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Wes Brot ich ess, des Lied ich sing

Dienstag, den 02. März 2010

140x190_janine_wisslerJanine, Ihr fordert in einem aktuellen Antrag eine Anhörung zur Regulierung des Lobbyismus. Anlass dazu lieferte der hessisches Ex-Europaminister Volker Hoff (CDU), der Mitglied des Opel-Vorstandes geworden ist und nur auf erheblichen öffentlichen Druck sein Landtagsmandat niedergelegt hat. Was fordert ihr jetzt noch?
Volker Hoff ist ja kein Einzelfall. Es ist Gang und Gebe, dass Regierungsmitglieder in die Privatwirtschaft wechseln und oftmals in Bereiche, die direkt mit ihrer früheren Tätigkeit zu tun haben. Prominente Beispiele dafür sind Wolfgang Clement, der vom Arbeitsministerium zu einer Zeitarbeitsfirma wechselte, Matthias Wissmann wechselte vom Bundesverkehrsministerium zur Automobillobby, Otto Schily war Innenminister und sitzt jetzt in Aufsichtsräten von Sicherheitsfirmen.  Und natürlich Altkanzler Gerhard Schröder, der im Amt gute Beziehungen zum russischen Präsidenten pflegte und jetzt für Gazprom arbeitet.

Bei solchen abstandslosen Übergängen nehmen Politiker ihr exklusives Wissen aus dem Ministerium sowie Kontakte und Beziehungen mit in die neue Tätigkeit. Das ist der eigentliche  Grund, warum ehemalige Politiker für die Privatwirtschaft interessant sind.

Deshalb fordern wir eine Karenzzeit von mehreren Jahren zwischen dem Ausscheiden aus Regierungsämtern und dem Eintritt in eine neue Beschäftigung in der Wirtschaft, wenn sie im Zusammenhang mit ihrem vorherigen Amt steht.

Bei Volker Hoff ist die Debatte entbrannt, weil er auch noch sein Landtagsmandat behalten wollte, als er zu Opel wechselte, also zu einem Unternehmen, das im Zuge der Wirtschaftskrise staatliche Hilfen brauchte und wohl auch in Zukunft brauchen wird.

Ein Mandatsträger ist dem Allgemeinwohl verpflichtet und kann nicht gleichzeitig Cheflobbyist eines Privatunternehmens mit eigenen wirtschaftlichen Interessen sein. Deshalb sind Nebentätigkeiten von Abgeordneten in der Privatwirtschaft nicht mit dem Mandat zu vereinbaren.

Welche Vorschläge habt Ihr zur Regulierung des Lobbyismus?
Wes Brot ich ess, des Lied ich sing: Wenn die FDP eine hohe Parteispende von Mövenpick, das auch Hotels betreibt, erhält und kurz darauf eine erhebliche Entlastung von Hoteliers beschließt, ist das ein Problem. Die Banken, Automobilhersteller oder Energiekonzerne, die hohe Summen an Parteien spenden, tun das in der Erwartung, dass diese Parteien ihre Interessen vertreten. DIE LINKE erhält als einzige Partei keine Spenden aus der Wirtschaft. 

Um dem Kaufen politischer Entscheidungen einen Riegel vorzulegen, fordern wir ein Verbot von Parteispenden von juristischen Personen. Auch das sogenannte „Sponsoring“ ist ein Problem, wie die aktuelle Debatte um gemietete Ministerpräsidenten zeigt.

Um auf Landesebene für mehr Transparenz zu sorgen, fordern wir die Einrichtung eines verpflichtenden Lobbyistenregisters, in dem Unternehmensausgaben für Lobbyarbeit offengelegt werden. Was darüber hinaus getan werden sollte, wollen wir in einer Anhörung Hessischen Landtag klären, zu der Organisationen wie Transparency International und LobbyControl eingeladen werden, die sich für die Bekämpfung und Vermeidung von Korruption einsetzen.

Wo verläuft die Grenze zwischen Lobbyismus und demokratischer Interessensvertretung?
Grundsätzlich geht es bei Lobbyismus um die Interessensvertretung gesellschaftlich organisierter Gruppen. Legitim in einer demokratischen Gesellschaft ist das dann, wenn jederzeit nachvollziehbar ist, wer seine Interessen wann in der Politik einbringt und mit welchem Ergebnis.

Aber es besteht keine reale Waffengleichheit der gesellschaftlichen Interessengruppen. Deren Durchsetzbarkeit hängt stark von ihren wirtschaftlichen und strukturellen Mitteln ab. Gesellschaftliche Machtverhältnisse reproduzieren sich auch durch den unterschiedlich starken Zugang zu Entscheidungsträgern aus Parlamenten und Verwaltungen. Milliardenschwere Stützungsprogramme für Banken und Konzerne ohne Gegenleistung, also öffentliche Kontrolle zeigen, dass sich die Interessen der wirtschaftlich stärkeren Finanz- und Wirtschaftslobbyisten gegenüber denjenigen von Gewerkschaften und SteuerzahlerInnen durchsetzt. Auch der unwürdige staatliche Umgang mit sozial Schwachen und Arbeitslosen steht im direkten Zusammenhang mit dem Mangel einer durchsetzungsfähigen Vertretung ihrer Interessen.

Legitim ist Lobbyismus dann nicht mehr, wenn nur noch die Interessen einer privilegierten Minderheit Niederschlag in Gesetzgebungsverfahren finden und das Ganze hinter verschlossenen Türen stattfindet.

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