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Interview mit Janine Wissler zum Gesetzentwurf für ein Hessisches FAIRgabegesetz

Montag, 14. September 2009

140x190_janine_wisslerJanine, warum habt ihr ein Vergabegesetz in den Landtag eingebracht?


Die öffentliche Hand ist der wichtigste Auftraggeber der Privatwirtschaft. Bundesweit vergeben öffentliche Stellen jährlich Aufträge mit einem Gesamtwert von über 300 Milliarden Euro, das sind 16 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Deshalb haben die Regeln, nach denen diese Aufträge vergeben werden, Auswirkungen auf das gesamte Wirtschaftsleben. Wenn wir hier ansetzen, können wir alle Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge bemühen, dazu bringen, soziale und ökologische Mindeststandards einzuhalten.

Wir können gezielt Betriebe bevorzugen, die Ausbildungsplätze anbieten und die Gleichstellung von Frauen und Männern voranbringen. Und die öffentliche Hand soll nur Produkte einkaufen, die nach ökologischen Standards hergestellt und entsorgt werden. So könnte das Land einen greifbaren Beitrag zum Umweltschutz leisten, und deshalb ist das auch ein Anliegen zahlreicher Umwelt- aber auch Entwicklungshilfeorganisationen.

Kannst Du kurz darstellen, inwiefern gewerkschaftspolitische Grundsätze in Eurem Entwurf verarbeitet sind?

Ein zentrales Anliegen des Gesetzentwurfes ist es, dass Unternehmen, die öffentliche Aufträge ausführen, die für allgemeingültig erklärten Tariflöhne zahlen und an das Arbeitnehmerentsendegesetz gebunden werden. Außerdem geht es um die Einhaltung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO. Voriges Jahr hat der Europäische Gerichtshof das so genannte Rüffert-Urteil ausgesprochen und das Vergabegesetz des Landes Niedersachsen gekippt, weil es die Einhaltung ortsüblicher Tarife festlegte. Der EuGH hat damit ein skandalöses Urteil gefällt und die Interessen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern - aber auch der öffentlichen Hand - an anständigen, Existenz sichernden Löhnen der europäischen Dienstleistungsfreiheit untergeordnet. Aber auch nach Rüffert hat der Staat Spielräume, die wir ausnutzen wollen. Letztlich ist Rüffert eine Aufforderung an die Bundesregierung, einen gesetzlichen Mindestlohn zu beschließen, denn auf den könnten sich öffentliche Auftraggeber auch nach Rüffert beziehen. Mit unserem Gesetzentwurf würde erst einmal sichergestellt, dass mit öffentlichen Aufträgen nicht Kinderarbeit oder Zwangsarbeit gefördert oder Firmen beauftragt werden, die grundlegende Gewerkschaftsrechte missachten. Und wir haben Platz gelassen für einen kommenden Mindestlohn, der dann sofort Bestandteil des Gesetzes werden würde.

Welche Berücksichtigung finden mittelständische Betriebe?

Wir wollen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) entgegenkommen, indem wir die Ausschreibungsverfahren auf ihre Möglichkeiten ausrichten.

Unternehmen dieser Größenordnung sind für die Bereitstellung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen insgesamt viel wichtiger als Großunternehmen. Bei öffentlichen Ausschreibungen ziehen sie leider oft den Kürzeren, weil die Verfahren zu kompliziert und die Aufträge zu groß sind. Für die KMU wäre es eine riesige Verbesserung, wenn öffentliche Aufträge grundsätzlich aufgestückelt würden, in so genannte Fach- und Teillose. Und wir wollen die Verfahren transparenter und einfacher machen.