Interview mit Hermann Schaus

100x100_hermann_schausDie Sicherheits- interessen der Menschen in der Region dürfen nicht länger den Profitinteressen von Fraport, Lufthansa und Co. Untergeordnet werden.
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Hartz IV ist gescheitert – nun zum zweiten Mal auch vor Gericht!

Dienstag, 09. Februar 2010


Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder und Erwachsene als verfassungswidrig eingestuft. Dazu erklärt Marjana Schott, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Hessischen Landtag:
 
„Endlich besteht rechtliche Klarheit über die verfassungsmäßige Unhaltbarkeit der Hartz-Regelsätze. DIE LINKE begrüßt daher das Urteil. Eine transparente Berechnungsgrundlage auf Basis realistischer Lebenshaltungskosten ist jetzt das Gebot der Stunde. Besonders erfreulich ist es, dass die Politik zu schnellem Handeln gezwungen ist.

Mit den bisherigen Hartz-IV-Regelsätzen sind Wissensdrang von Kindern und das Bedürfnis nach Spiel, Kultur, Sport und Bildung nicht erfüllbar. Jetzt ist der Bundesgesetzgeber aufgefordert, für bedarfsdeckende Regelsätze zu sorgen, die sich an den realen Bedürfnissen eines Menschen orientieren. Davon hängt ab, ob sich Kinder wieder gemäß ihrer Interessen und Begabungen entwickeln können.“
 
Der zu erwartenden steigenden finanziellen Belastung sei mit einer Verbesserung der Einnahmesituation zu begegnen.

Schott: „Die LINKE legt hierzu seit Jahren durchgerechnete Steuerkonzepte vor, die die Einnahmesituation der öffentlichen Haushalte deutlich verbessern. Das ist auch gesamtwirtschaftlich sinnvoll. Die Erhöhung der Regelsätze, als auch die damit verbundene steuerliche Entlastung niedriger Einkommen, wird die Binnennachfrage ankurbeln und das Wachstum steigern. Bekanntermaßen haben Hartz-IV-EmpfängerInnen kein Nummernkonto in der Schweiz.“    


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