch in Hessen wieder Einzug hält. Es ist beschämend, dass die Beamten ein erneutes Sonderopfer bringen sollen, die Diäten der hessischen Abgeordneten aber zum 1. Juli um 2,8 % steigen. Dies ist ein weiteres schlechtes Beispiel dafür, wie in Hessen mit Beamtinnen und Beamten umgegangen wird.“

Körzell wörtlich: „Der Vorschlag der Grünen weist in die falsche Richtung und verlangt Beamtinnen und Beamten ebenfalls ein Sonderopfer ab, wie es von der Regierungskoalition aus CDU und FDP schon vorgesehen ist.“

Die Regierungsfraktionen haben nach der Steilvorlage der Grünen immer noch sehr lange gebraucht um dem wachsenden Druck und Unverständnis in der Bevölkerung in Teilen nachzugeben und einen eigenen Änderungsantrag zu ihrem Gesetzentwurf eingebracht.

Der Änderungsantrag von CDU und FDP beinhaltet:

  • Die Einmalzahlung in Höhe von 360 Euro wird für die Besoldungsgruppen A 3 bis einschließlich A 11 aufgenommen.
  • Anwärterinnen und Anwärter erhalten ebenfalls eine Einmalzahlung in Höhe von 120 Euro.
  • Die Mehrkosten für die Leistung der Einmalzahlung werden mit 10 Millionen Euro beziffert.
  • Nicht beziffert werden die Einsparungen, die bei der zeitlichen Versetzung der Besoldungserhöhung weit über 100 Millionen Euro bis 2012 betragen. 100 Millionen Euro also, mit dem die Beamtinnen und Beamten bis Ende 2012 zur Haushaltskonsolidierung beitragen.
Die ersten Vorzeichen der Schuldenbremse lassen also herzlich grüßen!

Wir erkennen an, dass die jetzt geplante Fassung des Besoldungsanpassungsgesetzes HBVAnpG 2011/2012 eine Verbesserung gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf darstellt. Dies konnte nur durch das Engagement der gewerkschaftlich organisierten Beamtinnen und Beamten erreicht werden.

So haben z.B. auch die Kolleginnen und Kollegen aus dem Bereich der Berufsfeuerwehren und des Justizvollzuges deutlich gemacht, dass die Nichtübernahme der Einmalzahlung gerade auch für die Betroffenen im mittleren Dienst nicht zu akzeptieren ist.

Trotzdem: eine zeit- und inhaltsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses vom April 2011 sieht anders aus. Der Reichtum fängt nicht bei der Besoldungsgruppe A 12 an.

Wagner (CDU) und Rensch (FDP) in der Presseerklärung vom 13.  September 2011: „Wir haben die Ergebnisse der Anhörung zur Beamtenbesoldung ernst genommen – 360 Euro Einmalzahlung sind eine verdiente Anerkennung für die unteren und mittleren Einkommensgruppen der Beamten“

Es ist nicht akzeptabel, dass seit 2009 fast jedes Mal bei der Übernahme des Tarifergebnisses mit dem Land Hessen für die Beamtinnen und Beamten Unterschiede gemacht werden. Wir wollen eine Tarif- und Besoldungspolitik „aus einem Guss“ und deshalb lehnen wir ihren Änderungsantrag ebenso ab wie den der Grünen.

Zum Thema Beihilfe

Dank dem SPD Antrag können wir in dieser Debatte nun auch einen Bogen zur beabsichtigten Beihilfenovellierung schlagen. Denn da droht Fürchterliches. Die geplanten Veränderungen bringen vielfältige Nachteile für die Beschäftigten

Beamtinnen und Beamte, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, haben derzeit die Möglichkeit, im Beihilfefall die Kosten für diese Krankenversicherung als beihilfefähige Aufwendung anzugeben (§ 5 Abs. 5 Satz 3 HBeihVO). Dies soll ab dem 1. Januar 2014 entfallen.

Allein aus Gründen der solidarischen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung sollte das bisherige Verfahren beibehalten werden. Einer Vielzahl von Betroffenen ist es aber auch gar nicht möglich sich anders zu versichern.

In Hessen haben Tarifbeschäftigte bislang einen nachrangigen Anspruch auf die Gewährung einer Beihilfe (§ 2 Abs. 1 Nr. 4 HBeihVO). Nunmehr ist geplant, den Anspruch derjenigen, die vor dem 1. Mai 2001 eingestellt wurden mit Ablauf des 31. Dezember  2013 aufzuheben.

Dass CDU, FDP und Grüne über jedes Maß bei den Beamtinnen und Beamten sparen und als nächstes schon die Kürzung der Beihilfeordnung diskutieren, ist völlig inakzeptabel.

Hören sie endlich auf, auf dem Rücken der Beamtinnen und Beamten den Landeshaushalt zu sanieren und besolden sie die Landesbediensteten einheitlich, angemessen und fair!