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Biosphärenreservat Rhön: Will die Landesregierung erneut die UNESCO-Kernzonenbilanz fälschen?

Donnerstag, 19. August 2010

Dem UNESCO-Programm ‚Man and the Biosphere' (MAB) liegt der Ansatz zugrunde, neben ökologischen ausdrücklich ökonomische, soziale, und friedenspolitische Aspekte gleichberechtigt einzubeziehen. Dadurch sollen Biosphärenreservate als internationale Modellregionen befähigt werden, Frieden und Sicherheit zu fördern (UNESCO, 2008). Zum Vorgehen der schwarz-gelben Landesregierung beim Biosphärenreservat Rhön erklärt Marjana Schott, umweltpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Es ist ein empörender Vorgang und ein Versuch der öffentlichen Täuschung, dass Ministerin Lautenschläger in dem am 11. August vorgelegten ‚Kernzonenkonzept' erneut 575 ha des Truppenübungsplatzes Wildflecken (Haderwalde, Zone I) als Kernzone ausweisen möchte."

Wie aus der Beantwortung der Großen Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Kernzonenproblematik hervor gehe, gebe die Landesregierung selbst zu, dass die Fläche des Haderwaldes im Jahr 2003 die Kriterien für Kernzonen in UNESCO-Biosphärenreservaten nicht erfüllt habe, so Schott. Daran habe sich bis heute nichts geändert.

„Die militärische Nutzung dieser Fläche widerspricht explizit dem UNESCO-MAB-Programm", so Prof. Knut Krusewitz, Umweltexperte und ausgewiesener Kenner des Biosphärenreservats Rhön. „Darüber hinaus ist nicht das Land Hessen, sondern der Bund Eigentümer der Fläche und die Ausweisung als Kernzone nach der Klage des Ministeriums der Verteidigung nicht eindeutig geklärt."

Wissentlich Militärflächen für eine internationale Modellregion zur nachhaltigen Entwicklung und Friedenssicherung zu verwenden, nur um den begehrten Biosphärenreservats-Titel zu erhalten, müsste als Bilanzfälschung gewertet werden, so Schott und Krusewitz.

Schott: „Nach unserer Berechnung beträgt das Kernzonendefizit der Landesregierung nicht 390 ha, sondern mindestens 749 ha. Selbst wenn es der Landesregierung gelänge, wie von Ministerin Lautenschläger angekündigt, 200 ha aus Staats– und Privatwald aufzubringen, würden immer noch mindestens 549 ha Kernzone fehlen. DIE LINKE fordert daher die Vorlage einer neuen Kernzonenbilanz, die den verbindlichen Überprüfungskriterien der UNESCO entspricht."

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Kurze Geschichte des hessischen Kernzonenkonflikts

Seit 1991 ist die Rhön im Rahmen des UNESCO-Programms Man and the Biosphere (MAB) als „Biosphärenreservat" anerkannt. Seine Fläche (186.206 ha) teilen sich die Länder Hessen, Bayern und Thüringen.

Nach den UNESCO-Kriterien müssen Biosphärenreservate wie die Rhön in drei Zonen gegliedert sein: Kernzone (core area), Pflegezone (buffer area) und Entwicklungszone (transition area).

Die Kernzone muss mindestens 3% der Gesamtfläche des Biosphärenreservats betragen. Für den hessischen Anteil am Biosphärenreservat (64.831 ha) muss die Kernzone mindestens 1.945 ha betragen. Verfehlt die hessische Landesregierung dieses Ziel, droht dem Biosphärenreservat bei der nächsten Evaluierung durch die UNESCO 2013 die Aberkennung des UNESCO Biosphärenreservats-Status. Und genau auf diese brisante Entwicklung steuert die CDU/FDP-Landesregierung seit 2003 ungebremst zu. Bis Frühjahr 2010 erwies sie sich als völlig unfähig, die 3%-Forderung zu verwirklichen.

Vor diesem Hintergrund hat die Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag eine Große Anfrage (GA) „Verantwortung der Landesregierung für drohende Ab­erkennung des Biosphärenreservats-Status der Rhön durch die UNESCO" eingebracht (Drs: 18/2569).

Die Kernzonenbilanz im Jahr 2003

Bei der letzten Überprüfung des Biosphärenreservats durch die UNESCO 2003 wurden aus Hessen 2.381 ha (3,7 %) als Kernzone gemeldet. Davon lagen 1.757 ha innerhalb des Truppenübungsplatzes Wildflecken. Diese Fläche, dass damalige Naturschutzgebiet „Haderwald", hatte die Landesregierung in zwei Teilflächen (Zone I mit 575 ha + Zone II mit 1.182 ha) zur Kernzone erklärt und in die Bilanz des Überprüfungsberichts von 2003 eingestellt. Nur so kam der Kernzonenanteil von 3,7 % zustande.

