Interview mit Janine Wissler
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Reduktion der Flugbewegungen hilft
Dienstag, 26. Juni 2012
Rede von Hermannn Schaus des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Gesetz zur Einrichtung eines Regionalfonds im Rahmen der Allianz für Fluglärmschutz "Gemeinsam für die Region" (Regionalfondsgesetz - RegFondsG) am 26. Juni 2012 (unkorr. Manuskript)
Sehr geehrte/r Frau/Herr Präsident/in,
sehr geehrte Damen und Herren,
Ein aktiver Schallschutz, also die Lärmvermeidung muss immer vor einem passiven Schallschutz stehen!
Grundsätzlich halten wir Regelungen zur Finanzierung von passiven Schallschutzmaßnahmen bei Infrastrukturprojekten wie Autobahnen, Zugtrassen oder Flughäfen durch den Verursacher für nicht weniger als dessen Pflicht. Sie dürfen aber – wie gesagt- nur das letzte Mittel in einer Kette von Entscheidungen und Maßnahmen zur Vermeidung von Lärmemissionen sein.
Das reicht von der Frage, ob und wie umfassend ein Flughafenausbau überhaupt notwendig ist, über Größe und Lage des Ausbaus, den Maßnahmen zum aktiven Schallschutz, bis hin zu Steuerungsinstrumenten, wie Subventionsabbau, Nachtflugverbot und eine Lärmobergrenze für die Region.
Weder die SPD und schon gar nicht die Landesregierung waren bereit, alle Möglichkeiten zur Einschränkung der gesundheitsschädlichen Emissionen des Frankfurter Flughafens zu berücksichtigen.
Das hat auch die Mediation nicht geleistet, in der Bedarf und Umfang des Flughafenausbaus nicht beraten werden konnten, sondern einfach vorausgesetzt wurden. Und das hat auch das Planfeststellungsverfahren nicht geleistet, welches sich als reine, formale Lobbyarbeit darstellte. Für die Ausbaufolgen, die auf die betroffenen Menschen zukommen würden, war es blind.
Die Gesundheitsgefährdung und die starke Beeinträchtigung der Lebensqualität der Menschen durch den Flughafenausbau können mit noch so viel Geld für eine Verbunkerung mit Belüftung von Schlafzimmern nicht ausgeglichen werden.
Für Freiflächen wie Balkon, Garten, Spiel- und Sportplatz gibt es kein Lärmschutzkonzept und keinen Schutz.
Ihr Gesetzentwurf lässt in keiner Weise erkennen, wie die Belastungen der betroffenen Menschen der Region nachhaltig gesenkt werden können. Da können auch ihre wohlklingenden Namen wie: „Allianz für Fluglärmschutz“ „gemeinsam für die Region“ nicht hinwegtäuschen.
Sich mit Geld das Recht zu erkaufen, Menschen einer erheblichen Gesundheitsgefährdung auszusetzen, ist für uns grundsätzlich der falsche Weg. DIE LINKE lehnt das Regionalfondsgesetz schon aus diesen Gründen ab.
In unserer Haltung sehen wir uns durch die starke Kritik von Kommunen und Verbänden in der umfangreichen Anhörung zudem bestärkt.
Nach der Anhörung zum Gesetzentwurf sah sich die Landesregierung einer vernichtenden Kritik ausgesetzt:
• die eingesetzten Mittel seien viel zu gering,
• die Verursacher des Fluglärms – Fraport und die Fluggesellschaften - würden so gut wie nicht an den Kosten beteiligt,
• der Kreis der Betroffenen auf Basis des Fluglärmschutzgesetzes sei viel zu klein,
• eine Einmalhilfe sei bei fortgesetztem Fluglärm inakzeptabel,
• die Förderung von passiven Schallschutzmaßnahmen müsse auch dem Stand der zukünftigen Technik folgen,
• auch Gewerberäume müssten angemessen und ausreichend berücksichtigt werden,
• und neben vielen weiteren Kritikpunkten wurde - berechtigterweise - auch ein Ausgleich für den Wertverlust von Immobilien gefordert.
Für all diese Forderungen müssten eigentlich ausreichende Finanzmittel ausschließlich von dem Verursacher Fraport und nicht aus dem Landeshaushalt zur Verfügung gestellt werden. Doch diese Summe, das wurde in der Anhörung schnell klar, bewegt sich im Milliardenbereich. Aber das will die unheilige Allianz natürlich nicht!
Schauen wir uns also mal die zur Verfügung stehenden spärlichen Finanzmittel etwas genauer an:
Von den 115-120 Millionen Euro an Barmitteln des Fonds kommen bei den Anspruchsberechtigten überhaupt nur 95 bis 100 Millionen Euro an.
