Interview mit Marjana Schott

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Umweltzone: Die Landesregierung muss sich an das Umweltrecht halten und nicht gegen dessen Durchsetzung klagen

Montag, 14. November 2011

Anlässlich der Berufung der Hessischen Landesregierung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden zur Umweltzone erklärt Marjana Schott, umwelt- und verbraucherpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Welche Rechtsauffassung vertreten die beiden Minister Lucia Puttrich (CDU) und Dieter Posch (FDP), wenn sie Berufung gegen das Klagerecht von Umweltverbänden einlegen? Umweltrecht muss nicht eingeklagt werden, es muss eingehalten werden. Das sollte auch in Hessen Grundsatz des politischen Handelns sein."

Wie die Beispiele Umweltzone, Frankfurter Flughafen und Kali + Salz zeigten, sei das jedoch leider nicht die Auffassung der Landesregierung.

Schott: „Zur wirkungsvollen Bekämpfung der hohen Stickoxyd- und Feinstaubwerte brauchen wir eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf den Autobahnen und Verkehrsreduktion. Das heißt: Güterverkehr und innereuropäischen Flugverkehr auf die Schiene, massiver Ausbau des ÖPNV. In unseren Innenstädten darf es nur noch emmissionsfreien Straßenverkehr geben."

Hinweis:

Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden, das die Klage der Deutschen Umwelthilfe zur Durchsetzung der Umweltzone in Wiesbaden statt gab, legte die Landesregierung Berufung ein. Umweltministerin Puttrich und Wirtschaftsminister Posch begründeten diese u. a. damit, dass nach dieser Rechtsauffassung, Umweltverbände die Einhaltung von Umweltrecht einklagen können.