Die Kernzonenbilanz im Jahr 2010

Das Bundesministerium der Verteidigung leitete gegen die Unterschutzstellung des Haderwalds ein Normenkontroll­verfahren ein, mit dem Ergebnis, dass die Schutzgebiets­verordnung Haderwald von 1997 aufgehoben werden musste (die formale Aufhebung erfolgte erst mit einer Verordnung vom 2. März. 2010). Der Hintergrund dafür war die Forderung der Bundeswehr, die Zonen I+II des Haderwaldes uneingeschränkt für ihren Schießbetrieb nutzen zu können. Seine Forderung setzte das Militär 2004 in einer „Vereinbarung" mit dem Land Hessen durch. (GA, S. 3)

Als Folge verringerte sich die hessische Kernzone - nach amtlicher Lesart – um 825 ha: von 2.381 ha auf 1.556 ha., von 3,7% auf 2,4% Anteil an der hessischen Biosphärenreservatsfläche.

Tatsächlich gingen dem Land durch seine „Vereinbarung" mit dem Bund außer den 825 ha auch die 575 ha des Haderwaldes (Zone I) verloren. Grund: Die „Vereinbarung" hat sachlich und rechtlich mit der Kernzonierung überhaupt nichts zu tun, sie ist eine „vertragliche Vereinbarung zur Umsetzung der Vogelschutz- und FFH- Richtlinie" auf dem Truppenübungsplatzes Wildflecken (Vereinbarung, Art. 2).[1]

Der Bund verpflichtet sich, im Sinne des Vorbehalts einer im Wesentlichen dauerhaft unbeeinträchtigten militärischen Nutzung, auf FFH-würdigen Flächen den Schutzzielen des Hessischen Naturschutzgesetzes. Und nur im Sinne dieses Vorbehalts „wird in demselben Umfange der Tatsache Rechnung getragen, dass das Gebiet des Haderwaldes Kernzone des UNESCO- Biosphärenreservates Rhön werden soll". (GA, S. 5, Hervorh. durch die Fraktion)

In der Großen Anfrage legt die Landesregierung selbst dar, dass weder Zone I noch Zone II des Haderwaldes die Kriterien für die Kernzone eines UNESCO-Biosphärenreservates erfüllt haben. Die beiden Flächen wurden im Jahr 2003 als „Ziel-Kernzone" (GA, S. 3) oder „Kernzonenentwicklungsfläche" (GA, S. 4) in die Bilanz eingestellt. Auf diesen Flächen sind, nach Auskunft der Hessischen Verwaltungsstelle des Biosphärenreservates, militärisch notwendige Pflegemaßnahmen genauso möglich wie erforderliche Verkehrssicherungsarbeiten. Mit den UNESCO-Kriterien, nach denen in der Kernzone keinerlei Nutzung zugelassen werden darf, war und ist dies nicht vereinbar. Folglich hätten sie bei der Überprüfung 2003 gar nicht in die Kernzonen-Bilanz eingestellt werden dürfen. Ein erster Verweis auf eine regierungsamtliche Methode, die Rhöner Kernzonenbilanz zu fälschen.

Mehr als verwunderlich ist es, dass in dem von Umweltministerin Lautenschläger am 11. August vorgelegten „Kernzonenkonzept" weiterhin die 575 ha des Haderwaldes (Zone I) enthalten sind. Die Fläche ist Truppenübungsplatz und somit militärisches Sperrgebiet. Trotz dieser Sach- und Rechtslage belässt die Landesregierung diese Fläche seit 2004 als „Kernzone" in ihrer Bilanz.

Zuletzt vertrat Umweltministerin Lautenschläger, dass Hessen über eben diese Kernzonenfläche verfüge, weshalb zur Erfüllung der 3-v.H-Forderung nur noch rd. 390 ha fehlten. Sie kündigte an, die Landesregierung werde bereits 2011 eine ausgeglichene Kernzonenflächenbilanz vorlegen.

Nach unserer Berechnung beträgt das Kernzonendefizit der Landesregierung nicht 390 ha, sondern mindestens 749 ha. Unterstellt man, dass es der Landesregierung gelänge 200 ha aus Staats –und Privatwald aufzubringen, würden immer noch mindestens 549 ha Kernzone fehlen.

DIE LINKE fordert daher die Vorlage einer neuen Kernzonenbilanz, die den verbindlichen Überprüfungskriterien der UNESCO entspricht.

Mit der vorliegenden Großen Anfrage zur „Verantwortung der Landesregierung für die drohende Aberkennung des Biosphärenreservats-Status der Rhön durch die UNESCO" (Drucksache 18/2569) hat DIE LINKE eine gute Grundlage zur kritischen Beobachtung des Regierungshandelns gelegt.

DIE LINKE. Fraktion im Hessischen Landtag

mit wissenschaftlicher Beratung und Unterstützung von Prof. Dr. Knut Krusewitz



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