20 bis 25 Millionen Euro sind sogenannte Finanzierungskosten, wie wir in der Anhörung erstmals erfuhren.
Nicht nur, dass die Fraport AG - als einer der Hauptverursacher - nur einen sehr kleinen Teil von 15 – 20 Mio. Euro zum Fondsvermögen beisteuert. Ihre Finanzierungskosten für den kläglichen Beitrag lässt sie sich auch noch aus dem gemeinsamen Fonds bezahlen.
Für Fraport ist das Gesetz „all inclusive“. Wenn die Bezuschussung für die nötigen Umbauten in den Wohnungen nicht ausreicht, müssen die Eigentümer hingegen einen Kredit aufnehmen. Dafür sind im Fonds 150 Mio. Euro vorgesehen. Die Zinsen dafür müssen diese natürlich - neben der Tilgung - selbst zahlen. Dreister geht es kaum noch, meine Damen und Herren.
Das einstimmige Urteil bei der Anhörung über den Gesetzentwurf kann man so zusammenfassen: Note Sechs, setzen, Hausaufgaben machen und nochmals ganz neu vorlegen. Da hilft auch kein Schönreden.
Doch alle berechtigten Änderungsvorschläge der Fluglärmkommission, von Bürgerinitiativen, Kommunen und Fachleuten wurden von der Landesregierung schlicht ignoriert.
Dieses Gesetz ist eine einzige Farce, denn
von Anfang an war das Regionalfondsgesetz im Rahmen der „Allianz für Lärmschutz 2012“ in populistischer Absicht als Beruhigungspille angelegt. Es sollte den vom Fluglärm betroffenen Menschen vorgaukeln, die Landesregierung würde sich aktiv für ihre Belange einsetzen. Doch für wie einfältig halten Sie die Menschen?
Die Teilnehmerliste der „Allianz für Lärmschutz“ liest sich wie das Who is Who der Ausbaubetreiber.
• Fraport-Chef Stefan Schulte,
• Lufthansa-Chef Christoph Franz,
• Flugsicherungs-Geschäftsführer Ralph Riedle und
• BARIG-Generalsekretär Martin Gaebges.
"Das ist die größte Anstrengung, die jemals in Deutschland erfolgt ist“, hat Ministerpräsident Volker Bouffier bei der Vorstellung des Maßnahmenpaketes gesagt. Das kann nur zynisch gemeint gewesen sein.
Ich hingegen sage Ihnen: Es ist die größte Anstrengung zur Wahrung der Profitinteressen der Luftverkehrsindustrie. Denn die „Allianz für Lärmschutz“ dient lediglich dazu, die Emission von Lärm zu schützen – das ist aber genau das Gegenteil von Lärmschutz, meine Damen und Herren.
Dem Forum Flughafen und Region, dem Büttel der Landesregierung, fällt nun die Aufgabe zu, den Anschein der Öffentlichkeitsbeteiligung zu wahren. Statt ausschließlich die betroffenen Kommunen über die Verteilung der spärlichen Mittel entscheiden zu lassen.
Man muss kein Prophet sein – meine Damen und Herren -, um sagen zu können, dass dieser Umgang mit den Menschen und den kommunalen Vertreterinnen das Ende dieser Landesregierung zeitigt.
Wenigstens von der ausbaubefürwortenden Opposition sollte man aber mehr erwarten können. Doch die Landtagsfraktion der SPD kann sich gerade einmal zu einer Enthaltung bei dem Regionalfondsgesetz durchringen. Damit enthält sie sich aber auch zu den Änderungsvorschlägen ihrer SPD-geführten Kommunen.
Dies ist der Ausdruck einer in der Flughafenfrage zutiefst gespaltenen Partei. Nur der Wille selbst an die Regierung zu kommen, kann den Konflikt notdürftig unter der Decke halten. Die Umsetzung des unzureichenden Mediationsergebnisses ist schon lange nicht mehr die Basis einer gemeinsamen Politik.
Wir bleiben dabei:
Allein die Reduktion des Fluglärms, also aktiver Lärmschutz, z.B.:
• durch die Verlagerung von Kurzstreckenflügen auf die Schiene,
• durch die Deckelung der Flugbewegungen auf 380.000 pro Jahr
• durch eine Lärmobergrenze und
• ein Nachtflugverbot ohne Ausnahmen von 22 bis 6 Uhr,
bringen eine echte, eine wirksame Entlastung für die Menschen!








