Interview mit Marjana Schott
In öffentliche Kindertages- betreuung und in ihre Qualität investieren!
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Zu unserem Gesetzentwurf für ein Hessisches Gesetz zur Bekämpfung der Zweckentfremdung von Wohnraum (HWoZBG)
Mittwoch, 27. August 2008
Meine Damen und Herren, Herr/Frau Präsident/in,
das Hessische Gesetz zur Bekämpfung der Zweckentfremdung von Wohnraum stand in diesem Hause in den vergangenen Jahren schon mehrmals zur Debatte. Die Regelungen, die dazu dienen, bezahlbaren Wohnraum verfügbar zu machen und zu halten, haben sich bewährt, auch wenn das Zweckentfremdungsgesetz allein kein ausreichendes Mittel ist, der Wohnungsnot in den Ballungsgebieten nachzukommen.
Die Landesregierung hat das Gesetz auslaufen lassen. An der Tatsache, dass gerade im Ballungsgebiet Rhein-Main Wohnraum eine Mangelware ist, hat sich aber in den vergangenen Jahren nichts geändert. Jede Regelung, die dem entgegenwirkt, ist daher angebracht und für tausende Familien und andere Wohnungssuchende eine Erleichterung.
Ich will noch mal die Drastik des Problems darstellen:
In Frankfurt besteht nach Schätzungen des zuständigen Dezernates ein Wohnungsdefizit von 25.000 Wohnungen. Bei einer Einwohnerzahl von gegenwärtig 643.000 bevölkern unter der Woche rund eine Million Menschen die Stadt. Das Verkehrsaufkommen, das durch die Pendler verursacht wird, ist eine Plage für die Stadt, volkswirtschaftlicher Wahnsinn und umweltpolitisch nicht vertretbar. Aber in Frankfurt eine Wohnung zu finden, die man von den stagnierenden Lohneinkommen bezahlen kann, ist für viele Menschen einfach nicht möglich. Die Mieten für Ein- und Zweizimmerwohnungen bei einer Größe von bis zu 60 qm sind in den vergangenen 15 Jahren durchschnittlich um über 50 Prozent gestiegen. Bruttokaltmieten machen für viele Haushalte ein Drittel ihres Einkommens aus, die steigenden Neben- und Energiekosten noch gar nicht eingerechnet.
Das Wohnraumzweckentfremdungsgesetz war ein wichtiges Instrument, allein in Frankfurt gingen jährlich 400 bis 600 Hinweise auf illegale Zweckentfremdung von Wohnraum ein.
Das Problem ist nicht auf Frankfurt beschränkt, sondern stellt sich in ähnlicher Form auch in Wiesbaden, Darmstadt oder Offenbach. Preiswerte Wohnungen werden nach dem aktuellen Konjunkturbericht des Verbandes der südwestdeutschen Wohnungswirtschaft knapp. Das Rhein-Main-Forum der Industrie- und Handelskammer sieht die gesamte Region vor einer „einkommensabhängigen großräumigen Umschichtung und Neusortierung der Bevölkerung“. „[D]ie Gefahr der Ghettoisierung… wird deutlich zunehmen“, indem Bezieher mittlerer und unterer Einkommen in die immer weniger werdenden Randgebiete abgedrängt werden, wo sie die Mieten noch bezahlen können.
Die Wohnungsfrage ist ein zentrales Problem der Sozialpolitik, unter der gewollten Knappheit an Wohnraum leiden besonders sozial Schwache, überdurchschnittlich Frauen und Kinder und ältere Menschen.
In Frankfurt stehen derweil rund eine Million Quadratmeter Büro- und Gewerbeflächen frei. Diese Zahl hat sich in seit Mitte der 90er Jahre um rund ein Viertel erhöht. Wir haben also Wohnungsnot und einen absurden Überschuss an gewerblichen Flächen nebeneinander. Schon allein dieses Missverhältnis spricht eindeutig dafür, die weitere Umwandlung und den Leerstand von Wohnraum zu beenden.
Das Hauptargument für die Umwidmung von Wohnraum kommt von Seiten der Grundstücks- und Wohnungseigentümer und steht dem Interesse der Wohnungssuchenden diametral entgegen: Gewerbemieten liegen über Wohnmieten. Und die Verknappung des Wohnungsangebotes lässt die Preise der Ware Wohnraum steigen.
Und machen wir uns nichts vor: der gewollte Leerstand von Gewerbe- und Wohnflächen hat mit den viel gepriesenen Kräften des freien Marktes herzlich wenig zu tun. Die Abschreibemöglichkeiten, steuerlichen Vergünstigungen und staatlichen Zuschüsse für gewerbliche Vermietung sind nicht weniger marktverzerrend als es Gesetze sind, die die Eigentumsverpflichtung des Grundgesetzes erfahrbare Realität werden lassen.
Wir sollten den Städten und Gemeinden mit dem Gesetz ein Instrument in die Hand geben, um Wohnungspolitik sozial gestalten zu können.
Wir halten es für sinnvoll, in einer Anhörung mit Mietervereinen und mit den Vertretern der Städte und Gemeinden zu beraten, wie die Regelungen zum Mieterschutz weiter verbessert werden sollen. Die Menschen, die die Erfahrungen aus der Praxis haben, sollen sich in das Gesetzgebungsverfahren einbringen können. Ich bitte Sie dem Anliegen unseres Gesetzentwurfs Ihre Zustimmung zu geben.
Denn Wohnen ist ein Menschenrecht.









