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Reisekostengesetz und Verlängerung des HPVG

Freitag, 17. Juli 2009

Rede zum Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Reform des hessischen Reisekostenrechts und zur Verlängerung der Geltungsdauer des Hessischen Personalvertretungsgesetzes am 8. Juli 2009

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren!

DIE LINKE begrüßt diesen Gesetzentwurf grundsätzlich. Herr Minister, revolutionäre Gesetzentwürfe begrüßen und unterstützen wir immer; das ist gar keine Frage.
Insofern sage ich: Ich hätte nicht gedacht, dass links bis auf das Beamtenrecht des Staates einwirkt. Aber ich nehme das positiv zur Kenntnis.
Herr Minister, Sie haben darauf hingewiesen, dass es hier im Wesentlichen um eine Veränderung des Reisekostenrechts aus dem Jahr 1976 geht. Die inhaltliche Veränderung, nämlich die Erhöhung der Wegstreckenentschädigung, wurde bereits zum 1. Januar dieses Jahres per Verordnung in Kraft gesetzt.
Wir unterstützen die Erhöhung der Wegstreckenentschädigung von 30 auf 35 Cent je Kilometer bei der Nutzung privater Fahrzeuge für dienstliche Zwecke, weil dies sicherlich kostendeckend ist und es aufgrund der Kostenentwicklung notwendig war, dies anzuheben.
Die FDP-Fraktion hat im letzten Jahr, noch in der Opposition, einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht, in dem sie die Anhebung der Wegstreckenentschädigung auf 40 Cent pro Kilometer gefordert hat. Ich nehme also zur Kenntnis, dass Sie jetzt, da Sie an der Regierung sind, auf 35 Cent heruntergegangen sind. Erzählen Sie uns bitte nichts mehr vom Populismus in der Opposition. Ich werde dieses Beispiel immer gern anführen.

Wir unterstützen im Übrigen auch die Anhebung der Kilometerpauschalen bei den Zweirädern.
Nun komme ich aber zu einem Punkt, über den, wie ich denke, sicherlich noch einmal diskutiert werden muss. Dieser Punkt steht auf meinem Zettel unter dem Begriff „Ökologie".
Herr Minister, ich glaube nicht, dass es richtig ist und dass es in ökologischer Hinsicht irgendwelche Anreize bietet, wenn Sie die Wegstreckenentschädigung bei der Benutzung eines Fahrrads auf 0,06 € festsetzen. Das ist zwar eine geringfügige Erhöhung; aber wenn man das im Verhältnis zu der Nutzung eines Pkws oder eines Kraftrads sieht, stellt man fest, dass dieser Betrag niemanden dazu bringt, Fahrräder dienstlich zu nutzen.

Sicherlich ist das billiger. Aber für die Verwaltung könnte es unter ökologischen Aspekten sinnvoller sein, Fahrräder zu nutzen. Ebenso könnte es sinnvoll sein, die Mitnahmeentschädigung bei der Bildung von Fahrgemeinschaften zwecks dienstlicher Nutzung zu erhöhen.
Ganz besonders interessant finde ich die Begründung für die Einführung der Flugkosten als Regelreisekosten in § 5. In Ihrer Begründung erklären Sie, die Flugkosten seien darin aufgenommen worden, um den Veränderungen am Reisemarkt – wohlgemerkt: am Reisemarkt, also marktorientiert – Rechnung zu tragen. Ich kann das nur unter dem Gesichtspunkt nachvollziehen, dass man sagt: Wir unterstützen die Fraport durch das hessische Reisekostenrecht.
Okay, das nehmen wir zur Kenntnis. Im Ausschuss werden wir noch einmal darüber diskutieren.
 Ja, da sehen Sie es einmal: Das sind ganz neue, revolutionäre Ideen. Vielleicht tun wir uns zusammen und entwickeln das weiter.

Uns ist es wichtig, darauf hinzuweisen, dass bei allen Veränderungen im Reisekostenrecht die grundsätzliche Voraussetzung darin besteht, dass der Dienstherr keinen Arbeitnehmer und keine Beamten zwingt, sein eigenes Fahrzeug einzusetzen, sondern dass es nach wie vor die Verpflichtung gibt, entsprechende Dienstfahrzeuge zur Verfügung zu stellen.
Nun kommen wir zu dem Hessischen Personalvertretungsgesetz. Herr Minister, das, was Sie dargestellt haben, ist nicht sehr revolutionär.
Sie haben hier nämlich darauf hingewiesen, dass es um eine pauschale Verlängerung um fünf Jahre geht. Wir haben ein Mitbestimmungswiederherstellungsgesetz in die Debatte eingebracht. Es ist schon darauf hingewiesen worden: Sie haben noch nicht einmal eine Anhörung durchgeführt. Sie wollten nicht mit den Vertretern der Gewerkschaften reden. Sie wollten nicht in einem Dialog mit ihnen eintreten. Dazu gab es keine Bereitschaft.

Mit diesem Satz beende ich meinen Redebeitrag. – Wenn Sie Mitbestimmung und effiziente Verwaltung einander gegenüberstellen, ist das so, als ob Sie sagten: Wir schaffen das Parlament ab; denn die Regierung macht das viel effizienter. – Herr Bellino, denken Sie einmal über das nach, was Sie da gesagt haben.