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HGO: Politik für alle Menschen

Donnerstag, 17. November 2011

Rede von Hermann Schaus zum Gesetzentwurf von CDU/FDP  zur Änderung der  HGO/HKO am 15. November 2011 (unkorr. Manuskript)

 

Herr Präsident,

Meine sehr geehrten Damen und Herren!

Vor fast genau einem Jahr legte unsere Fraktion als erste Fraktion dieses Hauses weitreichende Gesetzentwürfe zur Änderung der Hessischen Gemeinde- und zur Hessischen Landkreisordnung vor, die im Wesentlichen auf den Erfahrungen unserer Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker seit 2006 basierten.

Wir sind der Auffassung, dass es Ziel einer Reform der Kommunalverfassung sein muss, mehr Menschen an den demokratischen Prozessen vor Ort zu beteiligen und den Kommunen endlich wieder Handlungsspielräume für eine wirtschaftliche Betätigung zurück zu geben.

Genau diese Ziele verfolgen wir mit unseren Gesetzentwürfen, in denen wir uns auch an bereits bestehende Regelungen in anderen Bundesländern wie Schleswig-Holstein, Thüringen und Berlin orientierten.

Konkret haben wir vorgeschlagen einen Gemeindeantrag und ein kommunales Petitionsrecht (§§ 8b und 8e) so wie es andere Bundesländer bereits kennen einzuführen. Den Gemeindeantrag gibt es zum Beispiel in ganz ähnlicher Form in 14 anderen Bundesländern.

Die Quoren für Bürgerentscheide und –begehren wollen wir ebenfalls nach Vorbild Bayerns senken. Denn wir sind der Meinung, dass Politikverdrossenheit und niedrige Wahlbeteiligungen nur dann wirksam beseitigt werden können, wenn Menschen umfassend und frühzeitig in die demokratischen Prozesse eingebunden werden.

Daher fordern wir das aktive Wahlrecht für alle Menschen ab 16 Jahren, unabhängig von ihrer Herkunft.

Demokratie kann es sich nicht leisten, auch nur einen einzigen Menschen außen vor zu lassen.

Ein zentrales Anliegen ist uns ebenfalls die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen. Ihre Privatisierungsmaßnahmen, sind kläglich gescheitert. Seit Jahren müssen immer mehr wichtige kommunale Einrichtungen geschlossen werden.

Durch Privatisierungen und vor allem durch die sogenannten ÖPP Projekte werden die Kommunen und vor allem ihre Einwohner langfristig stärker belastet und keinesfalls entlastet. Privatisierung ist und bleibt für uns Diebstahl öffentlichen Eigentums!

Wir fordern daher eine Rückkehr zu einer Daseinsvorsorge in öffentlicher Hand. Wir wollen eine effiziente und bezahlbare Daseinsvorsorge in kommunaler Hand erreichen, die allen Menschen in den Kommunen zu Gute kommt.

Wer demokratische Kommunen möchte, der muss auch die Stellung der gewählten Gemeindevertreterinnen und –vertreter deutlich stärken. Durch die starke Überschuldung der Kommunen, haben kommunale Mandatsträger immer weniger Entscheidungsspielräume, denn dort regiert die Kommunalaufsicht entscheidend mit! Auch hier liegt ein maßgeblicher Grund für Politikverdrossenheit.

Es ist daher dringend erforderlich kommunale Mandatsträgerinnen und Mandatsträger in ihren Entscheidungsrechten zu stärken und zwar besonders beim Haushaltsrecht, dass sie hingegen weiter einschränken wollen. Deshalb ist für uns die Einführung einer weiteren Genehmigungspflicht für Kassenkredite nicht akzeptabel.

Hierzu zählt für uns auch die Stärkung von Transparenz und Informationsrechten der gewählten Kommunalparlamente gegenüber ihren Bürgermeister_innen und Landrät_innen.

Aber nicht nur die gewählten Vertreterinnen und Vertreter haben ein Anrecht auf eine möglichst große Transparenz, sondern auch die Einwohner_innen.

Diesem Recht tragen wir mit unseren Gesetzentwürfen in vollem Umfang Rechnung, indem wir längere Auslegefristen für Satzungsentwürfe, eine Einengung von Ausschlussgründen für die Öffentlichkeit sowie eine Einbeziehung neuer Medien bei den Veröffentlichungspflichten vorsehen. Damit und mit der bereits erwähnten Ausweitung direkter Beteiligungsrechte wollen wir zu Transparenz und Mitbeteiligung beitragen, weshalb wir auch die Beiräte, durch Rede- und Antragsrechte deutlich stärken wollen.

