Interview mit Marjana Schott

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Schwarz-gelbe Atomkoalition trickst sich selbst aus

Donnerstag, 18. November 2010

Zur Frage der Zustimmungspflicht des Bundesrates für das elfte und zwölfte Atomänderungsgesetz erklärt Marjana Schott, umweltpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Auf die eine oder andere Weise wird die Atomgesetzgebung vor dem Bundesverfassungsgericht landen und gekippt werden. Das erhöhte Haftungsrisiko der Länder durch die Laufzeitverlängerung ist im Bundesrat zustimmungspflichtig. Dort hat Schwarz-Gelb aber keine Mehrheit.

Um die Mitwirkung der Länder zu verhindern, hat die Atomkoalition im elften Atomänderungsgesetz die Länder gestrichen und im Fall der Fälle die Haftung alleine auf den Bund übertragen. So hofften die atomfreundlichen Gesetzesschreiber, die Länderkammer außen vor lassen zu können. Dumm nur, dass alle die Staatshaftung betreffenden Änderungen nach § 74 des Grundgesetzes automatisch die Zustimmungspflicht des Bundesrates auslösen."

Gescheitert sei damit auch der Versuch der Bundesregierung, alle zustimmungspflichtigen Änderungen im zwölften Atomgesetz zu bündeln und das Elfte, welches die Laufzeitverlängerung regelt, mitbestimmungsfrei zu halten, so Schott.

„Es kann als sicher angenommen werden, dass die Atomgesetze vor dem Bundsverfassungsgericht landen, dort gekippt werden oder die Zustimmungspflicht des Bundesrates bestätigt wird, was auf das Gleiche herauskommt: Eine Laufzeitverlängerung wird damit extrem unwahrscheinlich."

Hinweis: Ausführlich behandelt wird die Frage der Atomrechtlichen Staatshaftung und die Zustimmungsbedürftigkeit der 11. AtG-Novelle von Hartmut Gaßner & Jens-Erik Kendzia in einem Beitrag für die Zeitschrift für Umweltrecht 12/2010.


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