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Allgemeines Ausländerwahlrecht: FDP erweist sich als Integrationsverweigerer
Donnerstag, 06. Oktober 2011
Rede von Hermann Schaus zur aktuellen Stunde der FDP „Wahlrecht ist Staatsbürgerrecht - Hessen-SPD schadet erfolgreicher Integrationspolitik „am 06.10.2011
Herr Präsident,
meine sehr geehrten Damen und Herren,
ich war beim Antrag der FDP für diese aktuelle Stunde ein bisschen hin und her gerissen. Einerseits ist die FDP ja politisch kaum noch relevant. Zumal ihr Thema recht bizarr gewählt ist, könnte ich auch getrost schweigen.
Andererseits lässt sich genau daran wunderbar zeigen, wie weit die FDP außerhalb der Zeit steht und dass sie keine politischen Ideen und Ideale mehr hat. Was der FDP noch bleibt, ist die Ideen anderer runter zu machen.
Man muss sich das mal anschauen: Nachdem der FDP-Integrationsminister vorgestern eine halbe Stunde lang wortreich erklärt, dass er in fast drei Jahren nichts geschafft hat und noch zwei weitere Jahre nichts machen möchte, legen sie hier nicht etwa einen Vorschlag für Integration auf den Tisch. Etwas, wo man sagen könnte, aha, die FDP gibt es noch, die wollen noch was.
Nein. Sie beantragen eine aktuelle Stunde, nur um sich über einen Vorschlag der Opposition zu erregen. Weil der Vorsitzende der SPD so hundsgemein war, eine Reform des Wahlrechtes für EU-Ausländer anzuregen. Und das auch noch mit Unterstützung des Ausländerbeirats. Ist ja unerhört!
Unerhört? Nein, eigentlich normal. Denn das Wahlrecht hat sich ja entwickelt und wird sich hoffentlich auch noch weiter entwickeln. Der Streit ums Wahlrecht gehört zur politischen Geschichte und Zukunft. Sie wurden weder von den Kirchen, Königen oder Parlamenten geschenkt, sondern wurden und werden erstritten und erkämpft, von Freiheitskämpfern und Demokraten, von der Frauenbewegung und Minderheiten und mündigen Bürgerrechtlern.
Sie merken: Ich rede nicht von der FDP. Denn wann haben Liberale zum letzten Mal für ein fortschrittliches Wahlrecht gestritten? Ich glaube es müsste etwa 160 Jahre her sein. Beim Frauenwahlrecht 1918 war die FDP jedenfalls nicht dabei. Und wie ein Blick in ihre Männerreihe zeigt, haben sie es auch bis heute nicht verstanden.
Warum ist ein sogenanntes Ausländer-Wahlrecht nötig, wie es DIE LINKE seit langem fordert?
Es ist nötig, weil in Deutschland 7 Millionen Menschen ohne deutschen Pass leben, davon fast die Hälfte seit mehr als 15 Jahren. Warum diese Menschen zwar Steuern zahlen, aber nicht mitentscheiden dürfen, ist weder rational erklärbar, noch gerecht. Der einfache Grundsatz sollte lauten: Wo ich lebe, darf ich mitbestimmen.
Warum ist ein sogenanntes Ausländer-Wahlrecht möglich, wie es DIE LINKE seit langem fordert?
Zwar hat das Bundesverfassungsgericht 1990 dies in zwei Urteilen verworfen. Heribert Prantl schrieb aber 1994 dazu: „Die Verlierer von Karlsruhe mussten sich einstweilen damit trösten, dass man eines Tages das Karlsruher Urteil so befremdet lesen wird, wie man heute die vergilbten Pamphlete gegen das Frauenwahlrecht liest.“
Prantl sprach aus, dass sich erstens die Welt weiterdreht und zweitens die Rechtsprechung gesellschaftliche Entwicklungen nachvollzieht und Urteilssprüche verändert.
Das EU-Wahlrecht hat die althergebrachte Verbindung von Staatsrecht und Wahlrecht bereits 1992 aufgeweicht. Die Parlamentarische Versammlung des Europarates hat 2008 beschlossen, „die Integration und demokratische Teilhabe von Migranten in ganz Europa zu verbessern durch [...] Gewährung des Wahlrechts einschließlich des aktiven und passiven Wahlrechts bei Kommunal- und Regionalwahlen für Migranten“.
In Schweden gibt es das auf kommunaler und regionaler Ebene bereits seit 1975! Bis 1994 hatten dies Dänemark, Finnland und die Niederlande. In Irland gilt Ausländer-Wahlrecht bis zum nationalen Parlament. Die Mehrzahl der europäischen Staaten hat das Wahlrecht vom Staatsbürgerrecht längst entkoppelt. Deutschland gehört zur kleinen Minderheit, in denen das kommunale Wahlrecht bis heute an die Staatsbürgerschaft gekoppelt bleibt. Und mit CDU und FDP wird das auch in Zukunft so bleiben. Das ist bedauerlich und überholt.
Dass die hessischen Grünen das Wahlrecht nun auch an die Staatsbürgerschaft koppeln wollen, wie in der Frankfurter Rundschau zu lesen, ist eine Kehrtwende um 180 Grad und sehr befremdlich.
DIE LINKE hat im Hessischen Landtag jedenfalls einen Gesetzentwurf eingebracht, der das Ausländer-Wahlrecht kommunal einführen möchte. Die LINKE-Bundestagsfraktion hat jüngst ein generelles Ausländer-Wahlrecht eingebracht.
Wir begrüßen, dass wir mit der SPD hierbei einen gemeinsamen Standpunkt haben. Ich verbleibe mit dem Wunsch, dass die SPD gleichen Forderungen der LINKEN dann auch mal im Parlament zustimmt. Soviel Gemeinsamkeit kann man aushalten.