Lange bevor sich die Landesregierung und der Energiegipfel mit Fragen nach Energieversorgung und Klimaschutz beschäftigten, hatten wir in unseren Entwürfen zur HGO und HKO bereits die Einführung von Klimaschutz- und Energiebeauftragen vorgesehen.

Lange bevor einige Abgeordnete durch die schrecklichen Ereignisse in Fukushima wachgerüttelt und sich endlich auf öffentlichen Druck der breiten Mehrheit der Atomkraftgegner angeschlossen haben, haben wir bereits dazu aufgerufen, Klimaschutz und verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen als Pflichtaufgabe auch der Kommunen wahrzunehmen.

Meine Damen und Herren,

ein Jahr ist eine lange Zeit und es ist in der Debatte um die Hessische Kommunalverfassung in diesem einen Jahr sehr viel passiert.

Ich erinnere mich noch sehr gut an die erste Lesung unserer Gesetzentwürfe. Damals hieß es von Seiten der CDU Fraktion, dass wahrscheinlich nicht ein einziger unserer Vorschläge jemals von Städten, Gemeinden und Landkreisen übernommen würden.

Nun ganz sicher waren Sie sich ja damals schon nicht, schließlich sagten Sie ja auch nur „wahrscheinlich". Und Sie sollten mit dieser Einschränkung ja auch Recht behalten, denn so ganz abwegig können unsere Vorschläge offensichtlich doch nicht gewesen sein, wenn einige unserer Vorschläge von anderen Fraktionen dieses Hauses übernommen oder in der Sachverständigenanhörung im August auch von den kommunalen Spitzenverbänden positiv aufgenommen wurden.

Wir jedenfalls waren im Laufe des Jahres gleich mehrfach erstaunt darüber, wie unsere Forderungen mehr und mehr Eingang in Gesetzesentwürfe und Änderungsanträge von Ihnen gefunden haben.

Die SPD nahm sich unsere Vorschläge zu einen Einwohnerantrag in die HGO an und schlug ebenfalls wie wir eine deutliche Stärkung der Ausländerbeiräte durch ein Antragsrecht vor.

Besonders gefreut hat uns auch, dass die SPD unseren parlamentarischen Vorstoß nach einem gerechteren kommunalen Wahlrecht für Alle auch aufgegriffen hat.

Natürlich ist uns auch klar, dass wir das Problem des Wahlrechts für Drittstaatenangehörige nicht alleine über die Hessische Gemeindeordnung werden lösen können, aber es muss einen Anstoß geben, diesen unsinnigen Status Quo zu überwinden.

Bei CDU und FDP fanden wir plötzlich unsere Vorschläge

· zur Absenkung von Quoren, die Sie im November noch als „Anbiederung an den aktuellen Protest" bezeichnet hatten,

· zum Internet als Kommunikationsmittel und

· zur Anstalt des öffentlichen Rechts, die unseren Vorschlägen „Unternehmen des privaten Rechts" und „Sonstigen Kommunalunternehmen des öffentlichen Rechts" sehr ähnlich sind, wieder.

Erstaunt nahm ich in ihrem Änderungsantrag vom 02. November darüber hinaus zur Kenntnis, dass Sie unseren Vorschlag zum „Streamen" von Sitzungen der kommunalen Gremien grundsätzlich ermöglichen wollen. Sicherlich geht uns Ihre Formulierung noch nicht weit genug, aber es ist in jedem Fall ein Schritt in die richtige Richtung.

Ich habe Ihnen meine Damen und Herren der CDU im Mai meine Anerkennung für die Übernahme dieser Punkte aus unserem Gesetzentwurf ausgedrückt und Ihnen ein gewisses Maß an Lernbereitschaft attestiert.

Sie hätten gut daran getan, diese zaghaften aber richtigen Schritte in Richtung demokratischer und wirtschaftlicher Kommune weiter zu gehen, statt auf halbem Wege umzudrehen und sich dann doch wieder einmal mehr in den entscheidenden Punkten den marktliberalen Radikalen der FDP zu unterwerfen.

Es geht nämlich nicht, meine Damen und Herren, dass sie einerseits die Quoren bei Bürgerbegehren senken, diesen Ansatz aber durch die Erweiterung des Ausschlusskataloges quasi durch die Hintertür wieder einschränken.

Auch auf die Übernahme weiterer direktdemokratischer Elemente, wie die Übernahme der Regelungen direkter Demokratie auf Landkreisebene, die unter den Sachverständigen auf breite Zustimmung stieß, haben Sie leider gänzlich verzichtet.

