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Breitbandversorgung ist ein Grundrecht

Donnerstag, 06. Oktober 2011

Zur heutigen Landtagsdebatte zum Antrag von CDU und FDP betreffend Hochgeschwindigkeits-Breitbandausbau in Hessen erklärt Janine Wissler, Vorsitzende und wirtschaftspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Artikel 87 des Grundgesetzes verpflichtet die Bundesregierung, flächendeckend für angemessene Telekommunikationsdienstleistungen zu sorgen. Dazu gehören heute Breitbandinternetanschlüsse.“
Die Breitbandversorgung gehöre in den Katalog der Universaldienstleistungen, so Wissler, und die Telekommunikationsunternehmen, die in Deutschland sehr gut verdienten, müssten zur Versorgung der Fläche verpflichtet werden.

Wissler: „CDU und FDP setzen stattdessen darauf, die Privaten verdienen und die öffentliche Hand zahlen zu lassen. Heraus kommt dabei nur eine ‚Grundversorgungsperspektive‘ und eine Klientelpolitik auf Kosten der Allgemeinheit.

Die Menschen und Unternehmen in Hessens ländlichem Raum werden auf den Sankt-Nimmerleinstag vertröstet, weil CDU und FDP die Quartalszahlen der TK-Konzerne wichtiger sind als die Belange der Bevölkerung.

Wer die Breitbandversorgung in Hessen ausbauen will, darf die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen nicht derart beschränken, wie das in der Hessischen Gemeindeordnung der Fall ist.“