Interview mit Marjana Schott
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Abgeordnete sollen in die ges. Rentenversicherung einzahlen
Freitag, 17. Juli 2009
Rede von Hermann Schaus zum Antrag der LINKE. Fraktion betreffend Gleichstellung der Abgeordneten des Hessischen Landtages in der gesetzlichen Rentenversicherung am 9. Juli 2009Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren!
Wir hatten diesen Antrag bereits in der letzten Legislaturperiode eingebracht. Er wurde leider nicht beraten. Er ist der Diskontinuität der 17. Legislaturperiode zum Opfer gefallen. Wir haben ihn deshalb erneut eingebracht, weil es uns wichtig ist. Jetzt im Juli ist es auch passend diesen Antrag zu diskutieren, also in dem Monat, in dem wir alle eine Diätenerhöhung von knapp 200 € bekommen haben.
Jetzt sollten wir auch darüber nachdenken, ob die Diskussion, die in der 16. Legislaturperiode hier im Parlament sehr lange geführt wurde – ich habe mir berichten lassen, dass das fast zwei Jahre in Anspruch genommen hat –, zu dem Ergebnis führen sollte, dass aus der Konsequenz der Erhöhung der gesetzlichen Rentenversicherungszeiten auf 67 Jahre, in deren Folge auch eine Veränderung in der Beamtenversorgung vorgenommen wurde, die auch eine Veränderung bei den Abgeordnetenversorgungen herbeiführen sollte.
Wenn man die Berichte und Diskussionen von damals nachliest, erkennt man, dass es weitestgehende Übereinstimmung darüber gab, dass bei den Abgeordneten nur eine geringfügige Veränderung vorgenommen wurde. Sie haben in Anbetracht dessen, dass das gesetzliche Rentenalter auf 67 Jahre hochgesetzt wurde, beschlossen, dass die Versorgungsansprüche nicht schon ab dem 55. Lebensjahr beansprucht werden können, sondern erst ab dem 60. Lebensjahr. Das ist immerhin ein Sprung um fünf Jahre. Das ist schon recht viel. Aber das ist natürlich nicht das 67. Lebensjahr, wie das die Masse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auszuhalten hat.
Sie haben seinerzeit ferner eine Erhöhung der Mindestversorgungsgrenzen vorgenommen, und zwar von sechs auf acht Jahre. Und Sie haben die Höchstversorgungsgrenzen, die erreicht werden können, von 22 auf 24 Jahre erhöht.
Betrachten wir uns das einmal in Zahlen. Dann sieht das wie folgt aus.
Ein Abgeordneter, der nach altem Recht sechs Jahre oder nach neuem Recht acht Jahre diesem Parlament angehört, hat ab dem 60. Lebensjahr – bei den Älteren von Ihnen gilt das ab dem 55. Lebensjahr – einen Versorgungsanspruch in Höhe von 1.899 €. Den maximalen Versorgungsbetrag kann man nach 22 Jahren bzw. nach 24 Jahren erreichen. Er beträgt satte 4.898 €, alles gemessen an der Grundversorgung, die uns ab dem 1. Juli 2009 zur Verfügung steht.
Wir bewegen uns hier ja im Beamtenversorgungsrecht. Vergleichen wir doch einmal und schauen uns an, wie das bei Beamtinnen und Beamten des Landes Hessen aussieht, die eine vergleichbare, also ähnliche, Besoldung in Höhe von B 4 oder B 5 erhalten. Bei denen verhält sich das mit der Versorgung ein bisschen anders. Sie erhalten nach sechs oder acht Jahren keine 1.899 €. Nach sechs Jahren haben die dann einen fiktiven rechnerischen Versorgungsanspruch in Höhe von 737 € und nach acht Jahren in Höhe von 983 €. Das ist eine erhebliche Differenz zu dem, was die Abgeordneten erhalten.
Selbst wenn sie 22 oder 24 Jahre im Beamtenverhältnis sind, erhalten sie nicht 4.898 €, sondern 2.702 € nach 22 Jahren oder 2.948 € nach 24 Jahren.
Den maximalen Betrag in Höhe von 71,75 % können sie bei derselben Besoldung nach 40 Jahren und nicht nach 24 Jahren erreichen.
Zum Schluss meiner Rede will ich noch, so finde ich, die interessanteste Zahl mitteilen. Ich komme jetzt auf die Renterinnen und Rentner zu sprechen. Darauf zielt unser Antrag ab. Denn wir wollen auch sozialpolitisch darüber reden, wie wir die Rentenkassen stärken. Wir wollen alle Abgeordneten in die gesetzliche Rentenkasse einbeziehen.
Bei den Rentnern stellt sich die Situation wie folgt dar. Die Deutsche Rentenversicherung hat auf meine Frage hin ausgerechnet, wie hoch der maximal zu erzielende Rentenbetrag ist, den ein Arbeitnehmer erhält, der nicht den durchschnittlichen Betrag, sondern immer den Höchstbetrag, 45 Jahre lang eingezahlt hat. Was hätte der für einen Rentenanspruch? Es geht also um jemanden, der von 1964 bis zum Jahr 2008 immer den Höchstbetrag eingezahlt hat. Jetzt staunen Sie einmal: Nach 45 Jahren Versicherungsjahren hätte er einen Rentenanspruch in Höhe von 2.136 €.
Ich komme zum Schluss meiner Rede. – Das sind die Zahlen. Das zeigt, in welcher Art und Weise hier sozusagen ein Selbstbedienungsladen organisiert wurde, der zu verändern ist. Das ist das Ziel unseres Antrags.