Sehr große Hoffnungen hatten wir nach den Diskussionen zum hessischen Energiegipfel auf eine Änderung des § 121 gelegt. Wir hatten sogar ernsthaft erwartet, dass Sie nach der Anhörung der Sachverständigen im INA nachdenken und den Kommunen ein größeres Maß an wirtschaftlicher Betätigung wenigstens in den Bereichen der Energieversorgung, Nahwärme, Breitbandversorgung und Entsorgung einräumen würden.

Mit ihrem Vorschlag von der FDPs Gnaden zur wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen fallen Sie nämlich weit hinter die Forderungen der kommunalen Spitzenverbände zurück.

Sie lassen die hessischen Kommunen gegenüber Kommunen anderer Bundesländer bewusst schlechter gestellt und führen zudem Rechtsunsicherheiten bei kommunaler Betätigung in das Gesetz bewusst ein.

Ihr bürokratisches Monster, ist eine impraktikable Kopfgeburt der FDP, die teilweise sogar eine Verschärfung der bestehenden Gesetzeslage beinhaltet. Sie ist vollkommen unbrauchbar!

Nicht einmal die Minimalforderungen der „kommunalen Familie" zur wirtschaftlichen Betätigung haben Sie aufgenommen. Ihnen sind die Sicherung der Profite der vier Energiegiganten offensichtlich wichtiger als die Verbesserung der Einnahmen der Kommunen!

Wir hingegen sind der Auffassung, dass den Kommunen das Recht eingeräumt werden muss, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln.

Kein Wort von Ihnen zu unserem Vorschlag, das Konnexitätsprinzip strikter anzuwenden als bisher. Der aktuelle, untragbare Zustand hat doch mit dazu beigetragen, dass die Kommunen heute nicht mal mehr 5% ihrer Ausgaben selbst steuern können. Die völlige unzureichende Ausstattung der Kommunen kann nicht weiter hingenommen werden.

Stattdessen verschärfen Sie die Finanzprobleme der Kommunen sogar noch mehr, indem Sie nun auch noch die Kassenkredite der Genehmigungspflicht durch die Aufsichtsbehörde unterwerfen wollen.

Sie ignorieren damit vollkommen, wozu Kassenkredite gedacht sind. Die kurzfristige Überbrückung von Liquiditätsengpässen kann nicht durch einen Gang zur Aufsichtsbehörde gesichert werden.

Die starke Steigerung der Kassenkredite sollte ihnen eigentlich zu denken geben, denn sie ist das Symptom ihrer verfehlten kommunalen Finanzpolitik. Beseitigen Sie endlich die Ursachen der Finanznot der Kommunen, erhöhen sie die Steuereinnahmen bei den Reichen. Nur damit können Sie die steigende Inanspruchnahme von Kassenkrediten bekämpfen.

Meine Damen und Herren die drei Hauptkritikpunkte, die die Sachverständigen bei der Anhörung zur HGO und HKO vorgetragen hatten waren:

- die fehlende wirtschaftliche Betätigung der Kommunen,

- die Genehmigungspflicht von Kassenkrediten und last but not least

- die bloß scheinbare Ausweitung direkter Demokratie auf kommunaler Ebene.

Und woran haben Sie nichts geändert? Genau, an diesen drei Hauptkritikpunkten. Sie schlagen die Bedenken und Warnungen der kommunalen Spitzenverbänden, der VkU, der AGAH, der Gewerkschaften und von Mehr Demokratie e.V. weiter in den Wind.

Wir haben Ihnen zwei gute in sich logische Gesetzentwürfe zur Hessischen Gemeinde- und zur Landkreisordnung vorgelegt, die auch unter den Sachverständigen sowohl in der schriftlichen, als auch in der mündlichen Anhörung viele positive Reaktionen stieß. Während sich die SPD davon offenbar beeindruckt zeigte und zumindest bei einigen Punkten bereit war unsere Forderungen zu übernehmen, bleiben CDU und FDP ihrer Linie „Wozu braucht es Sachverständige solange wir hier das sagen haben?" treu. So zerstören Sie immer weiter die kommunale Selbstverwaltung mit ihrer Arroganz der Macht.

Noch ist Zeit noch einige Punkte zu ändern.

Wir fordern Sie auf: Räumen Sie den Kommunen die Möglichkeit wirtschaftlicher Betätigung in allen Bereichen der öffentlichen Daseinsvorsorge ein, sorgen Sie dafür, dass die Menschen vor Ort wirklich direktdemokratisch mit entscheiden können, nehmen Sie die Genehmigungspflicht für Kassenkredite zurück und sorgen Sie für 100%igen finanziellen Ausgleich bei der Aufgabenauferlegung für die Kommunen.

Das ist das Mindeste was Sie den Menschen in Gemeinden, Städten und Kreisen schuldig sind!