Interview mit Marjana Schott
In öffentliche Kindertages- betreuung und in ihre Qualität investieren!
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Änderungen zum Hessischen Krankenhausgesetz: Qualität statt Kommerz!
Montag, 13. Dezember 2010
Zur Vorstellung des Änderungsantrags der Fraktion DIE LINKE für ein neues Hessisches Krankenhausgesetzes (HKHG) erklärt Marjana Schott, gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:
„Wissenschaftliche Untersuchungen kommen zu dem Ergebnis, dass in Deutschland jährlich mehrere Tausend Patientinnen und Patienten aufgrund vermeidbarer Fehler im Krankenhaus bleibende Schäden behalten oder sogar sterben. Es gehört in den Verantwortungsbereich der Politik, die Bedingungen so zu verbessern, dass deren Zahl deutlich zurückgeht.
Unsere Forderung lautet ‚Qualität statt Kommerz'. Qualität heißt zum einen Sicherheit und Wohlbefinden der Patienten durch gute Arbeitsbedingungen. Zum anderen eine bedarfsgerechte Steuerung der Versorgung."
Konkret fordere DIE LINKE:
1. Eine schnelle Rückkehr zu den Vorgaben der unter Horst Seehofer (CSU) erlassenen Pflegepersonal-Regelung.
2. Die Krankenhäuser müssen zur Erfassung und Meldung von Überlastungsanzeigen sowie zur Maßnahmen der Abhilfe bei Überlastungen veranlasst werden.
3. Notwendig sind Schritte zur frühzeitigen Erkennung und Verhütung von Krankenhausinfektionen.
4. Die Förderung vom Land Hessen sollten nur Krankenhäuser erhalten, die neben den Personalmindeststandards ihr Personal nach Tarif entlohnen. Privatkliniken sind von der Förderung auszuschließen.
5. Die Voraussetzung für Förderungen sind sozial tragbare Vergütungen durch die Krankenkassen.
Ferner sei es sinnvoll, die bedarfsgerechte und wirtschaftliche Steuerung und Weiterentwicklung der Versorgung durch die Festschreibung einer abteilungsbezogenen Mindestbettenanzahl für jedes Krankenhaus sicherzustellen, so Schott. Diese Mindestbettenzahl müsse regelmäßig überprüft und ggf. angepasst werden.
Schott: „In den wichtigen Gremien – Landeskrankenhausausschuss und regionale Gesundheitskonferenzen – müssen die Anbieter und Kostenträger paritätisch vertreten sein. So kann am besten sowohl Unter- als auch Überversorgung verhindert werden."









