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Altersteilzeit bei Arbeitnehmern/innen und Beamten/innen

Freitag, 17. Juli 2009

Rede von Hermann Schaus zum Antrag der SPD betreffend Altersteilzeit in Hessen fortsetzen am 8. Juli 2009

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren!

Wir haben als Ausgangspunkt der Debatte einen Antrag der SPD-Fraktion, der sich mit der Forderung nach Verlängerung der Geltungsdauer der Bundesgesetzgebung für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und mit der Verlängerung der beamtenrechtlichen Regelungen zur Altersteilzeit beschäftigt.
Weil das Ganze eine Geschichte hat und weil ein Zusammenhang zwischen der gesetzlichen Regelung über ein Bundesgesetz für alle Arbeitnehmer und der Tatsache besteht, dass erst in deren Folge die Beamtengesetze der Länder geändert wurden, will ich mich zunächst inhaltlich mit der Bundesgesetzgebung auseinandersetzen – und damit mit dem Antrag der SPD-Fraktion, die eine entsprechende Bundesratsinitiative fordert.
Wenn man das geschichtlich betrachtet, dann sieht man, der Altersteilzeitregelung geht im Kern die Vorruhestandsregelung voraus, die noch aus der Feder Norbert Blüms stammt und arbeitsmarktpolitisch wirken sollte und das auch getan hat. Die Altersteilzeitregelung für Arbeitnehmer ist Bundesangelegenheit.

Weil diese Regelung auch dem Hessischen Beamtengesetz vorausging und weil sie für uns LINKE wichtig ist, hat unsere Bundestagsfraktion bereits im letzten Jahr einen entsprechenden Antrag in den Bundestag eingebracht. Er lautet:
Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, die Förderung der Bundesagentur für Arbeit für Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz über den 31. Dezember 2009 fortzuführen.
Jetzt raten Sie einmal, meine Damen und Herren, wer dem Antrag zugestimmt und wer ihn abgelehnt hat. Ich kann das ganz schnell aufklären. Zugestimmt hat DIE LINKE, und abgelehnt haben den Antrag alle anderen Fraktionen im Bundestag. Auch das gehört zur Geschichte. Ich freue mich ja, wenn SPD und GRÜNE in Hessen eine andere Position vertreten.

Bei Ihnen war ich nicht ganz sicher, Herr Al-Wazir, was Sie eigentlich vertreten, als ich Ihren Antrag gelesen habe. Das können wir aber bestimmt im Ausschuss klären.
Es geht im Kern darum, ein Erfolgsmodell für die Altersteilzeit, das ein Arbeitplatzschaffungsmodell war und ist, gerade in der heutigen Zeit zu erhalten. In einer Zeit, in der Leute durch eine 24-monatige Kurzarbeiterregelung in Arbeit gehalten werden und in der Entlassungen möglichst auf freiwilliger Basis vorgenommen werden. Gerade in der heutigen Zeit ist der Fortbestand einer gesetzlichen Altersteilzeitregelung ein Instrument von großer arbeitsmarktpolitischer Bedeutung, insbesondere zur Bewältigung der Wirtschaftskrise.
Deshalb kann ich nicht nachvollziehen, wieso das von anderen Parteien – außer den LINKEN – im Bundestag nicht unterstützt wird. Es gibt im Übrigen Modellrechnungen aus dem öffentlichen Dienst, die zugegebenermaßen auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bezogen sind. Ich kenne z. B. eine Modellrechnung, die die Stadt Darmstadt durchgeführt hat.

Diese Modellrechnungen sagen aus, dass es sich sogar für den Arbeitgeber rechnet, wenn Ältere in Altersteilzeit gehen – zugegebenermaßen mit einem 20-%-Zuschuss der Arbeitsverwaltung –, und Jüngere eingestellt werden, die ja in einer niedrigeren Tarifgruppe sind. Das ist anhand mehrerer Modelle durchgerechnet worden. Dass dies nur bedingt auf die Beamtinnen und Beamten übertragbar ist, will ich gerne zugestehen. Ich denke aber, dass auch die Beamtinnen und Beamten einen Anspruch darauf haben, in Altersteilzeit gehen zu können. Da bin ich durchaus bei der Intention der GRÜNEN, nämlich zu sagen, das soll nicht nur im Blockmodell, nicht nur alternativ gemacht werden, beides muss möglich sein.
Das ist der Unterschied zwischen uns. Es muss sowohl das Blockmodell möglich sein, das sich bewährt hat, als auch ein Altersteilzeitmodell, das den Beschäftigten die Möglichkeit gibt, selbst zu wählen und zu entscheiden. Insofern treten wir für eine Erweiterung des Beamtenrechts in § 85b Hessisches Beamtengesetz ein.

Weil das Thema öffentlich diskutiert wurde, lassen Sie mich zum Schluss noch zwei Hinweise geben. Erstens. Die Zahlen sind bekannt. Die Zahl der Landesbediensteten in Altersteilzeit ist gestiegen. Was in der Öffentlichkeit aber weniger diskutiert wurde, war die Tatsache, dass fast 2.000 Beschäftigten weniger wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig aus dem Dienst ausgeschieden sind.
Niemand hat berechnet, was das für Kosten sind, und niemand diskutiert darüber – das gehört genauso zu dieser Diskussion –, wieso Menschen auf viel Gehalt verzichten, um vorzeitig aus dem Arbeitsleben auszuscheiden. Ich behaupte, sie tun das, weil sie kaputt sind, weil sie nicht mehr können, weil die Belastung ständig steigt, weil sie in Solidarität zu Jüngeren stehen und ihren Arbeitsplatz freimachen wollen. Das sollten wir nicht kaputt machen.