Interview mit Marjana Schott
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Naturschutzgesetz: DIE LINKE. im Hessischen Landtag prüft Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht
Mittwoch, 15. Dezember 2010
Zur Dritten Lesung des Hessischen Naturschutzgesetzes erklärt Marjana Schott, umweltpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:
„Eine gute naturschutzfachliche Praxis lässt der Gesetzentwurf kaum erkennen. Die Summe der Verschlechterungen im Gesetzesentwurf führen dazu, dass allgemeine Grundsätze wie die Sicherung der biologischen Vielfalt oder die Aufrechterhaltung der ‚Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes' nicht mehr gesichert werden können."
Zweifelhaft sei darüber hinaus, ob der Gesetzentwurf den formalen juristischen Kriterien genüge. Sogenannte abweichungsfeste Bestandteile des Bundesnaturschutzgesetzes würden unterlaufen und ausgehebelt. Das betreffe besonders den Vorrang des Vertragsnaturschutzes und die Beschneidung der Beteiligungsrechte der Naturschutzverbände.
Schott: „Unsere Fraktion wird die Möglichkeit einer abstrakten Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht prüfen."









